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Namensänderung ? #361489
07/04/2015 21:04
07/04/2015 21:04
Joined: Apr 2015
Beiträge: 2
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Sarasue Offline OP
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Sarasue  Offline OP
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Joined: Apr 2015
Beiträge: 2
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Liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein paar Fragen, vielleicht wisst Ihr sie zu beantworten?

Zur Sachlage:
Ich habe einen deutschen und einen tunesischen Pass. Im tunesischen ist mein Vorname anders als im deutschen geschrieben. Als Beispiel: "Leyla/Meriyem" im deutschen und "Laila/Mariam" im tunesischen. Bisher hat mir das bei der Ein- oder Abreise keine Probleme gemacht. Denkt Ihr ich sollte es ändern lassen? Vielleicht gibt es somit erst recht irgendwelche Unklarheiten, weil ich zb. unter meiner tun Passnummer plötzlich mit anderem Vornamen als in deren System gespeichert bin. Wenn ich hier im Konsulat eine Änderung vornehme, ist die dann auch analog zu den Infos die den Tunesiern in Tunesien vorliegen?

Die Frage hat eine Vorgeschichte:
Ich möchte heiraten und entweder den Namen meines Mannes oder einen Doppelnamen annehmen. Dass müßte ich ja dann auch im tun Pass ändern lassen denke ich. Wenn ich nun aber dann gleich auch meinen Vornamen ändern lasse (so wie er im deutschen Pass steht) und noch ein anderer Nachname hinzukommt,- dann befürchte ich ist die Grenzpolizei am Flughafen etwas überfordert. Hinzukommt, dass ich nur wenig arabisch kann und ihnen die Situation nicht erklären könnte.

Eine weitere Frage:
Angenommen ich habe ein Kind mit einem Nichttunesier. Hätte mein Kind das Recht auf eine tunesische Staatsbürgerschaft? Oder muss es sogar eine haben, wenn die Mutter den tun Pass hat?
Angenommen ich würde später mal ein Grundstück erben, könnte ich es an meine Kinder vererben?
Und muss ich in Tunesien eigentlich auch heiraten oder reicht es die Eheurkunde aus Deutschland zwecks Namensänderung am Konsulat vorzuzeigen?

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit

Re: Namensänderung ? [Re: Sarasue] #361490
12/04/2015 00:40
12/04/2015 00:40
Joined: Apr 2006
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Frogger Offline
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Joined: Apr 2006
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Der tunesische Name ändert sich niemals, auch dann nicht, wenn der deutsche durch Heirat geändert wird, es wird im tunesischen Paß allenfalls "Frau des Ehemann-Namen" angefügt. Auch Vornamensänderungen, die in anderen Ländern stattfinden, werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Prinzipiell kann eine Person daher in Deutschland "Anna Meier" und in Tunesien "Fatima Sahara" heißen und also Ausweisdokumente für 2 unterschiedliche Namen besitzen.

Tunesische Grenzbehörden lassen sich von unterschiedlichen Namen nicht unbedingt beeinflussen, in mehreren Fällen, die ich selbst beobachtet habe, haben sie das noch nicht einmal gemerkt, obwohl da im Visum ein anderer Namen stand, als im Reisepaß, jedenfalls haben sie das Thema nicht angesprochen...
Ansonsten kann man beim deutschen Standesamt aber auch ein entsprechendes Dokument bekommen, das die hängende Namensführung (möglichst mehrsprachig...) bescheinigt.

Tip: Reisedokumente auf den Namen ausstellen, mit dem man sich im Ausland ausweisen will bzw. muß (ein tunesischer Staatsbürger darf nur mit tunesischem Reisepaß ausreisen).

Maßgeblich für die Schreibung eines Namens ist die Geburtsurkunde, nur diese ist in jedem Falle vorrangig und mit der Vorlage dieser Urkunde kann die Schreibung des Namens in der Registerbehörde geändert werden. Das Problem bei tunesischen Geburten sind die dortigen Registerbehörden, denn jeder Mitarbeiter transliteriert arabische Schrift nach seinem Gutdünken in lateinische Schrift, ich kenne sogar Fälle, in denen ein Mitarbeiter der Meinung war, daß es einen Namen nicht nicht gibt und er ihn kurzerhand entsprechend abgeändert hat - doch, wie gesagt, maßgeblich ist stets das, was im Geburtsregister drinsteht bzw. amtlicherseits transliteriert wird.

Das Kind einer tunesischen Mutter hat seit einigen Jahren grundsätzlich die tunesische Staatsbürgerschaft, so wie es zuvor auch für Kinder tunesischer Väter galt. Hat das Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft, so ist es stets Doppelstaatler (in Tunesien Tunesier und in Europa Deutscher, im Rest der Welt nach Wahl), da Tunesien seine Staatsbürgerschaft selbst in den gesetzlich vorgegebenen Fällen praktisch nicht aberkennt.

Was die Erbsituation angeht, solltest Du einen Anwalt konsultieren, um hier entsprechende Vorsorge zu treffen, speziell, wenn man in mehr als einen Land Vermögen besitzt.

Re: Namensänderung ? [Re: Frogger] #361491
12/04/2015 22:16
12/04/2015 22:16
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Sarasue Offline OP
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Sarasue  Offline OP
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Herzlichen Dank für die Antwort!