Bei gewissen Sachen würde ich mich nie auf andere verlassen. Daher rate ich Dir Dich selbst bei den zuständigen Behörden zu erkundigen..... - TN-Konsulat (wegen Eintragung der Scheidung) - TN-Standesamt (erforderliche Unterlagen zur Heirat) - ABH (Voraussetzungen für ein Visa/AE zur FZF) - Deutsch lernen, was man kann, kann man - Viel Glück
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#322523 16/01/201021:4716/01/201021:47
Bei einer Sache bin ich mir noch nicht Sicher! Wir haben nur in Deutschland Standesamtlich geheiratet und es über die Botschaft auf unsere Geburtsurkunde in Tunesien übertragen.
Muss man hierfür Tatsächlich in Tunesien nochmal einen Anwalt nehmen oder reicht es aus wenn man die Scheidung Übersetzt und es dann über die Botschaft mitteilt?
Danke im voraus.
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: aman80]
#322524 16/01/201021:5416/01/201021:54
Man kann ein deutsches Scheidungsurteil nicht einfach in Tunesien auf dem Standesamt eintragen lassen. Das geht nur noch übers Gericht. (umgekehrt genauso) Aber das kann Dir Dein zuständiges Tunesisches Konsulat in Deutschland sicher nochmal genau erklären. LG Simla
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#322526 16/01/201022:0816/01/201022:08
Das ist ja echt blöd, obwohl es in Deutschland ist?? Finde das ist Geldmacherei und Unbürokratie.
Zumindest lief es bei mir so ab und das Konsulat in München sagte mir das gleiche. Grund: es wurden zu viele gefälschte europ. Scheidungsurkunden vorgelegt, daher wird nun grundsätzlich nach tunesischem Recht geschieden um Probleme zu vermeiden. Also je nach dem wo ich mich bewege gebe ich halt das jeweilige Scheidungsdatum an
Wie gesagt, ein tunesisches Scheidungsurteil muss hier in Deutschland auch übers Gericht gehen. Die deutsche/tunesische Heiratsurkunde wird auch nur anerkannt weil ja das Ehefähigkeitszeugnis geprüft wird. (Und im Scheidungsverfahren wird eben hinterher geprüft).
Weiss ja nicht wo Du her kommst? Vielleicht läuft es da noch nach dem alten Schema. Schick doch mal jemand von der Familie zum Standesamt zum nachfragen :-)
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324780 24/02/201020:0724/02/201020:07
habe nochmal mehrmals nachgefragt und bekomme unterschiedliche aussagen.
Beim Bürgeramt sagt man mir das ich als Deutsch Tunesier keine Sorgen machen muss wegen dem Gehalt falls es knapp sein könnte.
Bei der AB sagt man mir das es geprüft werden kann. Habe nur bange das die das ablehnen können wenn es mit dem Gehalt knapp werden kann. Habe vor kurzem sehr gut verdient und dank der wirtschaftskrise und den Sparmaßnamen muss ich erstmal einen schlecht bezahlten job annehmen....
Was stimmt denn jetzt? Brauche ich als Deutscher mir keine Sorgen machen? Oder kann es im schlimmsten falle abgelehnt werden??
Mir kommt es vor das die leute in der Behörde selber keine Ahnung haben was nu richtig ist.
Danke im voraus.
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: aman80]
#324782 24/02/201023:5424/02/201023:54
Beim Bürgeramt sagt man mir das ich als Deutsch Tunesier keine Sorgen machen muss wegen dem Gehalt falls es knapp sein könnte.
Bürgeramt? Ist für was zuständig bei Dir?
Original geschrieben von: aman80
Bei der AB sagt man mir das es geprüft werden kann.
Stimmt --> RegelausnahmeFamiliennachzug zu Deutschen
Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG). Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden. LG Simla
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324786 25/02/201011:2325/02/201011:23
Hallo, das NETTOeinkommen muss vorgelegt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung --> also bei Klasse I. Wie sind denn die Sätze bei Dir? Kannst Du mir einen Link Deiner Stadt schicken per PN? Eine gute Adresse für solche fragen ist auch immer www.info4alien.de Manche ABHs akzeptieren eine Verpflichtungserklärung - ist aber eine Einzelfallentscheidung. LG Simla
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324788 25/02/201011:4625/02/201011:46
Bist Du Single, niemanden zum Unterhalt verpflichtet (exFrau, Kinder, ...) - 517 Euro (du) - 276 Euro (Ehefrau) - + Warmmiete - + 34 Euro Heizungshilfe (wenn nicht in der Warmmiete enthalten!)
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324796 25/02/201012:4825/02/201012:48
Ruf doch einfach dort an........fragst nach einer Grundsätzlichen Auskunft, gibst Dir einen neuen Familiennamen und sagt Du willst es wissen BEVOR Du Deiner Freundin noch näher kommst Fragen kostet nichts......und zu verlieren hat man auch nicht. Sagst, Du sitzt gerade vor der Tabelle im Internet und Dir ist nicht genau klar, wie das errechnet wird.
Will ja keinem zu nahe treten, aber 1347 Euro netto für 2 Erwachsene in Hamburg finde ich jetzt nicht zu viel. LG Simla
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324799 25/02/201013:1725/02/201013:17
Ich hab da angerufen, wenn ich nachweisen kann das ich in Tunesien nicht arbeiten könnte da ich dort nur im Urlaub gewesen bin können die mir das nicht anrechnen. Naja bleibt abzuwarten was passiert...
Oder soll ich mich nicht darauf verlassen??
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: aman80]
#324800 25/02/201013:1925/02/201013:19
Ähm......ne! Frag doch nach wieviel Du verdienen musst. Vielleicht liegst Du ja im Rahmen und dann hast Du diese Sorge weniger
Natürlich könntest Du in Tunesien arbeiten.......da ist jede Bescheinigung ein Witz. Die Regelausnahme schliesst keine "Touristen" aus. LOL.....was denn das überhaupt für eine Auskunft.......
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324801 25/02/201013:2425/02/201013:24
ich könnte sogar mit steuerklasse 3 die berrechnung angeben. Selbst da würde ich noch drunter liegen.
Heisst ich muss mir einen anderen Job aussuchen. Ich finds traurig was in Deutschland beim arbeitsmarkt abgeht. Anstatt das sie Leistungsgerecht und nach Tariflohn bezahlen geht der Trend zum mindestlohn.
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: aman80]
#324802 25/02/201013:3225/02/201013:32
Neuer Job........ Also bei meiner ABH muss das Arbeitsverhältnis nachgewiesen sein (WENN die Regelausnahme eintritt). Bedeutet, unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ohne Probezeit.
Nebenjob?
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324809 25/02/201017:0425/02/201017:04
Was hast du beim Führerschein für Probleme? Wegen den 3,5t? Oder Umschreibung?
Hey, nicht schwarz sehen ........es kommt wie es kommt und Deine Entscheidung ist eh gefallen. Es kann doch alles einfach und normal laufen - Regelausnahme ist ja kein muss.