Hmm, also zum Thema direkt kann ich nix sagen, solang bin ich nicht verheiratet. Aber wenn eine Ehe bereits 6 Jahre besteht, denk ich nicht, dass es nur für die Papiere gewesen ist. Da könnte nämlich schon nach 3 Jahren Schluss sein.

Nach 2 Jahren kann man das eigenständige Aufenthaltsrecht erhalten, nach insgesamt 3 Jahren Ehe die Niederlassungserlaubnis (unbefristet). Das wären dann doch schon die kritischen Zeitpunkte. Bei 6 Jahren Ehe darf man doch schon etwas mehr unterstellen, oder? [Breites Grinsen]

Liebes Grüßle
[winken2]