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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318260
24/10/2009 12:16
24/10/2009 12:16
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Original geschrieben von: kindesentzug24
Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war.

Hallo Jörg,
hättest Du die ganze Zeit von Entführung gesprochen, hätte ich Dich eher verstanden.

Ich kenne kaum einen Fall in dem der Vater das Kind in Deutschland geschnappt hat, es in den Flieger gesetzt hat, und aus Tunesien nicht mehr rausgelassen hat. Die Regel ist doch, dass alle gemeinsam in den Urlaub gehen oder die Mutter einverstanden ist, dass das Kind mit dem Vater seine Familie in Tunesien besucht.

Also, wie gesagt, rechtlich gesehen sind alle deutschen Gerichtsurteile in Tunesien unwirksam bzw. nicht vollstreckbar. Eine Rückfuhrung auf legalem Wege ist also nicht möglich!
Aus meiner Sicht ist dies nur mit einer Prostituion am Vater möglich.
Aber vielleicht kannst Du uns ja kurz schildern wie eine illegale Entführung aus Tunesien abläuft. Du musst ja hier nicht ins Detail gehen, sondern nur grob....ein paar Infos.
Denn ich frag mich, warum ich immer so eine Welle hier wegen der Ausreisegenehmigung des Vaters mache - das könnte ich mir dann zukünftig sparen.

Dieser Hinweis vom Auswärtigen Amt:
Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
wäre ja dann doch einfach zu ergänzen "sollten sie das mal in der Eile vergessen haben, können sie auch gern eine Institution mit einer Rückentführung beauftragen.
Ich vermisse hier Deine Hinweise zu diesem Thema, das eben eine normale Rückführung NICHT möglich ist, das wach-rütteln. Prävention gehört wohl nicht dazu?
Du magst Dich, wie Du schreibst, auskennen, aber hier sind doch jede Menge Laien.
Wichtig sind doch auch offizielle Hinweise:
4. Staaten, mit denen keine internationalen Übereinkünfte bestehen
Besonders schwierig ist die Situation, wenn zwischen Deutschland und dem Staat, in dem sich das Kind aufhält, keine internationale Vereinbarung zur Lösung solcher Fragen besteht. Es bleibt dann regelmäßig nur die Möglichkeit, die Behörden bzw. Gerichte des betreffenden Staates um Hilfe zu ersuchen und hierfür ggf. ortsansässige Rechtsanwälte zu beauftragen oder dort ansässige Nichtregierungsorganisationen um Unterstützung zu bitten. Weitere Auskünfte erteilt das Auswärtige Amt.
Hierbei ist zu beachten, dass der Inhalt des ausländischen Rechts und die Ausgestaltung des gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens erheblich vom deutschen Verfahren abweichen können. Einige Staaten sprechen Müttern kein oder ein nur eingeschränktes Sorgerecht zu, sofern das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, so dass die Erfolgsaussichten einer Klage von vornherein sehr gering sein können.

http://www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn...258974bodyText8


