Hab einen Artikel der Amnesty International gesehen, den ich euch mal zeigen wollte:

DROHENDE FOLTER

Tunesien:

Zouhayer Makhlouf, 37 Jahre alt
Dr. Chadli Turki, 55-jähriger Arzt

Zouhayer Makhlouf und Chadli Turki wurden am 4. September 2002 in ihren Wohnungen im Viertel El-Khadra in Tunis bzw. in Nabeul festgenommen. amnesty international befürchtet, dass die Männer gefoltert werden könnten. Beide befanden sich vor einigen Jahren schon einmal in Gewahrsam.

Offenbar wurden Zouhayer Makhlouf und Chadli Turki von Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes (Direction de la Sécurité d'Etat) festgenommen. Die Gründe ihrer Festnahme sind unbekannt. Ihre Familien wurden nicht über den Aufenthaltsort der beiden Männer informiert.

Zouhayer Makhlouf, ein Familienvater mit zwei Kindern, war Anfang der 1990er Jahre wegen Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und am 14. Juli 1993 wieder freigelassen worden. Dr. Chadli Turki, ein 55 Jahre alter Arzt, ebenfalls verheiratet und Vater von vier Kindern, war 1991 aus demselben Grund verurteilt und für fünf Monate inhaftiert worden. Bei den Parlamentswahlen 1989 hatte Dr. Chadli Turki als unabhängiger Kandidat zur Wahl gestanden.

In Tunesien sind vermeintliche oder tatsächliche Regierungsgegner immer wieder Übergriffen der Behörden ausgesetzt. Im Falle einer Festnahme besteht die Gefahr, dass sie gefoltert oder misshandelt werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Auf der Grundlage von Artikel 13 der tunesischen Strafprozessordnung können Gefangene bis zu drei Tage ohne Anklageerhebung (garde à vue) festgehalten werden. Diese Frist kann auf Anordnung des Staatsanwalts um drei Tage verlängert werden. Nach spätestens sechs Tagen muss der Gefangene dann einem Untersuchungsrichter vorgeführt oder ohne Anklageerhebung freigelassen werden. Wird ein Gefangener ohne Anklageerhebung in Haft gehalten, muss seine Familie darüber informiert werden. Zudem hat der Gefangene das Recht auf ärztliche Untersuchung.

Diese gesetzlichen Bestimmungen werden jedoch von den Sicherheitskräften routinemäßig ignoriert. Während der Haft ohne Anklageerhebung sind Gefangene in besonderer Gefahr, gefoltert zu werden.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

die Behörden auffordern sicherzustellen, dass Zouhayer Makhlouf und Chadli Turki im Gewahrsam nicht gefoltert oder misshandelt werden;
verlangen, dass der Haftort von Zouhayer Makhlouf und Chadli Turki den Familien mitgeteilt und den beiden Männern im Gewahrsam jegliche erforderliche medizinische Versorgung gewährt wird;
fordern, dass Zouhayer Makhlouf und Chadli Turki entweder einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und vor Gericht gestellt oder freigelassen werden, wie es den tunesischen Gesetzen und von Tunesien unterzeichneten internationalen Menschenrechtsabkommen entspricht.

APPELLE AN:
M. Hédi M'henni, Ministre de l'Intérieur, Ministère le l'Intérieur, Avenue Habib Bourguiba, 1001 Tunis, TUNESIEN (Innenminister - korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
Telefax: (00 216) 71 340 880
E-Mail: mint@ministeres.tn

KOPIEN AN:

M. Bechir Takkari, Ministère de la Justice, 31 Boulevard Bab Benat, 1006 Tunis, TUNESIEN
(Justiz- und Menschenrechtsminister - korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
Telefax: (00 216) 71 568 106
E-Mail: mju@ministeres.tn

Kanzlei der Botschaft der Tunesischen Republik, (S. E. Herrn Anouar Berraies),
Lindenallee 16, 14050 Berlin
Telefax: 030-3082 0683

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Oktober 2002 keine Appelle mehr zu verschicken