Ich würde raten zu einem Anwalt für Familien- (und Ausläder?)recht zu gehen.

Das deine Freundin in Deutschland als verheiratet gilt wundert mich überhaupt nicht. Wie sollte es anderes sein??? Er war doch 2 Monaten bei ihr, d.h. vorher mussten die Antrag auf fzf stellen usw. Natürlich wurde in Comp eingetragen, dass die Person verheiratet ist, auch wenn sie nicht extra zu Bürgerdiensten gegangen ist.

Es tut mir wirklich sehr leid für die Frau, niemand hat sowas verdient, aber eine kleine Frage - hat sie in letzten 1,5 Jahren gar nichts unternommen? Hat sie einfach gewartet, dass er zurück kommt?
Es wird auch sicher erste, was der Anwalt fragt. Weil wenn Sie ihr Wünsch nach der Scheidung schon früher bei irgendeinem Amt gemeldet hat und das schriftlich hat könnte dadurch z. B. Frist von "Trennungsjahr" (Sorry, kenne nicht richtige Begriff zu) verkürzt werden.

Und noch eine kleine Idee am Rande - es könnte sein, dass sie keine H-Urkunde mehr hat, aber sie müsste doch in 2005 diese Urkunde mit deutscher Übersetzung bei ABH abgeben. Und es besteht noch die Möglichkeit, dass die villeicht eine Kopie im Archiv haben
Auf jeden Fall viel Glück