Ich habe, wie Galega schon gepostet hat, den Auftritt auch nicht verstanden. Ging es nur darum, im Falle eines Falles einen Ansprechpartner zu haben?
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318268
24/10/2009 14:29
24/10/2009 14:29
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Zahir Offline
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[i][/i]Guten Morgen,
ich glaube hier vermischt sich Einiges.
Es scheint so als würde sich teilweise sehr enthusiastisch von sehr gegensätzlichen Vorraussetzungen in diesem Gespräch geäußert...
1. Dem Kindeswohl ist es in keinster Weise abkömmlich seinen Lebensmittelpunkt zu verlegen. Unbenommen ob von einem Land in ein anderes... gleiches trifft auf eine "verlagerung" innerhalb eines Landes zu.
2. Kindeswohl ist in deutschen Gesetzen klar definiert !!! Inwieweit Familiengerichte unter Einbezug der entsprechenden Mitarbeiter des ASD etc. eine tatsächlich angemessene Entscheidung zum jeweiligen Kindeswohl treffen hängt sehr von der tatsächlichen Kompetenz der Fachkräfte/-dienste,dem entsprechenden Informationsstand wie auch den sich Auseinandersetzenden ab... (und auch noch einigen anderen Faktoren...)
3. Die tunesischen wie auch die deutschen, kulturellen "Gegebenheiten" weichen massgeblich voneinander ab. Es ist ein hartes Stück Arbeit sich angemessen und respektvoll anzunähern um gemeinsam einen Weg zu finden, unter Einbezug aller vorhandenen binationalen Vorraussetzungen als Ehepaar und Familie, als Mann und Frau, als Mutter und Vater eine Kind gemeinsam zu erziehen. Man muss Wege suchen und Kompromisse finden... und dazu gehört eine Menge Respekt und Verständnid für die Gegenseitige Kultur und Tration, Religion etc. des/der anderen. Niemand hat je gesagt, dass es leicht ist.
4. Man kann in keinster Weise mit "deutschen" Gesetzesgrundlagen einherkommen (was nicht heisst, dass man sie nicht hinzuziehen kann aber dann sollte man wissen wie man sie richtig einsetzt)oder eventuell sogar argumentieren... Es ist wichtig durch Korrektheit,Glaubwürdigkeit,Respekt und Wissen zu überzeugen... es ist teilweise wie ein "Spiel"... wer das nicht beherrscht tut sich in Tunesien oder vermutlich auch in einer deutsch-tunesischen Beziehung (und sicherlich auch anderen, kulturell sich vermischenden) sehr scher.
...
Es gibt ehrlich gesagt eine Menge Dinge, die man hierzu noch einbringen könnte aber das Wichtigste ist immer wieder ganz individuell zu gucken wie der "Sachverhalt" tatsächlich ist.
Es gibt Kindesentführungen, ja, aber ehrlich gesagt erlebe ich sie in vielen Fällen in umgekehrter Weise.
Und nicht selten stehen die "Verletzungen" und/oder Ent-täuschungen (was ja im eigentlichen Sinne nur gut ist wenn eine Täuschung erkannt ist)vieler Mütter im Vordergrund und da stellt sich selten die Frage wie es dem Kind damit geht... sondern meistens nur der Mutter, die ihr Kind als ihr Eigentum betrachtet und beim "Scheitern" mit muss ...
Zumindest sollte darüber mal nachgedacht werden.
Richtig ist, dass es, wie überall auf der Welt auch wirklich dramatische und schwierige Familiensituationen gibt in der Frau sehr auf Hilfe von außen angewiesen ist, in Deutschland, wie in Tunesien...
Aber diese grundsätzliche Verspannung bei diesem Thema ist nach meinem Dafürhalten so nicht gegeben.
LG, Zahir

Liebe Simla, Deine Beiträge haben mir alle sehr zugesagt

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Zahir] #318270
24/10/2009 14:40
24/10/2009 14:40
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Danke für Dein Post. Freut mich, dass doch noch jemand eine Meinung zu diesem wichtigen Thema hat.

Durch meinen Job auf dem Amt erlebt man eben einiges.
Erst kommt die Mutter, erzählt ihre Version, dann erscheint manchmal nach einigen Tagen der Vater mit seiner Version....und dann landen auch die Ergebnisse/Berichte vom ASD, Jugendamt oder Gerichte, Polizei usw. bei uns.
Und nein, nicht immer ist der ausländische Vater der "Übeltäter".
Wie Du geschrieben hast, es geht im Regelfall gar nicht mehr um die Kinder, sondern um die Feindseligkeiten des Expartners. Und auch da wird das eigene Kind benutzt um ihn fertig zu machen! Also bitte nicht immer alles den ausländischen Vätern zu schieben, sie würden eh nur das Kind als Erpresserware nutzen - die Mütter sind da keinen deut besser!!!

Man sollte eben alle von verschiedenen Sichtweisen sehen. Aber es ist mir klar, dass eine Seite, die von Kindesentführung spricht, die andere Seite nicht verstehen will/kann/darf bzw. die andere Seite/Version gar nicht kennt.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318271
24/10/2009 15:03
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Wollte noch was zum Thema "Kindeswohl" beitragen.Hier gibt es verschiedene Sichtweisen:

Einmal die subjektive, bei der die Spannweite ziemlich groß ist, denn was für den einen gefährdend ist, ist für den anderen noch lange nicht.

Und dann gibt es noch die andere, nämlich gesetzliche Seite, geregelt in Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) §8a, wo es um Kindeswohlgefährdung und dem Umgang damit geht.

