Sag mal... glaubst du nicht, dass du evtl. schon den Ruf "Gratis-Reiseagentur" weghast? Nach dem, was du hier so in den letzten Monaten abgelassen hast, könnte ich mir vorstellen, dass du heiß gehandelt wirst: Sei ein bisschen nett zu ihm, dann gibt es 1A Gratis-Urlaub in Europa? Möglichkeit schon mal in Betracht gezogen? Klar, dass dann eine plötzlich wahrgenommene "Privatinsolvenz" der Begeisterung der Damen Abbruch tut.
Und die Milde der zuständigen Beamtenschaft... haben die dabei irgendwie komisch gegrinst? Dieses Grinsen, mit dem man Irre normalerweise bedenkt? Weiß du Wolf, ob du dich zum Narren machen willst oder wolltest sei mal dahingestellt; auf die Gefahr hin, jetzt zerrissen zu werden: Meines Erachtens ist dir das bereits gelungen.
Und solche Eskapaden schaffen - auch wenn du das anders siehst - sehr wohl Probleme für Paare die es Ernst meinen, ob du das wahr haben willst oder nicht. Übrigens - gerade Mitarbeiter von Ausländerbehörden lesen sehr wohl in einschlägigen Foren wie diesem, das solltest du ggf. auch mal in's Kalkül ziehen.
Aber wie sagten die Leute von den diversen Ämtern doch so schön: Viel Glück beim nächsten Mal... Aber schau vor dem nächsten Mal doch einfach mal auf meine Signatur...

Wackeldackelgruß
Susanne

P.S.
Antwort auf:

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Abgabe einer Verpflichtungserklärung?
Der Einlader geht mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung folgende Verpflichtungen ein:

Sofern durch oder während des Aufenthalts der eingeladenen Person öffentliche Gelder für diese Person aufgewendet werden, können die die Aufwendungen zahlenden öffentlichen Stellen von der Person, die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Aufwendungen zurückfordern. Folgende Kosten sind denkbar:

Lebensunterhalt
Unterbringung
Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation)
Pflegekosten
Abschiebung

Die Haftung besteht für die Zeit, für die die Verpflichtungserklärung gilt (vom Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck).



http://www.berlin.de/labo/verpflichtung/dienstleistungen/
Weiterhin empfehle ich §95 Abs. 2 des AufenthG...

Last edited by sousse-anne; 13/06/2007 06:38.

من حفر حفرة لاخية وقع فيها
سوزانه