Allgemeine Informationen
Stand: 19. Mai 2005
Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:
Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: info@tourismtunisia.com
Internet:
http://www.tourismtunisia.comFremdenverkehrsamt Tunesien
Goetheplatz
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069/29-70640 oder 70625
Fax: 069/29-70663
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1 Euro = 1,62TD (Stand: Oktober 2004). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.
Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358
Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.
Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 10:00 bis 11:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte/de vol") ist der Botschaft vorzulegen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=3&land_id=175