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass ist es häufig noch so ist, dass die Gesellschaft ganz schnell "Kindeswohlgefährdung" schreit, wenn ein ausl. Vater seine Kinder nicht wieder nach Deutschland zurück bringt, objektiv betrachtet aber das Gegenteil der Fall ist. Hier haben die Kinder manchmal eine Mutter, die überfordert ist und keine Perspektiven hat, während im Heimatland familiäre Strukturen und häufig auch ein besserer sozialer Status mit den entsprechenden Chancen vorhanden ist.

IIch möchte jetzt nicht die Entführung von Kindern gutheißen, plädiere aber dafür zunächsteinmal hinter die Kulissen zu schauen, bevor man auf den bösen ausländischen Männern herumhackt. Für jede Mutter ist es furchtbar, von ihren Kindern abgeschnitten zu sein, nichts mehr von ihnen zu wissen, aber immer sollte man sich auch fragen, geht es um das Ego der Mutter oder um das Wohl des Kindes.

Ein kind das mit zwei Jahren nach Tunesien "entführt" wurde und jetzt sechs Jahre alt ist und plötzlich wieder in deutschland bei einer Fremden (Mutter) leben soll kann leicht ein zweites Mal traumatisiert sein.

sunny_m


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: sunny_m] #318277
24/10/2009 15:46
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Sorry, aber für mich heißt das :

In Tunesien sind die familiären Strukturen ohnehin besser als hier in Deutschland wo oftmals (wie oft?) die Mutter überfordert ist und es sowieso nicht gebacken kriegt.

Dann entführt (ohne Anführungszeichen) der Vater sein Kind ins Ausland und wenn die Mutter deswegen schreit ist es nur ihr eigenes Ego, da sie das Kind wie ein Besitz behandelt. Objektiv betrachtet geht es dem Kind in Tunesien doch wesentlich besser !

Und wenn so ein "Umzug" (mit Anführungszeichen) erst einmal stattgefunden hat, ist ein Rückzug nach Deutschland Mumpitz, denn so wird das Kind noch weiter traumatisiert.

AHA

DAS ist ein Schlag ins Gesicht aller Mütter, die ihr Kinder DER LIEBE wegen zurückbekommen möchten und nichts unversucht lassen, dieses zu erreichen !!

In Tunesien laufen Kinder nur so mit. Wie oft kümmert sich der eigene Vater dort unten denn tatsächlich noch um sein Kind und überlasst es nicht seiner Familie. Wieviel Kinder werden in Tunesien oft übel geschlagen ? Wie sind die Ausbildungschancen ? Was wird aus dem Kind in einem "demokratischen" Polizeitsaat ?????

Du stellst es so dar, als sei es die Regel, dass die armen Väter, die nur das Wohl ihrer Kinder im Sinn haben viel zu oft von den bösen egomanen Frauen daran gehindert werden, die Kinder ins bessere und sichere Ausland zu verbringen.

Ich streite nicht ab, dass es tatsächlich vorkommt, aber von "oft" kann sicher nicht die Rede sein.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Nishba] #318279
24/10/2009 18:08
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Wie ich hier erkennen kann gehen die Meinungen in Bezug auf Kindesentzug, deren Wohl und der Rechtmäßigkeit doch sehr stark auseinander.

Viele Postings beruhen hier anscheinend auf Hörensagen oder sind theoretischer Natur.

