Zum Opferfest hat Metzgerei am Sonntag geöffnet
KASSEL - Fällt der erste Tag des islamischen Opferfestes auf einen Sonntag, so dürfen moslemische Metzger an jenen Sonntagen Fleisch verkaufen.

Diese Regelung sei aber eine Ausnahme und konnte durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit durchgesetzt werden. Der hessische Verwaltungsgerichthof (VGH) gab den Beschluss in Kassel bekannt.

19.02.2004, Quelle: Mediatainer