Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt

Opfer von Gewalt – seien es Männer, Frauen oder Kinder – brauchen Schutz. Wer ein Opfer häuslicher Gewalt wird, braucht besonderen Schutz. Denn wer in der Familie oder Partnerschaft geschlagen und gedemütigt wird, empfindet seine Situation oftmals als ausweglos. In solchen Fällen Schutz zu gewährleisten, ist Aufgabe einer modernen Politik. Die Bundesregierung nimmt diese Aufgabe ernst. Wir haben die Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht.

Mit dem Gewaltschutzgesetz, das seit Januar 2002 in Kraft ist, wurden zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen geschaffen. Insbesondere ist der Grundsatz „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung“ jetzt umfassend in unserem Recht verankert. Das Gesetz bietet damit Hilfe für die überwiegend weiblichen Opfer, wendet sich aber auch an die Täter: Den Opfern wird nicht länger zugemutet, selbst für ihren Schutz zu sorgen und dabei auch den Verlust der vertrauten Wohnung und Umgebung in Kauf nehmen zu müssen. Und den Tätern wird vom Staat gezeigt, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung ist. Das Gewaltschutzgesetz zeigt Wirkung in der Praxis und stößt auf Akzeptanz in der Bevölkerung. Das ist erfreulich. Ein Grund, sich zurückzulehnen, ist es aber sicherlich nicht.
Gesetzgebung kann viel bewirken, aber sie kann es nicht allein. Gesetze müssen mit Leben gefüllt werden. Dies geschieht durch unterstützende polizeiliche Maßnahmen bei häuslicher Gewalt, durch Schulungen und Fortbildungen für alle, die das Gesetz kennen und anwenden müssen, durch Kooperationen zwischen Polizei, Justiz, Jugendämtern, Frauenhäusern und Beratungsstellen, durch die Bereitstellung von Frauenhäusern und anderen geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten, durch Beratungsangebote für Betroffene und vieles mehr.

Die Bundesregierung hat deshalb bei der Bekämpfung von Gewalt von Anfang an auf einen umfassenden Ansatz gesetzt. Das hat sich bewährt und diesen Weg wollen wir weitergehen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können die Opfer von Gewalt wirksam geschützt werden.


Dokumente
GewaltschutzG.pdf 134 kb
http://www.bmj.bund.de/media/archive/537.pdf