Nach aber 14 Jahren intensiver Erfahrung in Bezug Rückführung und RückENTführung kann ich Ihnen versichern, dass in sicherlich über 90% der Entführungsfälle weder die "Liebe" zum Kind noch religiöse Gründe eine Rolle für einen Entzug ins Ausland spielen. Vielmehr geht es hier um Erpressung, Ehre und Macht und um nichts anderes. Gerne liebe Simla kann ich sie mit Müttern zusammenführen, welche z.B. als Lehrerin oder Ärztin nicht mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert waren oder diese in irgendeiner Art und Weise vernachlässigt hätten. Deren Kinder wurden nach dem K-Entzug im Heimatland des Vaters an dessen Familie, (Oma, Schwester etc.)abgeschoben, teils in andere Städte. Der Vater hatte das wenigste Interesse daran. Schulbesuch, ärztliche Kontrolle bei chronisch Kranken: Fehlanzeige. Das einzige was zählt ist eine ordentliche Summe Geld und/oder die Mutter leiden zu sehen. Wenn der Vater das abgeschobene Kind dann mal besucht und dieses frägt ob man mit der Mutter telefonieren darf und auf das Nein kommt ein kleiner Einspruch, wird das Kind geschlagen… ist ja schließlich erlaubt. Um für die Zukunft fragen nach der Mutter zu unterbinden wird die Mutter schlecht gemacht, erzählt sie wäre eine Hure, habe den Vater betrogen , hat jetzt einen neuen Mann und möchte deshalb auch das Kind nicht mehr. Und das ist leider die bittere Realität in den meisten dieser Fälle, ungeschönt, nachweisbar und ohne rosa Brille, auch wenn es einige hier einfach nicht wahrhaben wollen. In 14 Jahren so viel Leid und Elend gesehen, dass lässt sich schon in mehrere Bücher fassen. Wenige Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, aber diese sind leider verschwindend gering .
Natürlich muss ich zum Schutz der Väter auch mal erwähnen, dass es auch Mütter gibt, welche ihre Kinder entziehen, es sind also nicht immer nur die Männer.

Weiterhin ist es mir unklar liebe Simla weshalb sie immer auf der "Diskriminierung" TNVäter herum hacken. Wie schon öfters erwähnt trifft eine teilweise sehr seltsame Entschscheidung der JA auch deutsche Väter. Schauen sie sich doch mal im Inet beim Väternotruf etc um. Hier wird also niemand diskriminiert, als Vater hat man leider oft die A-Karte, egal welcher Rasse oder Religion angehörig. Umgekehrt gibt es auch deutsche Männer die ihre Kinder z.B. nach Spanien entführen und die 12 –jährige Tochter dort als Prostituierte an Männern verkauft um sein Luxus zu finanzieren. Möchten sie die Bilder hierzu sehen?

Gruß


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Nishba] #318285
24/10/2009 21:15
24/10/2009 21:15
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NEIN, das ^habe ich nicht gemeint, ich habe es ganz allgemein gemeint und nicht auf Tunesien bezogen.

Um das klarzustellen, ich hätte nie vor in Tunesien zu leben, weder allein noch mit den Kindern.
Ich sehe die Verhältnisse in Tunesien durchaus kritisch und auch die familiären Strukturen dort, die mir durchaus bekannt sind.

Was mich allerdings wirklich stört ist, dass bei jedem Kindesentzug in ein arabisches Land sofort eine große Öffentlichkeit hergestellt wird und alle Mitleid mit der armen (und das meine ich nicht ironisch) Mutter haben, aber nie hinterfragt wird, was vielleicht hier in Deutschland in der Familie los war. Es stört mich auch, dass Kindesentzug, der durchaus innerhalb von deutschen Familien stattfindet, bzw. innerhalb von Deutschland oder der EU nicht der große Aufschrei erfolgt.

Es gibt auch hier Entführungen und Rückführungen (meist keine Rückentführungen) und auch hier sind die Kinder verstört und im schlimmsten Fall traumatisiert. Es ärgert mich einfach, dass meist nicht die Kinder im Focus stehen, sondern der Rosenkrieg zwischen den Eltern.

Ich arbeite mit Kindern und Müttern in hgenau diesen Situationen. Ich habe Mütter erlebt, die nach einer Trennung von ihrem arabischen Mann paralysiert waren vor Angst, so dass sie nicht mehr fähig waren, sich um ihre Kinder zu kümmern, obwohl keine Gefahr der Entführung bestand und diese auch nicht passierte, dere Mann im Gegenteil gut mitarbeitete und eine stabilen Faktor für die Kinder darstellte.
Ich habe aber auch das Gegenteil erlebt, Entführungen fanden zwar nicht statt,lagen in der Luft und man musste die Mutter erst mal aufrütteln, ohne sie hysterisch zu machen.

In allen Fällen leiden langfristig die Kinder mehr, als die Mütter


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318287
24/10/2009 22:11
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Viele Postings beruhen hier anscheinend auf Hörensagen oder sind theoretischer Natur.

Ach so.....na dann.

