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Re: Vater fordert 170 000 Fr. Lösegeld
[Re: Alina 7ayati]
#356639
21/01/2012 01:54
21/01/2012 01:54
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«Mein Mann wollte mir meine beiden Kinder verkaufen»Issam O.* (34) verschleppte Jonas (6) und Elias (7) nach Tunesien. Acht Tage nach der Entführung schickte er seiner Frau ein E-Mail. Damit sie die Kinder wiedersehen dürfe, solle sie ihm 170000 Franken zahlen. Blick.ch Toll! Das ist schon wieder so ein erschreckender Fall und die Frau weiss keine Lösung. es gibt auch Fälle, wo tatsächlich Geld gezahlt wurde... Was heisst denn in diesem Zusammenhang M it erschlichenen tunesischen Pässen" flog er mit den Kindern in sein Heimatland?" Heißt das, dass sie eigentlich keine Pässe hatten oder dass er eine zweite Ausfertigung der Pässe hatte oder was? würde mich mal interessieren...für meine eigenen Vorsichtsmaßnahmen... lg, anchadia
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Re: Vater fordert 170 000 Fr. Lösegeld
[Re: Yuliya]
#356653
22/01/2012 02:43
22/01/2012 02:43
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Was heisst denn in diesem Zusammenhang M it erschlichenen tunesischen Pässen" flog er mit den Kindern in sein Heimatland?" Ich würde es so deuten, dass er tunesische Kinderpässe beim tunesischem Konsulat beantragt und bekommen hat. Dafür brauchte er nur die Geburtsuhrkunde (oder was ich vor kurzem im Bekanntenkreis hatte, reicht sogar Urkunde über annerkannte Vaterschaft, auch wenn sein Name nicht in der GU steht). Erlaubnis oder Einverständniss der deutschen/schw. Mutter braucht niemand. Um aus dem EU Land auszureisen braucht man keine EU Dokumente, die tunesische genügen. Es gibt in EU auch kein Gesätz, der Ausreiseerlaubnis von anderem Elternteil fordert... Es läuft also im schlimmsten Fall ganz einfach :-( Die Geschichte finde ich supertraurig. Jetzt wachsen beide Kinder ohne Mama und ohne Papa... Genau so ist es, Yuliya. Der Vater kann ohne das Wissen und Einverständnis der Mutter tn. Pässe austellen lassen und damit ausreisen bzw. in TN einreisen. Da kann sie noch so gut auf die anderen Pässe aufpassen...
In einem anderen Thema "Kindesmitnahme (Binantionale Ehen)" steht, dass sich das tunesische Konsulat bei deutschem Nachnamen des Kindes weigert, einen tun. Pass auszustellen. d.h. die Gefahr dürfte dann in diesem Fall wegfallen. wenn der Vater mit dem Kind über die europ. Grenze möchte, aber Kind und Vater zwei verschiedene Nachnamen haben, dann müssten doch auch die europäischen Grenzer nach eine Erlaubnis der Mutter fragen, oder etwa nicht? das wäre ja grausig! lg, anchadia
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Re: Vater fordert 170 000 Fr. Lösegeld
[Re: Burgh]
#356679
24/01/2012 18:28
24/01/2012 18:28
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Yuliya
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Dokumente bei der Doppel/Dreifachen-Staatsangehörigkeit ist ein Graufeld! Leider. Ich selbst z.B. habe doppelte Staatsangehörigkeit. Mein deutscher Passport ist auf unsere gemeinsame Familienname ausgestellt. Mein ukrainischer Pass dagegen hat noch mein Mädchenname drin. Kinder haben von Geburt 3 Staatsangehörigkeiten. Deren tunesische Pässe sind mit unserem Familiennamen = Name meines Mannes. Ukrainische Passe haben die noch nicht, da es bis dato kein Bedarf gab... Es ist halt so, dass jedes Land eigene Regelungen bzgl. Namensführung, Dokumentenausstellung usw. hat und es müssen dabei Regel, die in anderem Land gelten nicht zwingend bzw. gar nicht berücksichtigt werden.
