Stand: 01.11.2008

Besuchsvisum
(In Tunesien lebende visumpflichtige Staatsangehörige)
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Sofern dennoch auf der Abgabe bestanden wird, kann der Antrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Antragsteller ohne vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen werden nicht in die Visastelle eingelassen.
Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen:

1) Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen (Die Anträge sind kostenlos bei der Botschaft erhältlich und
stehen auf der Homepage der Botschaft zur Verfügung)
2) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als das beantragte Visum)
3) 1 Photo
4) - Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland
wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muss von der zuständigen
Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
- oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel, sofern entsprechende eigene Situation /
Einkommen (siehe Punkt 7) nachgewiesen wird. In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur
Erläuterung des Reisezwecks.
Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten),
ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der
Einlader den Grund der Besuchsreise schildert.
5) ggf.. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie tatsächlich besuchen (falls nicht
identisch mit dem Einlader)
6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
7)a Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen
7)b Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre
7)c Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung
- weitere Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen (Steuerbescheinigungen der letzten 2
Jahre, Kontoauszüge, Pachtvertrag o.ä.)
7)d Rentner
- Rentenausweis
7)e Personen ohne eigenes Einkommen (Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose, …)
- entsprechende Arbeitsnachweise gemäß 7a bis 7c der Person, die den eigenen Unterhalt sichert
(Eltern,Ehegatten)
- ggf. Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung
8) Minderjährige (unter 18 Jahre)
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, der sorgeberechtigte Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein. Ab dem 16. Lebensjahr muss das
Kind selbst anwesend sein.

Wichtige Hinweise:
Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggfs. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer
Kopie vorgelegt werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen,
insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vorzulegen; vorab per Post oder
Fax übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen und diese haben weder Einfluss auf die Terminliste noch auf die Visumerteilung.

Bearbeitungsgebühr: 60 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld)

Außer der Bearbeitungsgebühr fallen keine weiteren Gebühren an!
Bei einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

Merkblatt in Deutsch:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__deutsch,property=Daten.pdf


Claudia

Last edited by Uwe Wassenberg; 07/02/2010 19:24.