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ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? #319513
16/11/2009 00:52
16/11/2009 00:52
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la_luna Offline OP
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Hallo,

ich bin neu und weiß gar nicht ob ich hier gerade richtig poste aber zu not kann es bestimmt jemand für mich verschieben s52

Also mich würde interessieren wie es denn nun konkret aussieht wenn ein Visum abgelehnt oder genehmigt wird!?!

Also ich glaube wenn es genehmigt wird hat man dann so einen bunten dings im pass wo alles draufsteht also Einreise und Ausreisedatum und so....oder??

und wenn es abgelenht wird??

wer schön wenn ich schnell ne antwort bekomme...morgen um 13.30 wird abgeholt!!

lg

Last edited by la_luna; 16/11/2009 00:52.
Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319566
16/11/2009 12:13
16/11/2009 12:13
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PeppermintPatty Offline
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Hallo la luna,

was denn für ein Visum überhaupt?
FZF oder Besuch?

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: PeppermintPatty] #319568
16/11/2009 12:53
16/11/2009 12:53
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Ta7funa Offline
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Halli Hallo,

schwarzer Stempel = abgelehnt
grüner Stempel = genehmigt + Infos

Falls es sich um ein Besuchervisum handelt, sagen die dem Abholder direkt ob ers bekommen hat oder nicht.

Viel Glück


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: Ta7funa] #319578
16/11/2009 17:03
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ja danke hat sich erledigt is abgelehnt worden. es gab allerdings eine begründung die man direkt genannt hat!

trotz ausreichender finazieller mittel und guten ganzjährigen job abgelehnt da ledig und kinderlos und somit ungebunden = keine rückkehrbereitschaft!!

Alles Moppelkotze!!!

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319580
16/11/2009 17:07
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Ach du, bei mir/uns wars doch genauso!
SCHEISSE IST DOCH DES !!!!


Kopf hoch, nicht verzagen gell :-)


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319607
16/11/2009 21:20
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mortizia Offline
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Original geschrieben von: la_luna
ja danke hat sich erledigt is abgelehnt worden. es gab allerdings eine begründung die man direkt genannt hat!

trotz ausreichender finazieller mittel und guten ganzjährigen job abgelehnt da ledig und kinderlos und somit ungebunden = keine rückkehrbereitschaft!!

Alles Moppelkotze!!!


Genauso schauts aber aus, leider.
Allerdings auch verständlich,wenn man bedenkt wiewenige tatsächlich nur zurückkehren. Hab mir sagen lassen, dass da jetzt richtig Strafe drauf steht, wenn man eine Einladung für jemanden macht und der geht dann nicht in seine Heimat zurück.
Trotz Allem tut es mir sehr leid für Dich. s44

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: mortizia] #319720
18/11/2009 16:16
18/11/2009 16:16
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la_luna Offline OP
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HA also Widerspruch kann man einlegen, ich weiß hab schon gelesen das das meistens nichts bringt.

Aber wenn man neue Papiere bringt die den Konsul überzeugen das er zurückkommt, dann könnte es was bringen oder?

Hab irgendwo gelesen das man innerhalb von 4 wochen widerspruch erheben muss und zwar muss man einfach mit den unterlagen wiederkommen und sagen das man widerspruch einlegen muss!!

Is das so richtig??
Hat jemand erfahrung damit???

wäre um jede rat dankbar....
...hab auch gehört das man sowas wie ne garantie machen kann das man dafür verantwortlich ist das derjenige den man einlädt auch zurückkommt....

...es kann ja auch nicht angehen das nur familienväter über 30 ein visum bekommen...

lg

Last edited by la_luna; 18/11/2009 16:17.
Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319721
18/11/2009 16:21
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Original geschrieben von: la_luna

...hab auch gehört das man sowas wie ne garantie machen kann das man dafür verantwortlich ist das derjenige den man einlädt auch zurückkommt

Hallo Luna,
eine "Einladung" hat im Sprachgebrauch viele Namen, unter anderem auch "Garantiebrief" "Verpflichtungserklärung" usw.
Mit einer Verpflichtungserklärung ist man eh für alles verantwortlich......und man selbst wird es wohl kaum schaffen einen Untergetauchten wieder zu finden und in den Flieger zu setzen.
LG Simla

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: mortizia] #319722
18/11/2009 16:24
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Original geschrieben von: mortizia

Hab mir sagen lassen, dass da jetzt richtig Strafe drauf steht, wenn man eine Einladung für jemanden macht und der geht dann nicht in seine Heimat zurück.

