Annegret so schrieb ich es ja auch, und ich ging von der Hälfte aus, also jeder gibt den gleichen Teil zur Anschaffung, auch schrieb ich, müssen beide im Grundbuch eingetragen sein, wenn nur eine Person drin steht, wie es ja hier der Fall ist, hat man kaum Chancen einen Teil oder sein Geld wiederzubekommen.

Dies kann man nur (in diesem Fall) über einen Anwalt klären, da der Mann (Tunesier) vor Gericht Eidesstaatlich erklärt hat, kein Vermögen + Grundstücke zu besitzen und dies ist nicht richtig und nur auf diesen Punkt kann man aufbauen, so meine Meinung dazu.

Claudia