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Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Tenero] #334062
13/08/2010 15:11
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Original geschrieben von: Tenero
@ Pina

Soll heißen, der Resident legt bei irgeneiner Behörde (welcher Behörde) in Tunesien seinen Rentenbescheid vor? Oder wie soll man das verstehen?

LG t


Ja, das ist so und somit erhälst du die off. Residenz.
Claudia

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: LOE110119] #334063
13/08/2010 15:15
13/08/2010 15:15
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Pina

Nein, da hast du wohl was falsch gerechnet. Es sind ca. 15`000.- Euro pro Jahr oder 1`250.- Euro pro Monat. Dies muss nicht durch eine tunesische Bank nachgewiesen werden, es kann auch auf ein europäisches Konto gehen, aber natürlich auf deinen Namen.


??????????? das ist dann aber brandneu.
Bisher war der Nachweis über eine tunesische Bank pflicht.
LG Simla


Simla so war es auch Anfang 2010 noch so, denn unser Bekannter musste in Tunesien ein Konto eröffnen und musste nachweisen das monatlich die Rente dort eingeht.
Es gibt eine Vereinbarung das die Bank für ihn die Rente monatlich auf das tunesische Konto überweist, was auch sehr gut klappt.

Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass es von Januar - Mai 2010, zu heute eine Änderung gab, wenn ja wäre ich dankbar diese Änderungen von off. Stellen in arabisch oder französisch zu bekommen.

Claudia

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #334066
13/08/2010 15:33
13/08/2010 15:33
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Original geschrieben von: Claudia Poser-Ben Kahla

Das sind beides keine off. Seiten und wenn ich nach dem gehe was überall im Netz steht, ist man leider etwas verloren.
Also meine Infos sind von Mai 2010 da wir mit einem Bekannten alle Wege Douane in Tunis, Sousse abgelaufen sind. Es besteht definitiv keine Möglichkeit für Europäer ein PKW zollfrei einzuführen.


Soso, das, was Du nicht kennst, das gibt es auch "definitiv" nicht - gute Einstellung!

Zum Selbststudium darf ich Deine Augen auf die offizielle Seite des Zolls von Tunesien richten. Dort wirst Du das, was Du meinst, was es nicht gibt, auch offiziell dokumentiert finden. Hinweis: Du suchst dort nach dem Dokument "Les avantages fiscaux accordés aux étrangers non résidents au titre du changement de leur résidence pour s’installer en Tunisie" vom 16.Januar 2010.

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #334070
13/08/2010 15:48
13/08/2010 15:48
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Hallo Claudia

Ich habe dir diese Seite angegeben, da ich sie grad zur Hand hatte. Bei konkretem Interesse die Betreiber mal nach ihrer Quelle zu fragen, wär grad mein nächster Tipp gewesen ;-)
Es kann natürlich auch sein, dass gefragte Beamte diese Möglichkeit gar nicht kennen oder nicht kennen „wollen“. In der Regel ziehen die meisten dann ja mit einem „ok, danke für die Info ab“, ohne nach Gesetzestext/Bestimmungen zu fragen und die Sache ist für den Beamten unkompliziert erledigt.

Betr. Konto:
Das wird wohl auch regionsabhängig sein (hier betrifft es Behörde Djerba). Wie gesagt eine Schweizer Freundin bezieht ihr Geld von einem CH Konto, wohnt aber natürlich in TN und besitzt die cds. Hast du hier im Gegenzug eine Quelle, welche besagt dass ein tunesisches Konto Pflicht ist? die Überweisung von Schweizer Amt zur Schweizer Bank funktioniert auch problemlos und das Geld muss in TN nur noch „gezapft“ werden ;-) Eine Bescheinigung kann auch davon verlangt/ausgestellt werden. Dass es nicht geht, wenn man nicht in TN wohnt, ist ja klar.

LG & ein schönes WE!

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: LOE151215] #334076
13/08/2010 16:39
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sharaz99 Offline
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Es besteht definitiv keine Möglichkeit für Europäer ein PKW zollfrei einzuführen.



Ein Europäer kann ein Auto zollfrei einführen wenn er eine cds hat und Resident ist. Er bekommt die Non-Tunis Nummer und gut iss. Allerdings muss er es selbst fahren und kein Tunesier darf es fahren. Nur noch die eigenen ausländischen Familienangehörigen.

Sollte er das Land für immer verlassen muss er aber das Auto wieder mitnehmen, ansonsten muss er es verzollen.

