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Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann #361101
26/02/2014 03:27
26/02/2014 03:27
Joined: Feb 2014
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AngelinaB Offline OP
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AngelinaB  Offline OP
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Joined: Feb 2014
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Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Ich habe meinen Mann 2011 in Tunesien mit Gütertrennung geheiratet. Die Ehe wurde in D anerkannt. Während der Ehe lebten wir in Deutschland. Jetzt wohnt mein Mann in Frankreich. Wobei ich keine Adresse habe. Es gibt einen Nachsendeantrag innerhalb Deutschlands zu seinem Cousin.

1. Frage: Kann ich die Scheidung in D beantragen und an die Nachsendeadresse schicken lassen? Gilt sie dann als zugestellt?

2. Frage: Kann er die Scheidung in Tunesien beantragen? Was wäre dann anders? Würde das hier anerkannt? Oder braucht man hier ein extra Scheidungsverfahren?

3. Frage: Was ist mit den Versorgungsausgleich? Muss der erfolgen bei Ehedauer unter 3 Jahren und wenn Mann wieder im Ausland lebt?

4. Frage: Muss er bei einer Scheidung in Deutschland hier anwesend sein? Oder geht das auch in Abwesenheit?

5. Frage: Gibt es bei eine Härtefallscheidung besondere Regelungen?

Re: Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann [Re: AngelinaB] #361104
28/02/2014 00:19
28/02/2014 00:19
Joined: Jan 2008
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Mahdia2007 Offline
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Mahdia2007  Offline
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Joined: Jan 2008
Beiträge: 25
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Hallo AngelinaB,

ob ich Dir helfen kann, weiß ich nicht.
Ich denke helfen wird Dir eher eine Beratung beim Rechtsanwalt.
Daran wirst Du wohl nicht vorbei kommen, wenn Du eine Scheidung anstrebst.
Sehr lange hatte eure Ehe ja keinen Bestand...schade eigentlich, da Du sicher mit anderen Vorstellungen geheiratet hast.
Ich versuche mal auf Deine einzelnen Fragen einzugehen.

1. Selbstverständlich kannst Du die Scheidung in Deutschland beantragen. Ob eine Zustellung beim Cousin auch als zugestellt rechtlich wirksam ist weiß ich nicht, würde ich aber anzweifeln.
2.Er kann die Scheidung natürlich in Tunesien beantragen. Das steht ihm frei. Soweit meine Information vorliegt, muss er sogar in seinem Land eine Scheidung zusätzlich anstreben. Sonst kann er sich nicht wieder verheiraten.
3.Ihr habt eine sehr kurze Ehe sodass hier sicher kein Versorgungsausgleich vorgenommen wird,wenn Du nachweislich getrennt lebst.
4.Es wäre gut wenn er zur Scheidung anwesend wäre. Ansonsten geht es auch ohne seine Anwesenheit, auf jeden Fall wenn er nicht auffindbar ist...
5.Auf jeden Fall gibt es bei Härtefallscheidungen auch besondere Regeln. Sonst wäre es ja auch kein Härtefall... Möglicherweise ist es bei euch ein Härtefall, dann hast Du sicher bzw.hoffentlich alle Belege(Arztberichte/Fotos/Anzeige(n)) aufgehoben.
Das Gericht erwartet im Härtefall natürlich ausführliche Beweise von Dir die beweisen das es ein Härtefall ist. Über das Thema kann Dir aber am Besten eine Frauenberatungsstelle Infos geben. Und meist gibt es dort auch Juristen, wo man einen Termin machen kann.

Vielleicht hat ja noch jemand eine Info für AngelinaB.....

Ich wünsche Dir liebe Angelina alles Gute

Re: Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann [Re: Mahdia2007] #361105
28/02/2014 14:16
28/02/2014 14:16
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AngelinaB Offline OP
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AngelinaB  Offline OP
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Danke für die Infos.

Leider habe ich von meiner Anwätin noch keine weiteren Rückinfos.

Die Nachweise für die Härtefallscheidund sind kein Problem. Es gibt Arzt- und Polizeiberichte sowie schon die 2. Gewaltschutzverfügung. Somit ist auch das getrennt lebend klar nachweisbar.

Ich wollte nur gern wissen wie ist das wenn er in Tunesien die Scheidung beantragt? Wird dies hier automatisch anerkannt. Und müsste man da auch das eigentlich Trennungsjahr einhalten? Was ist dann mit den Kosten?

Re: Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann [Re: AngelinaB] #361106
01/03/2014 17:27
01/03/2014 17:27
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo,
ich habe dir mal eine Private Nachricht dazu geschrieben.

LG Claudia

Re: Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #361109
01/03/2014 17:41
01/03/2014 17:41
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Die tunesische Scheidung wird in Deutschland regelmäßig anerkannt - die deutsche Scheidung in Tunesien jedoch nicht, dort ist eine "Anerkennung" (fast ein eigenes Scheidungsverfahren) durchzuführen.

Bei mittellosen Eheleuten kostet die Scheidung in Tunesien um die 500-1000€ (zusammen), wobei die Kosten einer in Tunesien lebenden Person gestundet werden können.
Die Wartezeit für eine Scheidung in Tunesien beläuft sich incl. Scheidungsverfahren insgesamt auf etwa 1 Jahr, in dieser Zeit sollen Versuche der Versöhnung unternommen werden, die auch vom Gericht selbst angeordnet werden können.

"Nachsende"adressen sind keine zustellungsfähigen Adressen - gegebenfalls muß die Adresse im Ausland ermittelt werden, schlägt dies fehl, kann eine öffentliche Zustellung (durch Aushang im Gericht) erfolgen.

Wenn in beiden Ländern eine Scheidung beantragt wird, dann wird die Scheidung üblicherwiese in dem Lande durchgeführt, in dem sie zuerst beantragt wurde - für in Deutschland lebende Personen ist es daher sinnvoll, die Scheidung in Deutschland (und zuerst) zu beantragen, für in Tunesien lebende Personen in Tunesien.

Re: Scheidung zwischen deutscher Frau und tunesischen Mann [Re: Frogger] #361112
02/03/2014 13:53
02/03/2014 13:53
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AngelinaB Offline OP
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AngelinaB  Offline OP
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Schom mal vielen Dank für die Antworten.

Wenn ich das richtig verstehe, dauert die Scheidung in Tunesien auch ca. 1 Jahr.

Da mein Mann derzeit nirgendwo gemeldet ist, würde das hier also problematisch mit der Scheidung. Wie funktioniert das mit dem Aushang im Gericht?

Wenn ich ihn dazu bewegen kann die Scheidung in Tunesien zu beantragen, was kostet dann hier die Anerkennung danach und wie lang dauert diese nach der Scheidung in Tunesien? Und wo macht man dies?