Guten Morgen ihr Lieben,
wollte einfach mal ne Info reinstellen, damit andere in diese Stolperfalle nicht tappen und sich nicht zu früh freuen.
Heiratsvisum beantragt, bekommen, Mann kommt, große Freude im Visum steht: Erwerbstätigkeit erlaubt .....
Da Frau ja durch Erfahrung klug und mißtrauisch geworden ist, Nachfrage bei der ABH ...
Antwort dort: Erwerbstätigkeit erst nach Heirat, vorher nicht, da ist der Botschaft wohl ein Fehler unterlaufen ....
Hätte er doch gearbeitet und wäre kontrolliert worden, hätte er Pech gehabt, eine Anzeige bekommen und hätte auch abgeschoben werden können ... Weil: weder der gute Glauben, noch Unwissenheit schützen vor den Konsequenzen ...
Also lieber einmal zu viel Nachfragen und nie zu früh freuen ....
Lg
sunny