Oder er verkauft es und der Käufer zahlt den Zoll.

Das sind unsere eigenen Erfahrungen.

LG sharaz

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: sharaz99] #334079
13/08/2010 16:48
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Danke Sharaz!

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: LOE151215] #334084
13/08/2010 17:26
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Gern geschehen, Pina und schönes Wochenende

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: sharaz99] #334086
13/08/2010 17:32
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ebenfalls (@ all) s27

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Frogger] #334093
13/08/2010 19:50
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Soso, das, was Du nicht kennst, das gibt es auch "definitiv" nicht - gute Einstellung!

Zum Selbststudium darf ich Deine Augen auf die offizielle Seite des Zolls von Tunesien richten. Dort wirst Du das, was Du meinst, was es nicht gibt, auch offiziell dokumentiert finden. Hinweis: Du suchst dort nach dem Dokument "Les avantages fiscaux accordés aux étrangers non résidents au titre du changement de leur résidence pour s’installer en Tunisie" vom 16.Januar 2010.


Lieber Frogger,

Ich schrieb nicht, das dies falsch wäre, bat lediglich um off. Quellen der Infos.
Da man die mir nicht schickte, deshalb meine Antwort.

Ich fragte nach off. Infos und Angaben egal ob in französisch oder arabisch und bekam diese Links.

Komisch das es im Mai 2010 direkt beim Douane in Tunis ganz andere Angaben gab.
Aber gern werde ich es am Montag erneut absprechen und die von dir genannten Infos dazu ziehen.
Dann wären insgesamt schon 3 Personen, welche bereits seit Anfang des Jahres alle Wege in TN gingen, geholfen.

Claudia

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: LOE151215] #334094
13/08/2010 19:52
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Es kann natürlich auch sein, dass gefragte Beamte diese Möglichkeit gar nicht kennen oder nicht kennen „wollen“. In der Regel ziehen die meisten dann ja mit einem „ok, danke für die Info ab“, ohne nach Gesetzestext/Bestimmungen zu fragen und die Sache ist für den Beamten unkompliziert erledigt.


Das ist bei uns nicht der Fall. Das wir uns so schnell abwenden.

Claudia

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: LOE151215] #334100
13/08/2010 20:08
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Original geschrieben von: Pina

Das wird wohl auch regionsabhängig sein (hier betrifft es Behörde Djerba).


Nein - die Regel ist, daß das Geld in Tunesien auf einem Konto nachgewiesen werden muß. Es kann aber natürlich versucht werden, eine offizielle Bankgarantiebestätigung (eventuell unter Beteiligung einer Korrespondenzbank mit tunesischer Niderlassung) vorzulegen und wird die akzeptiert, ist es auch gut.
Mit einer solchen Bestätigung garantiert die ausstellende Bank, daß die geforderten Beträge zur Verfügung stehen bzw. die regelmäßigen Zahlungen eingehen. Nichts anderes tut übrigens die tunesische Bank, wenn sie bestätigt, daß regelmäßige Zahlungen in einer bestimmten Höhe von außerhalb eingehen.

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Frogger] #334108
13/08/2010 20:42
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Hallo Frogger,

leider findet man dieses Dokument auf der Zollseite nicht, über die Suche.

Jedenfalls nicht wenn man es so
Antwort auf:
"Les avantages fiscaux accordés aux étrangers non résidents au titre du changement de leur résidence pour s’installer en Tunisie" vom 16.Januar 2010.
eingibt.

Da du ja den Link kennst und hast, wäre es sehr nett wenn du diesen für alle hier rein stellst, interessiert ja nicht nur mich.

Claudia

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #334110
13/08/2010 22:51
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Original geschrieben von: Claudia Poser-Ben Kahla
[quote]Das ist bei uns nicht der Fall. Das wir uns so schnell abwenden.


Dann ist ja gut ;-)

@ Frogger
Danke für die Bankinfo.

LG

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #334112
13/08/2010 23:06
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Original geschrieben von: Claudia Poser-Ben Kahla
Hallo Frogger,

leider findet man dieses Dokument auf der Zollseite nicht, über die Suche.

Da du ja den Link kennst und hast, wäre es sehr nett wenn du diesen für alle hier rein stellst, interessiert ja nicht nur mich.