Ich würde aber trotzdem wissen, warum lieber Jörg Du nicht aufklärst....keine Prävention betreibst.
Wie eine Entführung aus Tunesien von statten geht - es klingt doch alles sehr einfach.

Scheinbar will man nicht verstehen was ich rüberbringen will. Auch bei Sunny_m leider nicht.
Es gibt immer mind. 2 Seiten.

Aber sehr interessant, dass gerade Lehrerinnen und Ärtze als Beispiel genommen wurden........LOL....ja, gerade diese haben das Leben, die Kinder immer voll im Griff.
Mir ist das inzwischen ehrlich gesagt zu blöd. Auf klare Fragen wird nicht eingegangen....es wird nur die eine Seite gesehen.
Ohne mich.....vorallem nicht in meiner Freizeit, schlimm genug, dass ich beruflich da immer mit drin hänge.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Nishba] #318288
24/10/2009 22:31
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Original geschrieben von: Nishba

In Tunesien sind die familiären Strukturen ohnehin besser als hier in Deutschland wo oftmals (wie oft?) die Mutter überfordert ist und es sowieso nicht gebacken kriegt.

Mütter sind nicht immer automatisch der "bessere" Elternteil, auch wenn das für viele nur schwer vorstellbar ist.
Die Realität ist manchmal erschreckend, ekelhaft und erbärmlich.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318289
24/10/2009 22:35
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s49

Danke simla,


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: sunny_m] #318290
24/10/2009 22:53
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Hier wurden so viele Fragen an Jörg gestellt und es kommen keine Antworten. Für einen Mensch, der seit so langer Zeit sich mit dieser Thematik befasst, vermisse ich das Herzblut, die Aufklärung bis die Finger bluten....auf das auch der Letzte das Problem, die Gefahr, die Ohnmacht verstanden hat. Aber Fehlanzeige.

Ich hoffe nur, dass die User dies ebenfalls erkannt haben.
Die Seiten wie "der weisse ring" oder auch "1001geschichte" sind bekannt, haben Erfahrungen in diesem Bereich und sind sicher eine topAdresse als erste Anlaufstelle.

Ich habe den Sinn, das Ziel der Posts nicht verstanden. Ein netter Plausch über Kindesentführung? Kein Interesse an Information, Prävention? Erst "da sein", wenn es zu spät ist?????
Für mich macht das eher den Eindruck auf Usersuche und Werbung, tut mir leid.

s28 bin raus aus dem Thema.
Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318291
24/10/2009 22:55
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geloescht!
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s49
Auch meine Fragen wurden nicht beantwortet und ich wende mich nun ebenfalls anderen Themen zu.

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318294
24/10/2009 23:17
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Hier nun mein letzter Hinweis....
Ich habe mir gerade mal die Seite angeschaut, "Prävention" und glaube meinen Augen nicht.
Leider ist das zitieren nicht erlaubt, daher nur die drigenden Hinweise:

- eine Geburtsurkunde brauch man nicht verstecken, da sich jedes Elternteil stets eine neue holen kann
- man braucht der Eintragung in Pässe nicht widersprechen, da das TNkonsulat sowieso keine Mutter fragt und in deutsche Pässe ist das schon länger eh nicht mehr möglich
- wenn zur Prävention die Trennung und die Sorgerechtsklage gehört, dann wundert mich gar nichts mehr. Wozu eigentlich erst überhaupt ein Kind bekommen?

*kopfschüttel*

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: sunny_m] #318295
24/10/2009 23:34
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NRW, Deutschland
[quote=sunny_m
Was mich allerdings wirklich stört ist, dass bei jedem Kindesentzug in ein arabisches Land sofort eine große Öffentlichkeit hergestellt wird und alle Mitleid mit der armen (und das meine ich nicht ironisch) Mutter haben, aber nie hinterfragt wird, was vielleicht hier in Deutschland in der Familie los war. Es stört mich auch, dass Kindesentzug, der durchaus innerhalb von deutschen Familien stattfindet, bzw. innerhalb von Deutschland oder der EU nicht der große Aufschrei erfolgt.

