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Ausreiseerlaubnis des Vaters #319581
16/11/2009 17:08
16/11/2009 17:08
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Hallo,
wir wir alle wissen brauchen die Kinder tunesischer Väter eine beglaubigte Ausreiseerlaubnis um Tunesien wieder verlassen zu können.
Wir haben das 100mal gemacht, meisten in Tunesien beim "Standesamt". Der Vater hatte immer formlos ein Schreiben aufgesetzt, auf dem dann durch das Standesamt due Unterschrift unter Vorlage des Passes/Carte Identite beglaubigt wurde.

Ich war mehrmals dabei und frage mich.....mmmmhhhhhhh.....wie prüfen die, ob er der Vater des Kindes ist? Eine Geburtsurkunde wurde nicht vorgelegt, die sind auch nicht weggelaufen und haben selbst nachgeschaut.....im deutschen Pass steht auch nicht der Zusatz "Sohn/Ben".

Also könnte ich doch jemand anderen schicken der zufällig den gleichen Familiennamen trägt, oder?
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #319582
16/11/2009 17:13
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So was soll schon vorgekommen sein laugh

LG

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #319589
16/11/2009 18:29
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Ist wohl richtig....

Sollte sich aber "echter" Vater bei der Polizei melden weil Frau mit Kind verschwunden ist, bekommt der "Schein" Vater vermutlich ordentlich Probleme, da seine Daten ja höchst wahrscheinlich gespeichert bleiben(durch die Vorlage des Passes).


Wäre dann ja reichlich riskant für den Herrn der sich bereit erklärt sich als Vater des Kindes auszuweisen!


Lg Sabrina


illi byil 'ab ma'il qot bado yilqa chramischo
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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Sabrina Ghazali] #319591
16/11/2009 18:39
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Hallo Sabrina,
von der Gehenmigung wird keine Kopie gemacht, es wird auch nichts erfasst o.ä.. Der Pass wird nur zur Identifikation des Unterschreibers vogelegt.
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #319592
16/11/2009 18:42
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Wir lassen es immer bei der Polizei beglaubigen. Ich meine aber das letzte mal mit bekommen zu haben das er sich die Daten (Passnummern?) aus unserer Autorisation abgeschrieben hat.

Lg Sabrina


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #319597
16/11/2009 19:36
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Antwort auf:
im deutschen Pass steht auch nicht der Zusatz "Sohn/Ben".

Wieso im deutschen Pass? Ich denke mal, da wird der tunesische Pass vorgelegt werden müssen? Darin steht immer "ben/bint xy" (wenn mittlerweile auch nur noch auf Arabisch bzw. in arabischer Schrift).

Die Person müsste also nicht nur den gleichen Familiennamen, sondern auch noch den gleichen Vornamen haben....

Aber Urkundenfälschung? Ne, auf sowas würd ich's eher nicht ankommen lassen.


Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Nela] #319611
16/11/2009 22:30
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Wir legen immer nur die Rote Karte vom Kind vor - hat 14 Jahre lang gereicht zur Beglaubigung. Da steht auch nix von ben XXXXX.

Es ist auch keine Urkundenfälschung wenn man shreibt,
Ich, Mohamed Ali, erlaube Abdel Ali mit seiner Mutter Marie Ali auszureisen.
wink
Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #319624
17/11/2009 00:53
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Wie ist das überhaupt mit dieser Autorosation paternelle? Dürfte die ggf. auch ein anderes männl. Familienmitglied väterlicherseits unterzeichnen - z.B. wenn der Kindsvater (warum auch immer) dazu nicht in der Lage ist?

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #319625
17/11/2009 01:09
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Original geschrieben von: Simla
Es ist auch keine Urkundenfälschung wenn man shreibt,
Ich, Mohamed Ali, erlaube Abdel Ali mit seiner Mutter Marie Ali auszureisen.
wink
Simla


