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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: Barbara]
#319936
20/11/2009 21:32
20/11/2009 21:32
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LOE110119
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Würde Frl. Y dann , wenn sie in der Botschaft anruft, Auskunft erhalten ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht? Was wäre, wenn sie dort mitteilt, das der Einzuladene ihr zukommen lies,das der Antrag abgelehnt wurde? Ob die dann dort automatisch davon ausgehen, das das Visum anderweitig genutzt wird? Sprich die grundvorraussetzungen der Einladung ja so nicht mehr stimmen?
Ob die Botschaft Daten von Dritten rausgibt? Datenschutz. Denn, ob der Besucher die Einladung bekommen hat, kann er seinen Gastgeber ja direkt fragen. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/15-WiderrufVerpfl.htmlAlle erforderlichen Unterlagen werden zum Ausstellungszeitraum geprüft. Zu diesem muss die VE gültig sein. Die Botschaft kann nichts dafür, wenn das Visum zweckentfremdet wird. Die Kosten trägt der Verpflichtende. Deshalb sollte man gut überlegen für wenn man die Hand ins Feuer legt. LG Simla
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: LOE110119]
#319940
20/11/2009 22:21
20/11/2009 22:21
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Barbara
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Hallo Simla!
Danke für den Hinweis auf diesen Auszug.
Aber in meinem Gedankenwirrwarr gehts darum, was,wenn das Visa bereits erteilt wurde. Ob die Botschaft,die Tatsache, das der "Gast" seinen gastgeber nicht mit seiner Anwesenheit beglückt,sondern jemand anderes, überhaupt verfolgt, und wenn, welche Handhabe könnte dann überhaupt Bestand haben? Denn im Prinzip handelt es sich ja um Betrug seinerseits.
Gruss Suzann
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: Barbara]
#319942
20/11/2009 22:45
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Joined: Dec 2002
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Nela
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Ob die Botschaft,die Tatsache, das der "Gast" seinen gastgeber nicht mit seiner Anwesenheit beglückt,sondern jemand anderes, überhaupt verfolgt, und wenn, welche Handhabe könnte dann überhaupt Bestand haben? Das braucht die Botschaft ja eigentlich gar nicht zu interessieren, denn es hat sich mit Unterzeichnung einer VE ja bereits ein "Dummer" gefunden, der im Ernstfall für alle anfallenden Kosten aufkommen müsste...
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: LOE110119]
#319943
20/11/2009 23:35
20/11/2009 23:35
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Barbara
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Wieso? Das Visum lautet nicht "zu Besuch bei Wilhelmine Schmitt", sondern zu Besuch im Raum Schengen. Und er hat auch nicht betrogen, er hat nur jemand gefunden, der sich für ihn verpflichtet, er hat keine falsche Angaben o.ä. gemacht. LG Simla Hallo Simla! schon klar,das Visa bezieht sich auf die EU und nicht nur auf ".Schm.", aber die Vorraussetzungen stimmen doch dann eigentlich nicht mehr. Vielleicht denke ich ja zu verquirlt,aber, "wilhelmine Schmitt" hat nun die VE abgegeben,sprich, sie hat alle dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt. Angmessenes Einkommen, Unterkunft,ect. Die Botschaft erteilt ihm doch nur unter diesen Vorraussetzungen das Visa. Und diese Vorraussetzungen würden doch nun nicht erfüllt und somit würde das Visa doch auch hinfällig. Oder nicht? Wenn es denn seitens der Botschaft so wäre, das es im Prinzip total egal wäre, wo er sich wirklich in EU aufhält, wäre es doch auch eigentlich total unerheblich, ob z.Bsp. genug Wohnraum seitens des Einladers besteht, oder ob er überhaupt den Einlader wirklich als Gastgeber nutzt.Sprich, die Vorraussetzungen unter denen er aus D die Einladung erhalten hat, wären im Prinzip fürn Popo. Suzann
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: Barbara]
#319944
20/11/2009 23:46
20/11/2009 23:46
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Wenn es denn seitens der Botschaft so wäre, das es im Prinzip total egal wäre, wo er sich wirklich in EU aufhält, wäre es doch auch eigentlich total unerheblich, ob z.Bsp. genug Wohnraum seitens des Einladers besteht, oder ob er überhaupt den Einlader wirklich als Gastgeber nutzt.Sprich, die Vorraussetzungen unter denen er aus D die Einladung erhalten hat, wären im Prinzip fürn Popo.
Es gibt nun mal keine zentrale Visavergabestelle für den Schengener Raum. Wohnraum wird nicht von allen Behörden geprüft, da jedem Bewohner 12qm zustehen, wird dies sicher jeder erfüllen. Und klar, sichert derjenige sich ab, der am Ende haften muss. Und das gibt der dt. Staat eben an einen Verpflichtenden ab. Im Grunde ist das wie ne Bankbürgschaft für einen guten Freund. Er erzählt mir, er kauft sich ein Auto damit er besser zu seiner Arbeitsstelle kommt. Klar, da helfe ich doch gerne, ich kenn ihn lang und er arbeitet ja auch. Die Banken sind eben heutzutage kleinlich - die sichern sich ab. Dass mein Freund sich aber am Ende doch kein Auto gekauft hat sondern einen Trip nach Las Vegas gemacht hat, interessiert die Bank nicht wenn sie sich an mich als Bürge wendet. LG Simla
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: Alina 7ayati]
#319948
21/11/2009 00:02
21/11/2009 00:02
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Joined: May 2007
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Barbara
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Hallo!
nun, für den einen mag es nen endlos Thema sein. Aber der brauch ja auch seinen Senf nicht dazugeben,bzw. hier lesen. Mich interessiert es einfach. Und ich glaub, das so manches Mädel, das ihren Liebsten "einlädt" sich darüber absolut keine Gedanken macht.
Simla, stimmt. Also sehe ich es richtig, das es im prinzip seitens der Botschaft niemanden wirklich interessiert, ob der "gast" auch wirklich dort auftaucht, wo er eigentlich aufgrund seines Antrags auch auftauchen sollte.
Suzann
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: la_luna]
#319997
22/11/2009 01:43
22/11/2009 01:43
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PeppermintPatty
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... nochmal eine persönliche Einladung mit Motiven bzw. Argumente für die Reise beizufügen... Hallo luna, damit meinte sie aber wahrscheinlich nicht "...mein Freund/Verlobter/zukünftiger Mann soll Gelegenheit bekommen meine Familie kennenzulernen und sich ein Bild vom Leben in Deutschland machen können" Das wäre wohl eher kontraproduktiv zur Rückkehrbereitschaft. Soll abgesehen davon auch schon passiert sein dass dann hier mit Besuchsvisum geheiratet wurde... auch wenn es nicht erlaubt ist und die FZF dann ggfs. nachgeholt werden muss. (Gerade jetzt wg. Deutsch A1 wird das wohl nicht mehr so einfach gehen) Du hast zwar nicht geschrieben um wen es sich bei deinem Besuch handelt, ich vermute es jetzt einfach mal Ich kann dann nur sagen, wenn dem so ist... geht lieber gleich ein Heiratsvisum für D an, VE scheinst du ja machen zu können, und man hat dann zumindest noch bis zu 3 Monaten Zeit sich hier nochmal zu "prüfen", und im schlimmsten Fall würde dann nicht geheiratet und er geht zurück. Wär jetzt meine Idee...
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