Also zunächst mal würde ich auch schleunigst diesen unfähigen Rechtsanwalt wechseln! Wenn jemand unbekannten Aufenthaltes ist,werden die Unterlagen öffentlich zugestellt, das heisst, sie werden im Amtsgericht ausgehängt, meistens 6 Wochen. Danach gelten sie als zugestellt. Man muß zwar auch in diesem Fall das Trennungsjahr einhalten, aber je schneller der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird um so schneller geht es dann auch - und wenn sie sich absolut sicher ist, dass sie sich trennen will, dann würde ich mich beeilen, bei der ABH würde ich ihn auch anzeigen --> angeben, dass ihr nicht mehr zusammenlebt und ich würde versuchen ihn umgehend auch offiziell in der eigenen Wohnung abzumelden.