Ist wichtig, ob die ca. 2 Jahre weniger oder mehr als 2 Jahre sind. Sinds weniger als 2 Jahre wenn die Trennung bekannt wird (z.B. Einreichung Scheidung, Bekanntwerden seines Auszugs aus der ehel. Wohnung), darf er nicht bleiben. Sind's mehr als 2 Jahre, siehe das Post von Sajana. Wenn er das alles nachweisen kann, bekommt er weiterhin die (befristete) Aufenthaltserlaubnis.

Wenn sie in TUN geheiratet haben, zählen die Jahre ab Einreisedatum, wenn sie in D geheiratet haben, ab Hochzeitsdatum.

Liebes Grüßle
[winken2]