[/quote]

Hallo,

was ich mich frage ist,
warum ein solcher Vater,
der die angebrachte Meinung hat,das die Kindesmutter mit dem Kind/den
Kindern überfordert ist, sie evt. vernachlässigt werden,
nicht hier in D,
wo ja wohl die gesamte Familie ihren Lebensmittelpunkt hat,
ganz legal um die Kinder kämpft,
sondern sie hinterrücks in seine Heimat verbringt oder aus einem Urlaub nicht wieder nach Hause bringt?

Es stört mich auch, dass Kindesentzug, der durchaus innerhalb von deutschen Familien stattfindet, bzw. innerhalb von Deutschland oder der EU nicht der große Aufschrei erfolgt.

berichtet wird da auch immer wieder drüber.
Aufschreie gibt es da ebenso,
nur mit dem Unterschied, das der zurückbleibende Elternteil
innerhalb D's oder der EU sehr viel grössere Chancen hat, hier Kind wiederzubekommen.


Suzann

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318304
25/10/2009 03:39
25/10/2009 03:39
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Frankfurt
Original geschrieben von: Simla
Hier nun mein letzter Hinweis....
Ich habe mir gerade mal die Seite angeschaut, "Prävention" und glaube meinen Augen nicht.
Leider ist das zitieren nicht erlaubt, daher nur die drigenden Hinweise:

- eine Geburtsurkunde brauch man nicht verstecken, da sich jedes Elternteil stets eine neue holen kann
- man braucht der Eintragung in Pässe nicht widersprechen, da das TNkonsulat sowieso keine Mutter fragt und in deutsche Pässe ist das schon länger eh nicht mehr möglich
- wenn zur Prävention die Trennung und die Sorgerechtsklage gehört, dann wundert mich gar nichts mehr. Wozu eigentlich erst überhaupt ein Kind bekommen?

*kopfschüttel*


Liebe Simla,

mit Verlaub, jetzt wird es aber sehr sehr lächerlich. Ich habe keine Ahnung, weshalb sie versuchen eine gemeinnützige Seite, welche kostenfrei und ohne jegliche Werbung versucht Hilfe zu leisten so in den Dreck zu ziehen. Anscheinend wird Ihrer Auffassung von einer heilen Welt keine oder nicht genügend Rechnung getragen und somit ist alles andere schlecht. Ganz abgesehen von der Ahnung, diese scheinen nur Sie zu haben.

Wir werden hier sicherlich auch nicht in einem öffentlichen Forum, mit Lesezugriff für jedermann offenbaren, wie Rückführungen oder für Sie Rückentführungen sattfinden, denn dann hat es mit diesen Taktiken sehr schnell erledigt. Eine öffentliche Abhandlung der komplexen Thematik der Rückentführung ist ein Schlag ins Gesicht aller derjenigen welche noch auf ihr Kinder hoffen und denen so u.U. Chancen verbaut werden. Eine solche Thematik wird persönlich oder in gut gesicherten Foren besprochen. Da sie ja anscheinend mit der Materie so vertraut sind, sind Ihnen sicherlich die z.B. Auslandsliste etc. geläufige Begriffe. Wenn ich mir jedoch wiederrum ihre Links zu wiederholt öffentlichen Foren oder Seiten ansehe, zeugt mir das mehr von gekonntem Halbwissen als von fundierter Kentniss der Problematik.

Lächerlich wird es auch deswegen, weil die von Ihnen bemängelten oder als kopfschüttelnd empfundenen Maßnahmen zur Prävention auf unserer Internetseite internationaler Standard sind und so z.B. durch die Kinderschutzfiebel, vermssite Kinder e.V, Missing Children etc. angezeigt werden. Auch Wikipedia zeigt solche Präventionsmaßnahmen in Teilen an und bestätigt im großen und ganzen die von mir in Bezug auf Kindesentzug und deren für Deutschland rechtliche Beurteilung getätigten Postings. Kann aber natürlich sein, dass die auch alle keine Ahnung haben!

Natürlich haben die weltweit größten Organisationen wie Missing Children keine Ahnung, die scheinen ja nur Sie zu haben. Da kann ich leider nur den Kopf schütteln.

Original geschrieben von: Simla
Die Seiten .....auch "1001geschichte" sind bekannt, haben Erfahrungen in diesem Bereich und sind sicher eine topAdresse als erste Anlaufstelle.


