die pflicht des besuches der integrationskurse besteht zur zeit anscheinend aber auch nur, wenn der bereits in d´land lebende ehepartner deutscher oder nicht europäer ist.....

wie in unserem fall. mein mann musste den integrationskurs nicht besuchen. das ganze weil ich ösi (also auslandseuropäerin) bin und mein mann somit auch als auslandseuropäer angesehen wird. auslandseuropäer müssen diesen kurs nicht besuchen und haben somit auch keinen anspruch auf staatliche unterstützung bei diesen kursen.

aus diesem grunde können die doch auch gar nicht sagen, dass man die niederlassungserlaubnis nur beantragen kann, wenn man den integrationskurs abgeschlossen hat. sowas hätten die uns seinerzeit bei der abh ja dann auch sagen müssen.