Hallo zusammen,
ich muss ein Haus in Tunesien verkaufen, was nur mit einem tunesischen Pass möglich ist. Von tunesischer Seite ist das ja kein Problem. Wie sieht es denn aus deutscher Sicht aus? Wird das genehmigt? Ich habe beim auswärtigen Amt das hier gefunden:
Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?
Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat (die deutsche durch Abstammung), ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich. Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderen Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes (Innenbehörden oder Auslandsvertretungen des anderen Landes).
Und dann noch mal genauer zu Tunesien das:
Hinweise für Doppelstaater
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Das klingt ja so, als könnte ich problemlos wieder den tunesischen Pass beantragen, um damit den Verkauf abzuwickeln?
LG, Sonja