Claudia


Ich vermute, dass dieser Artikel aktualisiert und umbenannt wurde. Leider lässt er sich hier nicht als Link einstellen, deshalb als Kurzlink.
Wahrscheinlich ist es dieser:

http://bit.ly/9xj96s

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Uwe Wassenberg] #334113
13/08/2010 23:11
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Thema ist wieder offen.

Last edited by Uwe Wassenberg; 13/08/2010 23:16.
Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: sharaz99] #334115
13/08/2010 23:19
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Antwort auf:
Oder er verkauft es und der Käufer zahlt den Zoll.


Hinzufügen muß man noch: wenn man in TN das Auto zu SCHROTT fährt, muß man den Blechhaufen auch aus dem Land bringen - oder es verzollen! crazy

Gruß
chamaeleon

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: LOE151215] #334116
13/08/2010 23:23
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Original geschrieben von: Pina

Dass es nicht geht, wenn man nicht in TN wohnt, ist ja klar.

Und wie prüfen die das, denn ein Haus mieten kann ja jeder.

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: LOE110119] #334128
14/08/2010 03:00
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Wenn ich den Suchbegriff "Les avantages fiscaux accordés aux étrangers non résidents au titre du changement de leur résidence pour s’installer en Tunisie" in die Google-Suchmaschine eingebe, kommt gleich als allererste Fundstelle die des tunesischen Zolls. smile

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: chamaeleon] #334136
14/08/2010 10:51
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Original geschrieben von: chamaeleon
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Oder er verkauft es und der Käufer zahlt den Zoll.


Hinzufügen muß man noch: wenn man in TN das Auto zu SCHROTT fährt, muß man den Blechhaufen auch aus dem Land bringen - oder es verzollen! crazy

Gruß
chamaeleon



Genau so ist es. Es sei denn das Auto gehört offiziell einer dort ansässigen Firma.

Last edited by sharaz99; 14/08/2010 10:53.
Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: sharaz99] #334137
14/08/2010 10:53
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Muss man den Schrotthaufen auch verzollen, wenn ein Anderer ihn zu Schrott gemacht hat?

Z.B. Auto parkt, man ist gar nicht drin, ein anderer schiebt es zu Schrott zusammen.

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Cheker] #334140
14/08/2010 11:41
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Original geschrieben von: Cheker
Muss man den Schrotthaufen auch verzollen, wenn ein Anderer ihn zu Schrott gemacht hat?

Z.B. Auto parkt, man ist gar nicht drin, ein anderer schiebt es zu Schrott zusammen.




Du bist für das Auto verantwortlich wenn du es eingeführt hast also musst du es auch wieder ausführen bzw. den Zoll zahlen.

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Uwe Wassenberg] #334142
14/08/2010 12:08
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Hallo Frogger,

leider findet man dieses Dokument auf der Zollseite nicht, über die Suche.

Da du ja den Link kennst und hast, wäre es sehr nett wenn du diesen für alle hier rein stellst, interessiert ja nicht nur mich.

Claudia


Ich vermute, dass dieser Artikel aktualisiert und umbenannt wurde. Leider lässt er sich hier nicht als Link einstellen, deshalb als Kurzlink.
Wahrscheinlich ist es dieser:

http://bit.ly/9xj96s


Uwe Danke für den Link.

Claudia

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #334144
14/08/2010 12:40
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@ Frogger, danke für den Link


Da scheint es klüger zu sein, wenn man denn ein Auto braucht, sich dieses in Tunesien zu kaufen.
Kein Stress mit dem Zoll. Kein Ärger bei einem Unfall oder einem eventuellen Verkauf des PKW etc.


LG t

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: Tenero] #334147
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Original geschrieben von: Tenero
@ Frogger, danke für den Link


Da scheint es klüger zu sein, wenn man denn ein Auto braucht, sich dieses in Tunesien zu kaufen.
Kein Stress mit dem Zoll. Kein Ärger bei einem Unfall oder einem eventuellen Verkauf des PKW etc.


LG t


So sehe ich es auch.

Claudia

Re: Zollfreiheit bei Auswanderung [Re: sharaz99] #334153
14/08/2010 13:24
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Dolle Sache.

Mir fiel dieses Beispiel ein, weil genau dies hier in Frankfurt meiner Mutter passiert ist.

Auto geparkt und es wurde durch ein anderes Auto zu einem Schrotthaufen gemacht.

Dafür kann man dann ja nun gar nichts!

Soll man diese Reste aus dem Land bringen?

Sicher?

Denn man wird ja sicher von der Polizei einen Nachweis über den Unfall bekommen?

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