Ich kann hier nur noch mal wiederholen, wie ich es machen würde, und zwar von Anfang an:

Bei der Eheschließung den eigenen Namen behalten, so daß er später zum "Familiennamen" erklärt werden kann und somit auch auf die Kinder übergeht (Name des Mannes bleibt davon unberührt).
Gepaart mit einem halbwegs internationalen Vornamen und einem deutschen Kinderausweis kommt dann kein Mensch an der tn. Grenze darauf, daß es sich nicht um ein deutsches Kind handelt.

Solange es in Tunesien (und nicht nur dort) solche erbärmlichen Gesetze gibt, die Frauen zu solchen Maßnamen regelrecht zwingen, sollte jeder vernünftige Mann Verständnis dafür haben; falls nicht, würde es mich direkt zum Nachdenken bringen...

Auch wenn es hart klingt, es ist jedenfalls besser als späte Reue!