Und das Posting liebe Simla ist wirklich der Oberhammer und entzieht sich völlig unserem Verständniss und der durch sie mittlerweile angenommen Hassgebaren gegen uns, verstärkt aber im Gegenzug die Vermutung nach vermutlichem Halbwissen ihrerseits. Ihre "topAdresse" empfiehlt ganz zufällig das gleiche wie wir, incl. CIB ev. Ich denke, so langsam wird es wirklich Zeit über eine Entschuldigung nach zu denken.

Ich hoffe für Sie nur, dass Sie nie in die Situation eines Kindesentzuges kommen und werde mich nun um diejenigen kümmern, welche Hilfe wirklich nötig haben, unabhängig von Ihren Moralvorstellungen oder ihrer persönlichen Rechtsauffassung. Wir waren hier wirklich bereit eine sachliche Diskussion zu führen, auf welcher beide Seiten zu dieser schweren Problematik Gehör fanden. Mittlerweile zielen Ihre Postings aber weit über das Ziel hinaus, nicht nur in Bezug auf die oben angeführten Punkte sondern auch in Bezug auf die Schläge ins Gesicht eines jeden liebevollen Elternteiles, welchem innerhalb von wenigen Stunden ihr Kind oder ihre Kinder vielleicht für immer genommen wurden, ohne Möglichkeit auf Kontakt oder ein Wiedersehen. Gerade jetzt vor Weihnachten kann ich sie dann gerne mit solchen Elternteilen zusammenführen, damit sie Ihnen ihre Meinung dazu persönlich mitteilen können.

Grüße
Jörg


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318305
25/10/2009 03:57
25/10/2009 03:57
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Original geschrieben von: Simla
Ich habe den Sinn, das Ziel der Posts nicht verstanden. Ein netter Plausch über Kindesentführung? Kein Interesse an Information, Prävention? Erst "da sein", wenn es zu spät ist?????
Für mich macht das eher den Eindruck auf Usersuche und Werbung, tut mir leid.


Das glaube ich Ihnen aufs Wort. Denn um einen Sinn zu verstehen, muss man mit offenen Augen durchs Leben gehen und zwei Seiten, sowie das deutsche Rechtssystem akzeptieren. Das konnte ich aus Ihren Postings jedoch nur sehr selten erkennen. Wenn es eine Patentlösung gebe um "vorher" da zu sein, gäbe es wohl keinen Entzug mehr. Sie können ihrem kind auch gerne einen GPS Sensor in die Tasche packen oder es chipen lassen. Dann hätten sie die Chance vorher da zu sein. Und wie bereits erwähnt sowie normal sicher auch verständlich sind hier Informationen über Rückentführungen völlig fehl am Platz. Usersuche und Werbung für eine nicht kommerzielle Seite, auf der nicht einmal ein Werbebanner zu finden ist, die weiterhin nur einen sehr sehr kleinen Teil der Internetuser anspricht (wahrscheinlich im 0,000...1 Bereich) und für die jeder User Geld kostet??? Wirklich seltsame Auffassung.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318309
25/10/2009 13:40
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Viele Fragen von Userinnen blieben von Dir ja unbeantwortet, aber ich will es trotzdem mit einer Frage an Dich versuchen.

Du schreibst immer vom deutschen Rechtssystem.

Ein Kind eines Tunesiers ist automatisch ein tunesischer Staatsbürger, ob man das will, oder nicht.

Davor schützt auch nicht, dass das Kind nur einen deutschen Pass hat und nicht beim Konsulat gemeldet wird.

Fährt dieses Kind nach Tunesien, benötigt es bis zur Volljährigkeit eine schriftliche Ausreiserlaubnis des Vaters.

Ohne dies gibt es keine Ausreise!

Wie soll in einem solchen Fall denn das deutsche Rechtssystem helfen??

Bei dem Kind handelt es sich um einen tunesichen Staatsbürger,für den auf tunesichem Boden tunesisches Recht und sonst keines Gültigkeit hat!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Cheker] #318318
25/10/2009 16:06
25/10/2009 16:06
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Original geschrieben von: Cheker
Viele Fragen von Userinnen blieben von Dir ja unbeantwortet, aber ich will es trotzdem mit einer Frage an Dich versuchen.

