Hallo Zusammen, und Dankeschön auch von mir für die Antworten.
Ich möchte hier nur begründen, warum ich wiederholt diese blöde Frage bzgl. verbleib von Heiratsurkunde stelle.
Hiermit Link von Claudia mit dem Merkblatt für Visum FZF.

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Merkblatt
LANGZEITVISUM / STUDIENVISUM
(In Tunesien wohnhafte tunesische Staatsangehörige)

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage
folgender Unterlagen erfolgen:

1) Gültiger Reisepass (mind. 3 Monate länger gültig als die beantragte
Aufenthaltsgenehmigung)

2) Zwei Antragsformulare (liegen aus), ausgefüllt und unterschrieben, sowie Fotokopien der
Seiten 2 und 3 des Reisepasses

3) Zwei Fotos

4) Visum für Studienzwecke
- Abiturzeugnis und Notenauszug des Abschlusszeugnisses( je mit deutscher Übersetzung)

- wenn möglich Voreinschreibung an einer
deutschen Universität (Nachweis über erfolgte
Kontaktaufnahme mit der Universität)

- Originaleinschreibung an einer Sprachenschule in Deutschland (mind. 20 Wochenstunden)

- Kostenübernahme einer Person in Deutschland (ca. 600,- € monatlich) oder Transfergenehmigung einer Bank in Tunesien ( 1000,- Dinar monatlich für den gesamten Studienaufenthalt) mit deutscher Übersetzung

- Jährliche Einkommenserklärung der Eltern/Familienmitglieder, die das Studium
finanzieren (jährliches Einkommen mind. 20.000,-Dinar)

- ggfs. Vorlage von Nachweisen über die Teilnahme an Deutschkursen

5) Langfristiger Aufenthalt
Familienzusammenführung
- Unterlagen, die den Antrag begründen (Heiratsurkunde, legalisiert durch das zuständige
Gouvernorat, das tunesische Aussenministerium und die Botschaft oder evtl. Anmeldung zur
Eheschließung in Deutschland bescheinigt durch Standesamt, bzw. Bestätigung des dt.
Standesamts, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind) und 2 Fotokopien des
Reisepasses des zukünftigen Ehepartners (bei nicht deutschem Ehepartner auch Kopie des
Aufenthaltstitels)

- Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners, ausgestellt von der zuständigen
deutschen Meldebehörde

Antrag auf Arbeitserlaubnis:
- Arbeitsvertrag aus Deutschland

- Bescheinigungen über die letzten Arbeitsstellen (mit deutscher Übersetzung), evtl. schon
Zusicherung der Erteilung der Arbeitserlaubnis
Alle genannten Unterlagen müssen im Original und mit zwei gut lesbaren Fotokopien
vorgelegt werden!

 Die Visagebühren sind vorab und in tunesischen Dinar zu bezahlen

 Die Antragsformulare sind gratis

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können nach Antragsüberprüfung
angefordert werden. Aber auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Bearbeitungsdauer: ca. 8 Wochen
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Mein Verlobter war gestern in Tunis und hat noch mal nachgefragt. Punkt 4. in dem Merkblatt fällt bei der FZF komplett weg. Meldebescheinigung wird auch nicht gebraucht und alles was unter M.Bescheinigung steht fällt auch weg.

Er meinte das diese Info vor der Botschaft als Aushang auf einer Tafel hängt.

Mich verwiert immer noch Punkt 5. bzgl. Heiratsurkunde. Wie haben eure Männer den Antrag auf Visum gestellt, wenn Ihr die Originalurkunde nach Deutschland mitgenommen habt?
Liebe Grüße und einen schönen Tag. [winken3]