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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: mortizia]
#319722
18/11/2009 16:24
18/11/2009 16:24
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Joined: Dec 2007
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LOE110119
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Deutschland
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Hab mir sagen lassen, dass da jetzt richtig Strafe drauf steht, wenn man eine Einladung für jemanden macht und der geht dann nicht in seine Heimat zurück.
Hallo Mortizia, das kann ich mir nur schwer vorstellen. Der Einladende haftet komplett für alle entstehendes Kosten (Abschiebung nach Tunsien ca. 5000 Euro). Aber strafbar macht er sich nicht - denn er hat nichts "unrechtes" getan. Man darf nicht vergessen, dass SEHR viele Habibis sich eine Verpflichtungserklärung von einem Mädel ausstellen lassen, aber nie die Absicht haben bei dieser auch aufzukreuzen! Oder oft nicht mal nach Deutschland wollen, sondern direkt nach Frankreich, Niederlande, Italien etc. Dafür kann das Mädel jedoch nichts. LG Simla
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: LOE110119]
#319726
18/11/2009 17:49
18/11/2009 17:49
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Joined: May 2009
Beiträge: 949 Chaos City
Ta7funa
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Mitglied
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Beiträge: 949
Chaos City
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Hallo Lu,
lies mal hier, DASS hab ich ich dieses Jahr im August erhalten:
Ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 14.08.2009. Auskünfte aus laufenden Visumanfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den Antragsteller erteilt werden. Sofern Sie beabsichtigen, im Namen von Herrn xxx eine förmliche Beschwerde (Remonstration) gegen die Ablehnung der Visumanfrage zu erheben, so bitte ich um Übermittlung einer entsprechenden Vollmacht des Reisenden, wobei eine Übersendung per Telefax genügt. Herrn xxx bleibt es unbenommen, in eigenem Namen zu remonstrieren. In diesem Fall ist es stets hilfreich, weitere Unterlagen beizufügen, mit denen die Gründe, die zur Ablehnung des Antrages führten, ausgeräumt werden können.
Dass heisst also DU könntest genausogut für ihn remonstrieren, brauchst halt aber die "Vollmacht" von ihm! Alles gute
Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: LOE110119]
#319732
18/11/2009 20:35
18/11/2009 20:35
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Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077 Baden Württemberg
Mahdia_haeti
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Mitglied*
Joined: Jun 2007
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Baden Württemberg
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La_ luna WIE willst Du denn bitteschön die Rückkehrbereitschaft nachweisen????
Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, Besuchervisa zu reklamieren, hat so gut wie keinen Erfolg... Wie du schon sagtest, das ist reine Willkür... Ich hab nen Schwager der war nie verheiratet und jede Einladung wurde genehmigt... Einem anderern Schwager, und auch meinem heutigen Mann wurden die Visa immer verweigert... warum weiss kein Mensch..
Fakt ist aber dass nur der eingeladene die Ablehnung monieren kann, DU hier in D bringst gar nix, es könnte nur noch schlimmer werden...denn das haben die in der Botschaft in Tunis nämlich gaaaaaaaarnet gerne wenn die Damen aus Deutschland anrufen, oder dergleichen...
Versteh mich nicht falsch, ist nur ein gut gemeinter Rat...
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Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT??
[Re: la_luna]
#319739
18/11/2009 21:05
18/11/2009 21:05
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
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Anonym auf Wunsch
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Deutschland
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"* Wie leicht ist alles für den Zuschauer*"
naja der Nachweis einer festen Arbeit und die Verpflichtserklärung hielten wir für ausreichend!!!
Hat vll trotzdem noch jemand eine Antwort auf meine Frage, das wäre sehr nett!
Und nochmal danke für die vielen Tipps
Das ist das mindeste was vorliegen sollte: Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte - Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung - Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis - Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS) - letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen Wobei die CNSSnachweise eine grosse Rolle spielen. Denn die meisten können diese nicht durchgängig über Jahre hinweg vorlegen.
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