V.a zeigst du dass du kapiert hast wie der Hase in TN läuft grin

Ist zumindest ein sehr "tunesischer" Lösungsweg wie ich finde wink

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #319626
17/11/2009 02:04
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Hallo alle,

man mag garnicht glauben,
was alles in Tunesien so registriert wird.
Da ist es unerheblich ob in den Pässen "ben xxx" steht.
Ob in den deutschen oder den tunesischen.
Fakt ist, jedes Kind, welches mittels eigenen tun. Pass gemeldet wurde, ist dort registriert.
Und um den zu erhalten, ist die Passnr. des Tun. Vaters, ebenso registriert.(der Botschaft,des Konsulats)oder aucvhz vor Ort in Tun.
Nun mag es Behörden im Innern Tunesiens geben, die Ausreisegenehmigungen ausstellen, aufgrund der "Hausnamensgleichheit",
aber auch in diesen wird die Passnr. des Vorlegenden eingetragen.
es mag evt. zig mal gutgehen,das bei Ausreise die Passnr. der im Pc. vorfindlichen Person und der, die in der Ausreisegenehmigung steht , dieses nicht auffällt,
aber genausogut kann es auch schiefgehen.

Simla, ein Tastendruck am PC in Tun.an bestimmter Stelle reicht,um dir genau sagen zu können wann, wielange, du und dein Sohn unter welcher Passnr.in Tn geweilt habt.

Gruss Suzann

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Barbara] #319630
17/11/2009 08:56
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Original geschrieben von: Suzann

Simla, ein Tastendruck am PC in Tun.an bestimmter Stelle reicht,um dir genau sagen zu können wann, wielange, du und dein Sohn unter welcher Passnr.in Tn geweilt habt.

Hallo Suzann,
es geht nicht um mich, ich bin frei. Es geht auch nicht um den Pass des Kindes.
Auf der beglaubigten, formlosen Ausreiserlaubnis steht jedoch keine Passnummer des Vaters.
Und diese wird eh nur kurz überflogen und dann zu den anderen Zetteln geschmissen.
Das letzte Mal ist er allein geflogen, da wollte gar keiner was von ihm, wurde nicht mal gefragt ob er in Begleitung reist.
War nur so eine Idee - falls alle Stricke reissen.....

@Nela, nein geht nicht. Nur im Falle des Todes.
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #322916
24/01/2010 13:41
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da hab ich mal ne frage ...


wenn mein [~~~~]er mal groß ist .. sagen wir 18.. dann isser ja hier "erwachsen" ^^... in tunesien allerdings erst mit 21 ...

jetzt fliegt er mit 19 mit freunden nach tunesien hat aber keinen kontakt zum vater .. z.b.

können die ihn dann einfach einbehalten?... oO lol..hm.. wär mal intressant zu wissen wink


und dann würd mich ja auch intressieren .. ich flieg mit dem [~~~~]er nach tn wenn er 5 ist .. vater lebt zwischenzeitlich iwo in Europa wovon ich nichts weiß - weil kein kontakt...

darf er auch nicht ausreisen? Oo...


wink



ich will jetz keine diskussionen weil ichs eh nich tu .. aber mal interesse halber laugh

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Emotionless] #322922
24/01/2010 15:12
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Es zählen in Tn nur die Tn Gesetze - also braucht er bis er 21 ist die Zustimmung des Vaters um auszureisen.
Es gibt andere schöne Länder - ich würde da nichts riskieren!!

Schön das du wieder da bist!

LG,

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110209] #322927
24/01/2010 17:08
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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Emotionless] #322929
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Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.


http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tunesien/Sicherheitshinweise.html#t5


Ich würde es nicht riskieren...
Muss aber jeder selber wissen...

Hat er eig den Namen, des Vaters oder deinen Namen?
Hat er nur den deutschen Pass?

LG Alina



Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News


Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #322930
24/01/2010 18:38
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Im Grunde genommen, brauchst du nur die Erlaubnis vom Vater, wenn dein Kleiner in Tunesien angemeldet ist. Sollte er das nicht sein, ist er auch nicht das Kind eines Tunesiers. Es gibt "keinen Vater". Und dein Freund oder Ex (wie auch immer) hat in Tn offiziell überhaupt kein Kind!!!Somit gibt es auch niemanden der dir eine Erlaubnis geben könnte wink

Wurde mir alles von der Botschaft in Tunis erklärt.

Und da ich deinen Fall ja nun auch etwas genauer kenne, brauchst du bestimmt keine Ausreiseerlaubnis des Vaters:)

Lg Sabrina


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #322931
24/01/2010 18:40
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Original geschrieben von: Alina 7ayati
bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland).



Alles richtig smile Möchte nur noch dazu sagen, das die Autorisation auch in jeder beliebigen Polizeistation beglaubigt werden kann in Tunesien.

