...Wolf, du hast dich mit diesem Visum strafbar gemacht und das weißt du....


so gerne Du das wohl möchtest, doch es ist nicht der Fall, und es wird auch eine Wiederholung nicht wahrer. :-)

...die Kosten für den Rückflug trägst du ganz allein,egal in welcher Form er stattfinden wird. Freiwillige Ausreise oder die evtl. Abschiebung...

das ist völlig korrekt.

...auch wenn das Visum abläuft, was es irgendwann tun wird, so bist du, lieber wolf, nach wie vor für diese Dame verantwortlich...

Das ist grundsätzlich richtig, doch im Einzelfalle von verschiedenen Faktoren abhängig. Da es sich hier beispielsweise um ein Deutschlandvisum handelt, endet auch die Verpflichtung definitiv mit der Ausreise aus Deutschland.

...sieh zu, wie du aus dieser Nummer wieder rauskommst...

wer sagt denn, daß ich dies nicht tue und nur mit den Händen im Schoß dasitze? :-)