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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: Cheker]
#319814
19/11/2009 09:50
19/11/2009 09:50
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Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077 Baden Württemberg
Mahdia_haeti
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Mitglied*
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
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morgen............
um Chekers Frage weiterzuführen.......
eine *neue Einladung* = eine neue Verpflichtungserklärung =>>> neue 25,-€
also soviel dazu dass es nix kostet...
vielleicht in TN nicht, aber hier schon. Und wenn Ihr ne neue VE schickt muss er ganz normal neu seinen Antrag stellen. Und Platz um irgendwelche Rückkehrbereitschaften dort anzugeben gibt es auch keinen. Zumal das ja auch nicht Sache vom Einladenden ist, sondern vom Eingeladenen....
Beförderung nutzt gar nix... die hatte mein damaliger Verlobter auch........N Haus im Bau oder n Bauplatz der demnächst bebaut werden solle hilft genauso wenig... Denn dort arbeiten ja auch Tunsis auf der Botschaft und die wissen um die Mentalität der Tunesier, man baut wenn und solange Geld da ist, ist grad nix da wird halt pausiert........
La_luna, ich will Dir die Illusionen nicht nehmen, im Gegenteil, ich freue mich für jeden der zu Besuch hierher kommen kann, aber es ist nun mal echt so, dass wenns abgelehnt ist, man zu 99% nix machen kann... Und die Gründe die Du eben geschrieben hast, weiss ich aus eigener Erfahrung, jucken die grad mal gar net....
Ich drück Euch die Daumen... LG Yvonne
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: PeppermintPatty]
#319829
19/11/2009 11:30
19/11/2009 11:30
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Joined: May 2009
Beiträge: 949 Chaos City
Ta7funa
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Joined: May 2009
Beiträge: 949
Chaos City
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Ich hab mal ne Frage, bleibt die VE nach Ablehnung eigentlich gültig? Oder muss man bei neuem Versuch ne neue machen? Die gilt ja an sich ein halbes Jahr, und wenn man in dem Zeitraum es nochmal versucht, müsste doch die "alte" noch gehen, die ist ja quasi "unbenutzt" ? Hallo Pepp, GENAU. Du musst immer für jeden Besuch eine neue machen. Dieses "halbe Jahr" gültigkeit gilt nur insofern...wenn du heute z.b. aufs Rathaus gehst und ihn aber erst für Mai 2010 einladen willst. Also binnen 6 Monate kannst du ihn mit dieser VE einladen! Ansonsten immer ne neue und immer 25,00 Öro! PS: Hase hat im August dieses Jahr auch Remonstriert und "neue" Unterlagen eingereicht. (Schreiben von der Mutter, Papiere der kl. "Videothek" die er hat, Beschwerdeschreiben..., eben alles, was vorher nicht dabei war) UND ES HAT TROTZDEM NICHTS GENÜTZT !!! + er hat wieder nen neuen Termin gebraucht ! Letzendlich wurde er von 2 Securitys links und rechts aus der Botschaft rausbefördert.
Last edited by Ta7funa; 19/11/2009 11:34.
Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: LOE110119]
#319864
19/11/2009 14:35
19/11/2009 14:35
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Joined: Oct 2009
Beiträge: 35 Deutschland
mortizia
Junior Mitglied
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Junior Mitglied
Joined: Oct 2009
Beiträge: 35
Deutschland
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Hallo Mortizia, der Einladende trägt schon immer und sowieso alle Kosten! Das ist nur oft dem Einladenden nicht klar.......die einzige Absicherung die es gibt ist die Krankenversicherung. Haftpflicht, Rechtschutz, etc. ist nicht möglich. Und ich schreibs nochmal....eine Abschiebung kann gut 5000 Euro kosten. Man VERPFLICHTET sich, ausnahmslos und komplett und aus dieser Sache kommt man nur raus, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Unterschrift geändert haben. Ein "wir haben uns gestritten oder er ist doch gar nicht zu mir gekommen oder ich kann doch nix dafür wenn er nicht zurück geht oder ich habs doch nur für eine Freundin getan weil die nicht genug verdient......interessiert KEINEN. LG Simla Hey Simla, das zahlt man so oder so. Eine Freundin wollte vor einiger Zeit ihren Habibi aus Tunesien holen (FZF). Er wurde vor der Hochzeit noch abgeschoben. Sie also hin, hat ihn geheiratet und dann brav einen Antrag gestellt, schwanger mit dem 2. Kind von ihm. VE unterschrieben das sie die Abschiebekosten und das ganze Anhängige zu bezahlen hat-knappe 12.000 Euro!!! Ihr wurde auf der hiesigen Ausländerbehörde mitgeteilt, dass wenn man eine Einladung macht und der jenige nicht in seine Heimat zurückgeht nach Ablauf des Besuchsvisums, der Einladende zu den Abschiebekosten auch noch eine Strafe zu zahlen habe, die gut und gerne um die 10.000 Euro liegen könne. Inwieweit das so stimmt weiß ich nicht, aber ihre Schwager werden wohl auf ein Besuchervisum verzichten müssen. Das meinte ich mit der Strafe. So soll wohl eingedämmt werden, dass immer neue Leute eingeladen werden. Viele haben sich damit einen netten Nebenverdienst geschaffen. Wie sich rausgestellt hat, kam auch mein Exmann so nach D. Einem Bekannten wurden dafür, dass er seinen Namen hergibt und die Einladung macht, 1.500 DM gezahlt.
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: LOE110119]
#319928
20/11/2009 20:16
20/11/2009 20:16
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Joined: May 2007
Beiträge: 313 NRW, Deutschland
Barbara
Mitglied
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Mitglied
Joined: May 2007
Beiträge: 313
NRW, Deutschland
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Hi Simla,
mal ne Frage an dich,da ich anneheme, du kennst dich aus,bist mit der Materie vertraut.
Frl. Y schickt ne Einl. zu Habibi nach TN. Er stellt den Visumsantrag und teilt ihr mit, er wurde abgelehnt. Fakt ist aber, er wurde genehmigt, aber er hatte nie vor zu ihr zu reisen, sondern er nutzt ihn lediglich dazu um erstmal nach D einzureisen. Würde Frl. Y dann , wenn sie in der Botschaft anruft, Auskunft erhalten ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht? Was wäre, wenn sie dort mitteilt, das der Einzuladene ihr zukommen lies,das der Antrag abgelehnt wurde? Ob die dann dort automatisch davon ausgehen, das das Visum anderweitig genutzt wird? Sprich die grundvorraussetzungen der Einladung ja so nicht mehr stimmen?
Weisst du, oder hättest du eine Ahnung,wie dann seitens der Botschaft verfahren werden würde?
Gruss Suzann
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