Da die Konsulate für die eigene Landsleute Dokumente ausstellen, würde mich nicht wundern, dass die einfach nach eigenen Regeln UND im Interesse des Landläute handeln und dabei halt nach (in diesem Fall) tunesischem Recht Kinderausweise mit Nachnamen des Vaters ausstellen.
Ich muss dazu erlich sagen, dass von tunesischem Konsulat MIR kein einziges Fall bekannt ist (nur dass, wie o.g., für die Ausstellung eine Vaterschaftsannerkennung und nicht die GU durchging), allerdings keiine ich ein Fall von Ghana, wo genau das passiert ist. Konsulat hat für die Kinder Reisepässe mit dem Namen des Vaters ausgestellt, obwohl alle deutsche Unterlagen auf Mutter laufen. Die leben in Trennung und er erpresst sie immer wieder, dass wenn sie dies und das nicht macht, sieht sie die Kinder nicht mehr. Jugendamt ist informiert, aber die können auch nichts unternehmen
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Re: Vater fordert 170 000 Fr. Lösegeld
[Re: Burgh]
#356895
02/02/2012 10:51
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Nein, Du hast meine Frage richtig verstanden, aber ich kann das nicht glauben. es wäre ja dann ein Kind mit doppelter Identität, da es zwei verschiedene Namen hätte. hier war ja auch irgendwo zu lesen, dass sich die tun. Botschaft bei nicht-tunesischem Nachnamen weigert, einen tunesischen Pass auszustellen. Das gibt es sogar bei Erwachsenen: 1) Tunesischer Staatsbürger heiratet, nimmt Nachnamen des deutschen Staatsbürgers an. Tunesische Behörden erkennen die Änderung nicht an und belassen es beim alten Nachnamen im Paß. 2) Nun erwirbt diese Person die deutsche Staatsbürgerschaft und ändert dabei auch noch seinen Vornamen auf einen deutschen Vornamen. Die tunesischen Behörden erkennen auch diese Änderung nicht an. Ergebnis: Mohammed Ahmed und Karl Müller sind ein und dieselbe Person mit zwei Namen, die beide völlig rechtmäßig geführt werden. Richtig spaßig wird es aber erst dann, wenn die tunesische Person eine Frau ist und der deutsche Ehemann ein Nicht-Moslem und sie dann aus der Ehe ein Kind bekommt, denn auch das Kind hat dann natürlich eine zweite Identität (Lisa Müller vs. Samira bint Fatima Ahmed. Bei der kommt der Vater nicht vor - und es wird zudem in Tunesien als unehelich betrachtet.
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Re: Vater fordert 170 000 Fr. Lösegeld
[Re: Yuliya]
#356916
03/02/2012 19:28
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Die Regel lautet, daß der neue Vorname nahe an dem alten liegen soll. Doch wenn es keinen deutschen Namen gibt, der ähnlich klingt, kann ein beliebiger gewählt werden - bei chinesischen oder japanischen Namen, doch auch bei Mohammed oder Ahmed, ist das zum Beispiel sehr wahrscheinlich. In diesem Sinne glaube ich nicht, daß sich "Anna" ändern läßt, den dieser Name gilt als ein "echter" deutscher Name. Die grundsätzlichen Regeln lauten so: Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens kommt nur in Frage, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Dies ist dann der Fall, wenn es dem Namensträger nicht zuzumuten ist, weiter mit dem bisherigen Namen zu leben (zum Beispiel Schwierigkeiten mit der Aussprache oder Schreibweise, bei Führung eines lächerlichen oder belastenden Namens). Der Antragsteller ist deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser oder Asylberechtigter. Der Antragsteller ist nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Der Antragsteller ist nicht erheblich oder wiederholt vorbestraft und es wird nicht wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt. Die Vornamensänderung kostet übrigens 110 Euro.
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Re: Vater fordert 170 000 Fr. Lösegeld
[Re: Frogger]
#356919
03/02/2012 19:35
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Die Stadt Köln schreibt beispielsweise: Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:
Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz, Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen, Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen, Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs, Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten
Einen solchen Antrag kann jede(r) volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländische Flüchtling, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Ausländer, der im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik in Deutschland aufgenommen wurde, stellen.
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Re: Vater fordert 170 000 Fr. Lösegeld
[Re: Alina 7ayati]
#356968
06/02/2012 16:04
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Alina 7ayati
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