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Re: Ramadan Mubarak.........
[Re: korfa54]
#353135
31/07/2011 22:45
31/07/2011 22:45
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Frogger
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Da nach arabischer Zeitrechnung die Nacht vom 31.07.2011 auf den 01.08.2011 bereits zum 01.08.2011 gehört, Das ist falsch, denn es gibt in der arabischen Zeitrechnung keinen 31.7 oder 1.8, sondern den 29. oder 30.Shaban und darauf folgt dann der 1.Ramadan. Jeder Tag der arabischen Zeitrechnung beginnt mit dem Sonnenuntergang, wobei der der erste Tag eines neuen Monats dem ersten Tag der Mondsichtung nach dem Neumond entspricht (zumindest in der Theorie, da der Mond an diesem Tag in einer bestimmten Gegend manchmal noch nicht sichtbar ist, dann wird der vorherige Monat einfach um einen Tag verlängert - es gibt daher in der arabischen Zeitrechnung trotz des von ihr verwendeten lunaren Kalenders keine voraussagbaren feste Daten). Es ist dabei zu beachten, daß eine Mondsichtung nur dann als solche gilt, wenn sie VOR dem Sonnenuntergang erfolgt (ansonsten verlängert sich der laufende Monat ebenfalls um einen Tag). Der Monat Ramadan 1432 beginnt daher mit dem Sonnenuntergang am ersten Tag der Mondsichtung, die astronomisch (wissenschaftlich) in den meisten Ländern der Erde am Sonntag, 31.7.2011, und in allen am 1.8. möglich ist (nur in Polynesien bereits am 30.7.). Der erste FastenTAG ist somit der Tag nach dem abendlichen Beginn des Monats, also, je nach Land, der 31.7, 1.8. oder 2.8. (für Tunesien, Europa und Amerika ist es heuer der 1.8.)
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Re: Ramadan Mubarak.........
[Re: falfoul]
#353142
01/08/2011 15:21
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In dem Artikel steht irrtümlich, dass man vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang fastet. Diesen Fehler sehe ich häufig bei deutschen Artikel. Fasten beginnt mit der Morgendämmerung und nicht beim Sonnenaufgang. Wahrscheinlich zur Vereinfachung, man darf aber auch nicht vergessen, daß es in südlichen Ländern kürzere Dämmerungszeiten gibt - je näher zum Äquator hin, umso kürzer und je weiter davon weg, umso länger (bis zum Extrem, daß es im Norden gar keine Nacht gibt und die Dämmerung von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang dauert). Für das Fasten gilt die Regel, daß es beginnt, wenn man mit bloßem Auge einen schwarzen nicht mehr von einem weißen Faden unterscheiden kann, und es endet, wenn man sie wieder unterscheiden kann. (Dies hieße natürlich auch, daß man im hohen Norden gar nicht fasten müßte, weil die Dämmerung für die Unterscheidung die ganze Nacht lang hell genug ist - darum gibt es dort dann spezielle Regeln, die sicherstellen, daß die Realität auf die Folklore hin passend gemacht wird...)
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Re: Ramadan Mubarak.........
[Re: falfoul]
#353180
02/08/2011 15:53
02/08/2011 15:53
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Als Korrektur aber: Diese Definition der Morgendämmerung, die eigentlich heißt "wenn man einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden kann", gilt nur für den Beginn des Fastens. Das Ende entspricht dem Sonnenuntergang und das ist längst nicht das Ende der Dämmerungszeit. Diese fällt eher etwa mit der Zeit vom Ischa-Gebet zusammen.
Die Morgendämmerung gilt als Teil des Tages und die Abenddämmerung als Teil der Nacht - eine Definition, die für das Fasten so getroffen wurde, mit der ich aber nicht ganz übereinstimme. Wie aus dem Iran und Irak berichtet wird, gab es mit der Sonnenuntergangs-Regelung insofern Probleme, als Bewohner von Gebirgstälern einen bedeutend früheren Sonnenuntergang, als Bewohner eines Berges oder des Flachlandes, beobachteten und sich danach richteten. Doch, wie dem auch sei - das Fastenbrechen findet ja erst nach dem Gebet zum Sonnenuntergang statt, was bei den kurzen Dämmerungszeiten in Nordafrika und dem Nahen Osten dann in der Realität wohl auch mit dem Ende der Abenddämmerung zusammenfällt. Auch beim morgendlichen Beginn scheint es Deutungsunterschiede zu geben - sieht man sich verschiedene "Ramadan-Kalander" an, so werden für denselben Tag und dieselbe geographische Position unterschiedliche Zeiten bis hin zu einer halben Stunde und mehr angegeben. Unter dem Strich dürfte das aber so oder so kein Problem darstellen, denn es ist ja eigentlich der Gehalt der Vorschrift wichtig, daß also während des Tages, wie immer man ihn auch wahrnimmt und definiert, gefastet werden soll.
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