Mal eine etwas andere Frage:

Angenommen eine deutsche Frau heiratet in TN und meldet die Ehe bei den deutschen Behörden nicht gleich sondern vielleicht erst in ein oder zwei Jahren an. Der Mann bleibt in TN, die Frau geht nach D zurück.
Ab wann gilt die Frau in Deutschland als verheiratet?
Rückwirkend zum Datum der Eheschließung in TN oder erst ab Meldung bei den deutschen Behörden?

Das wäre wichtig zu wissen, wenn die Frau Sozialleistungen bezieht, die sie als verheirate Frau nicht bekommen würde, ob diese dann an den Staat zurückbezahlt werden müssen.