Zoll-Infocenter und regionale Zoll-Servicecenter
Ende der 60er Jahre wurde beim Hauptzollamt Frankfurt am Main eine Zentrale Zollauskunftsstelle für den damaligen Oberfinanzbezirk Frankfurt ins Leben gerufen.
Seit dem 01. Januar 2001 übernimmt diese Auskunftsstelle nun die Funktion eines Zoll-Infocenters für die gesamte Bundeszollverwaltung.
Jahrelang wurden positive Erfahrungen mit dieser Auskunftsstelle für Industrie und Handel, Gewerbe und Privatleute aus dem In- und Ausland gemacht.
Das Zoll-Infocenter beantwortet Ihre Fragen und gibt Hilfestellung bei der Lösung von Problemen aus allen Bereichen der zöllnerischen Tätigkeit.

Im April 2001 eröffnete die Oberfinanzdirektion Nürnberg in Fürth/Bay. das erste regionale Zoll-Servicecenter.
Die regionalen Zoll-Servicecenter erweitern das Angebot des Zoll-Infocenters unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten.

Informations- und Dienstleistungsangebot

Das Zoll-Infocenter und die regionalen Zoll-Servicecenter unterstützen Sie bei der Einreihung von Waren in den Zolltarif oder das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik in Form von unverbindlichen Zolltarifauskünften.

Sie erfahren die aktuellen Abgabensätze, einschließlich Zollaussetzungen und Zollkontingente aus dem elektronischen Zolltarif (EZT), aktuelle Umrechnungskurse, Hinweise zu Genehmigungs- und Dokumentenpflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht sowie zu den Verboten und Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren.

Das Zoll-Infocenter und die Zoll-Servicecenter beantworten Ihnen unter anderem Fragen

zur Wahl des richtigen Zollverfahrens (z.B. Passive Veredelung, Versandverfahren, ...),
zur Verwendung der zutreffenden Zollpapiere,
zur Nutzung von zollrechtlichen Vereinfachungsmöglichkeiten (z.B. "Anschreibeverfahren" bei der Ein- und Ausfuhr oder "Ermächtigter Ausführer"),
zur Anwendung von EDV-gestützten Zollverfahren im Zusammenhang mit dem IT–Verfahren ATLAS,
zur Inanspruchnahme von außertariflichen Zollbefreiungen (z.B. Reisefreimengen, Übersiedlungsgut, Mustersendungen, ...),
oder auch zur Stromsteuer und anderen Verbrauchsteuern.
Das Zoll-Infocenter und die regionalen Zoll-Servicecenter haben aber auch ihre rechtlichen Grenzen.
Sie können keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen. Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die deutschen bzw. Zollvorschriften der Europäischen Union (EU). Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem Zoll-Infocenter und den regionalen Zoll-Servicecentern leider nicht vor.
Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Die regionalen Zoll-Servicecenter unterstützen Sie, auch vor Ort, bei der zollrechtlichen Abwicklung von Import- und Exportgeschäften sowie bei Existenzgründungen in Zusammenhang mit dem Import und Export von Waren.

Außerdem werden Seminare und Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten und den Zolllehranstalten der Oberfinanzdirektionen durchgeführt.


Für Auskünfte stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin alle Zolldienststellen zur Verfügung.
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