Binationale Ehe ...
Namenwahl bei binationalen Ehen

Als binational wird eine Ehe bezeichnet, wenn eine Schweizerin mit einem Ausländer oder ein Schweizer mit einer Ausländerin verheiratet ist. Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden, ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll.

Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung

Heiraten Sie einen Schweizer bzw. eine Schweizerin, haben Sie Anrecht auf eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Leben Sie während der Ehe fünf Jahre regulär und ununterbrochen in der Schweiz, haben Sie Anrecht auf eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Es ist zu empfehlen, sich bereits vor der Heirat bei der kantonalen Fremdenpolizei nach den genauen Vorschriften über die Einreise, den Aufenthalt und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erkundigen.

Einbürgerung

Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger und mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, können Sie erleichtert eingebürgert werden. Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen:

seit drei Jahren miteinander verheiratet sein und zusammenleben
während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz gelebt haben
vor Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung seit einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sein
Sind Sie mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, wohnen im Ausland oder haben während der Ehe einige Zeit im Ausland gewohnt, so ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie seit sechs Jahren miteinander verheiratet sind, zusammenleben und mit der Schweiz eng verbunden sind.

Bürgerrechte

Bei Ihrer Einbürgerung erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht Ihres schweizerischen Ehemannes bzw. Ihrer schweizerischen Ehefrau. Ihre bisherigen Staatsbürgerrechte dürfen Sie nach schweizerischem Recht behalten. Über Ihre Einbürgerung entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Bürgerrecht der Kinder

Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Elternteils und demzufolge auch das Schweizer Bürgerrecht.

Quelle: http://www.hochdorf.ch/verwaltung/rathaus/zivilstandsamt/binationale_ehe.htm

Claudia