Hallo!

Mein Mann ist seit einem halben Jahr in Deutschland. Er ging von Anfang an jeden Tag in einen Integrationssprachkurs. Vor 3 Wochen hat er eine Arbeit gefunden. Die Schule hat uns gesagt, wir müssen nur eine Kopie des Arbeitsvertrages an die Ausländerbehörde schicken und dann wäre alles in Ordnung.Tja, was habe ich heute im Briefkasten gefunden? Einen Brief der AB, dass sie den Vertrag erhalten haben, aber dass sie uns darauf hinweisen müssen, dass mein Mann kein Niederlassungsrecht ( unbefristete Aufenthaltsgenehmigung )bekommen kann, wenn der Integrationssprachkurs nicht abgeschlossen wurde. Ich bin geschockt!
War jemand von euch schon in der Situation?
[nixweiss1]

Viele Grüße