Hallo Mortizia,
das kann ich mir nur schwer vorstellen. Der Einladende haftet komplett für alle entstehendes Kosten (Abschiebung nach Tunsien ca. 5000 Euro).
Aber strafbar macht er sich nicht - denn er hat nichts "unrechtes" getan.
Man darf nicht vergessen, dass SEHR viele Habibis sich eine Verpflichtungserklärung von einem Mädel ausstellen lassen, aber nie die Absicht haben bei dieser auch aufzukreuzen! Oder oft nicht mal nach Deutschland wollen, sondern direkt nach Frankreich, Niederlande, Italien etc.
Dafür kann das Mädel jedoch nichts.
LG Simla

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319723
18/11/2009 16:30
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Original geschrieben von: la_luna

Hab irgendwo gelesen das man innerhalb von 4 wochen widerspruch erheben muss

WICHTIG ist, dass nur der ANTRAGSTELLER (also nicht Du) den Widerspruch einreichen muss.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/10-Ablehnung.html

Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß § 77 Absatz 2 AufenthaltsG weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, Ihnen als dem Einladenden die Ablehnungsgründe mitzuteilen.

Die Zuständigkeit in Visumsangelegenheiten liegt ausschliesslich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese hat bei der Erteilung von Besuchsvisa die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Grunde zu legen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage führen.
Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: LOE110119] #319724
18/11/2009 16:32
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ja ok von der Verpflichtungserklärung weiß ich und die hat er ja auch aber ich dachte da gäbs noch was anderes aber naja dann whrscheinlich diese gemeint!!!

Weitere Tipps zum Widerspruch bitte.....

und danke an alle die versuchen zu helfen!!

lg

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319725
18/11/2009 16:35
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Original geschrieben von: la_luna
ja ok von der Verpflichtungserklärung weiß ich und die hat er ja auch aber ich dachte da gäbs noch was anderes aber naja dann whrscheinlich diese gemeint!!!

Ja denke ich auch. Denn was will man denn noch machen als durch die Verpflichtungserklärung sich zur Pfändung frei geben?

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: LOE110119] #319726
18/11/2009 17:49
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Hallo Lu,

lies mal hier, DASS hab ich ich dieses Jahr im August erhalten:

Ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 14.08.2009.
Auskünfte aus laufenden Visumanfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an den Antragsteller erteilt werden. Sofern Sie beabsichtigen, im Namen von Herrn xxx eine förmliche Beschwerde (Remonstration) gegen die Ablehnung der Visumanfrage zu erheben, so bitte ich um Übermittlung einer entsprechenden Vollmacht des Reisenden, wobei eine Übersendung per Telefax genügt.

Herrn xxx bleibt es unbenommen, in eigenem Namen zu remonstrieren. In diesem Fall ist es stets hilfreich, weitere Unterlagen beizufügen, mit denen die Gründe, die zur Ablehnung des Antrages führten, ausgeräumt werden können.


Dass heisst also DU könntest genausogut für ihn remonstrieren, brauchst halt aber die "Vollmacht" von ihm!
Alles gute


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: Ta7funa] #319728
18/11/2009 18:22
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Naja aber wer nun re-dingsdat is ja im prinzip egal!!
Wichtig ist das der wiederspruch nochmal vom einladenden unterstüzt wird, also in Form eines Briefes, der versucht die Gründe der Ablehnung abzuwenden oder so!!


Es ist echt zum heulen!

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen wieso sowas trotz Verpflichtungserklärung nicht klappt!! Was soll man denn noch tun!!

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: Ta7funa] #319729
18/11/2009 18:25
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Na ob er ne Vollmacht schreibt, die dann faxt damit man sie wieder zurückfaxen kann.......da kann man ihm doch gleich den Text vorschreiben grin
Man sollte halt auch wirklich weitere Nachweise vorlegen können, ein Zahnarzttermin reicht da nicht aus.
Ich verstehe nur nicht, dass man nicht gleich alle Unterlagen vorlegt.

Gibt es überhaupt jemand der durch das Remonstrieren ein Besuchsvisa erhalten hat?
LG Simla

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: LOE110119] #319732
18/11/2009 20:35
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La_ luna WIE willst Du denn bitteschön die Rückkehrbereitschaft nachweisen????

Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, Besuchervisa zu reklamieren, hat so gut wie keinen Erfolg...
Wie du schon sagtest, das ist reine Willkür...
Ich hab nen Schwager der war nie verheiratet und jede Einladung wurde genehmigt...
Einem anderern Schwager, und auch meinem heutigen Mann wurden die Visa immer verweigert... warum weiss kein Mensch..

Fakt ist aber dass nur der eingeladene die Ablehnung monieren kann, DU hier in D bringst gar nix, es könnte nur noch schlimmer werden...denn das haben die in der Botschaft in Tunis nämlich gaaaaaaaarnet gerne wenn die Damen aus Deutschland anrufen, oder dergleichen...

Versteh mich nicht falsch, ist nur ein gut gemeinter Rat...

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: Mahdia_haeti] #319734
18/11/2009 20:45
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also nach meinen Infostand muss man gar nicht schriftlich remonstrieren...man kann einfach einen neuen termin machen( innerhalb von 4 wochen) und dann dort sagen das man widerspruch einlegt und weitere unterlagen vorlegen will um die genannten zweifel auszuräumen!!

ist doch richtig so oder??

Wer hätte den Wissen können das eine Verpflichtserklärung nicht reicht!

lg

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319735
18/11/2009 20:52
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Original geschrieben von: la_luna

Wer hätte den Wissen können das eine Verpflichtserklärung nicht reicht!

Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen,
insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Sorry, aber das steht doch alles auf dem Visamerkblatt.
LG Simla

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: LOE110119] #319736
18/11/2009 20:57
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"* Wie leicht ist alles für den Zuschauer*"

naja der Nachweis einer festen Arbeit und die Verpflichtserklärung hielten wir für ausreichend!!!

Hat vll trotzdem noch jemand eine Antwort auf meine Frage, das wäre sehr nett!

Und nochmal danke für die vielen Tipps

Last edited by la_luna; 18/11/2009 20:58.
Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319737
18/11/2009 20:59
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Nochmal meine Frage........


WIE willst das denn beweisen???

oder er halt??? egal wer aber wie????

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: Mahdia_haeti] #319738
18/11/2009 21:04
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Wenn er als einziger Sohn seine gebrechlichen Eltern pflegen müßte - das wäre was.
Was bindet ihn in die Gesellschaft ein?
Position im Sportverein?
Irgendwelchen Funktionen irgendwo.
Ihr müßt doch wissen was er in seinem Leben hier noch so anstellt und was zeigt, das er verwurzelt ist in Tn.

Viel Glück,

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319739
18/11/2009 21:05
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Original geschrieben von: la_luna
"* Wie leicht ist alles für den Zuschauer*"

naja der Nachweis einer festen Arbeit und die Verpflichtserklärung hielten wir für ausreichend!!!

Hat vll trotzdem noch jemand eine Antwort auf meine Frage, das wäre sehr nett!

Und nochmal danke für die vielen Tipps

Das ist das mindeste was vorliegen sollte:
Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

Wobei die CNSSnachweise eine grosse Rolle spielen. Denn die meisten können diese nicht durchgängig über Jahre hinweg vorlegen.

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: LOE110119] #319740
18/11/2009 21:08
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Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Das Auswärtige Amt schreibt sowas sicher nicht einfach so, oder?

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: LOE110119] #319741
18/11/2009 21:27
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Also das mit den Eltern pflegen oder versorgen, juckt die net, im Gegenteil das könnten sie demjenigen auch falschrum auslegen....so nach dem Motto: warum geht er dann überhaupt für n paar Wochen weg????

Vereine usw. ist kein Grund für die Rückkehrbereitschaft, denn sowas kann man mal schnell fallen lassen, wenn das Gelobte Land lockt...

Deswegen fragte ich ja La_luna ob es da noch andere *Beweise* gäbe...

Re: ABGELEHNT?? oder GENEHMIGT?? [Re: la_luna] #319742
18/11/2009 21:39
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Wichtig ist das der wiederspruch nochmal vom einladenden unterstüzt wird, also in Form eines Briefes, der versucht die Gründe der Ablehnung abzuwenden oder so!!

Wer sagt dass das wichtig ist?
Sich zur Pfändung frei geben sollte doch ausreichen. Oder willst Du etwa "Einschränkungen" machen????
- ja also er muss dann schon wieder gehen weil...... ???
- ich unterstütze ihn, jedoch nur.......???
Daran, dass der Einladende seinen Besuch wieder loswerden will zweifelt die Botschaft nicht wink . Und für alles andere kann nur der Betroffene selbst sprechen.
LG Simla

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