Hat Uns nix gekostet und dauert 3 Minuten smile

Lg Sabrina


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110209] #322945
24/01/2010 22:15
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Original geschrieben von: Galega
Es zählen in Tn nur die Tn Gesetze - also braucht er bis er 21 ist die Zustimmung des Vaters um auszureisen.
Es gibt andere schöne Länder - ich würde da nichts riskieren!!

Schön das du wieder da bist!

LG,



naja ... ich werds nicht riskieren .. aber viell. will er ja mal wenn er 18 ist mit kumpels party urlaub machen.. und ich kann ihn nicht aufhalten .. weil er hier 18 is und er sagt er kann machen was er will.. auch wenn ich ihm erkläre wie das dann in tn laufen könnte ...



und naja .. er is ja nich wirklich in tn gemeldet aber wir haben ja ne vaterschaftsanerkennung gemacht.. und ich will nicht wissen was wirklich alles iwo gespeichert wurde!...

und ach ja zu der antwort mit familienname tunesisch.. ist er ja nicht .. hat ja meinen nur der vorname ist Rayen .. und der ist tunesisch... aber muss ja eigentlich nicht zwangsläufig aus tunesien sein oder? shocked Rayan ist z.b. spanisch ^^

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Emotionless] #322946
24/01/2010 22:32
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ich denke auch das in deinem Fall das Problem relativ gering wäre, aaaaaaaber nicht ausgeschlossen.
Man weiss ja auch nicht, ob er sich nicht heimlich auf die Suche des Vaters machen möchte.

Raya(e)n = chinesisch smile


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Jule1980] #322947
24/01/2010 22:43
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Original geschrieben von: Jule1980
ich denke auch das in deinem Fall das Problem relativ gering wäre, aaaaaaaber nicht ausgeschlossen.
Man weiss ja auch nicht, ob er sich nicht heimlich auf die Suche des Vaters machen möchte.

Raya(e)n = chinesisch smile



naja ich möchte eigentlich nicht das es irgendwann mal heimlichkeiten zwischen uns gibt! ich werde mit rayen immer ehrlich über das thema "papa" reden!...

naja gering ja aber nicht ausgeschlossen - richtig .. allerdings kann es natürlich auch sein das er irgendwann wenn alt genug und informiert ect... könnte er ja auch eine ausreisesperre für rayen c. geb. xx.xx.xxxx einrichten und wenn er dann beim sicherheitscheck ist.. zack bum... verschis*en frown...


rayan = lt. babyvornamen.de spanisch wink...

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Emotionless] #322964
25/01/2010 09:36
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Original geschrieben von: Emotionless

er is ja nich wirklich in tn gemeldet aber wir haben ja ne vaterschaftsanerkennung gemacht..

Hallo Emo,
das können die Väter allein erledigen. Anspruch auf eine Geburtsurkunde hat er. Der Rest ist ein Kinderspiel.
Photo vom Mini????
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #323044
25/01/2010 23:09
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naja bis dato steht er ja nich mal in der GU drin LOL .. die wird ihm nich viel nützen ^^

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Emotionless] #323045
25/01/2010 23:13
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Also eine Vaterschaftsanerkennung wird weitergeleitet. Mag sein, dass das mal versäumt wird oder verloren geht.
Eine Zweitschrift steht ihm zu und kann er sich besorgen, damit zum Standesamt......
Das er das gar nicht will? Was hat er denn beim Anmelden auf dem Konsulat angegeben?
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #323132
27/01/2010 17:34
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Original geschrieben von: Simla
Also eine Vaterschaftsanerkennung wird weitergeleitet. Mag sein, dass das mal versäumt wird oder verloren geht.
Eine Zweitschrift steht ihm zu und kann er sich besorgen, damit zum Standesamt......
Das er das gar nicht will? Was hat er denn beim Anmelden auf dem Konsulat angegeben?
LG Simla


was will er nicht? in die gu eingetragen werden?... und wer was anmelden im konsulat hier in D?... soweit sind wir gar nich gekommen ^^

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Emotionless] #323182
28/01/2010 19:33
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Seit kurzem ist man in Tunesien übrigens mit 18 volljährig.
Wenn man keine Ausreiseerlaubnis des Vaters hat, sollte das Kind einfach alleine (ohne die Mutter) durch die Passkontrolle gehen. Da fragt dann niemand nach einer Ausreiseerlaubnis.

LG

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