Du schreibst immer vom deutschen Rechtssystem.

Ein Kind eines Tunesiers ist automatisch ein tunesischer Staatsbürger, ob man das will, oder nicht.

Davor schützt auch nicht, dass das Kind nur einen deutschen Pass hat und nicht beim Konsulat gemeldet wird.

Fährt dieses Kind nach Tunesien, benötigt es bis zur Volljährigkeit eine schriftliche Ausreiserlaubnis des Vaters.

Ohne dies gibt es keine Ausreise!

Wie soll in einem solchen Fall denn das deutsche Rechtssystem helfen??

Bei dem Kind handelt es sich um einen tunesichen Staatsbürger,für den auf tunesichem Boden tunesisches Recht und sonst keines Gültigkeit hat!


Hallo Cheker,

vielen Dank für die Rückführung des Threads zu einer sachlichen Diskussion. Ihre Ausführung ist von der tunesisch rechtlichen Seite korrekt, so dass es hier auch kaum eine Möglichkeit für eine legale Rückführung gibt, zumal kein Abkommen mit Tunesien in diesem Bereich besteht. Allerdings mehren sich die Fälle, gerade in Tunesien, in welchen eine legale Rückführung trotz der von der beschriebenen rechtlichen Situation durch die dortigen Behörden befürwortet und sogar durchgesetzt wird. Beispiele hierfür sind z.B. wenn nachgewiesen werden kann, dass das Kind in Tunesien keine Schule besucht oder dem Kind nicht die nötige medizinische Betreuung (bei chronisch Kranken) zukommt. Hier handelt die tunesische Regierung mittlerweile häufig nach der UN-Kinderrechtskonvention welche auch von Tunesien unterschrieben wurde und stimmt einer legalen Rückführung nach Deutschland zu. Da in Tunesien Schulpflicht besteht, werden Verstöße dagegen sogar mittlerweile strafrechtlich verfolgt, zumindest in den größeren Regionen/Metropolen wie Tunis.

Das sind jetzt nur 2 Beispiele welche unter Umständen zu einer legalen Rückführung herangezogen werden können. Jeder Fall ist individuell und muss natürlich gegenüber den tunesischen Behörden belegbar sein. Ich bitte um Verständnis, dass wir hier nicht mehr Beispiele anführen können. Grund dafür ist unter anderem, dass auch die „Gegenseite“ also die Kindesentführer/-innen Webseiten betreiben in welchen solchen Kniff und deren Gegenmaßnahmen behandelt werden. So konnten wir in den letzten 2-3 Jahren feststellen, dass die Schulpflicht zumindest auf dem Papier nicht mehr oder nur noch selten verletzt wird. Gleichzeitig stellen wir bei genauerer Recherche allerdings auch fest, dass eine Vielzahl von Schulbescheinigungen schlicht gekauft waren und in der Realität die Kinder die Schule nicht besuchten. Auch das ist natürlich in Tunesien strafbar und kann zu einer „legalen“ Rückführung bei helfen.

Der andere Aspekt bleibt die „illegale“ Rückführung also die sogenannte Rückentführung. Da wie von Ihnen beschrieben das tunesische Recht grob gesagt alle Rechte an dem Kind dem Vater zuspricht, bleibt in vielen Fällen nur eine Rückentführung.
Ausschlaggebend hierzu ist, dass es sich nach deutscher Rechtsprechung um ein deutsches Kind handelt, welches Deutschland als souveräner Staat auch so in Anspruch nimmt. (Die Tunesier tun dies ja schließlich auch).

Gesetzesregelung hierzu:

1. Durch Abstammung:
Seit 01.01.1975 ist ein Kind immer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn bei seiner Geburt die Eltern verheiratet waren und mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat.
Kinder einer deutschen Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet war, sind in der Regel auch immer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (dies gilt seit 01.01.1914).
Bei allen anderen Fall-Konstellationen ist der Erwerb von verschiedenen Faktoren abhängig, wobei insbesondere der Zeitpunkt der Geburt wichtig ist.
Personen, die durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und zusätzlich (z.B. durch den ausländischen Elternteil) automatisch noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich weder mit 18 Jahren noch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen. Sie können auf Dauer Mehrstaater sein.
2. Durch Geburt in der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Eltern:
Seit 01.01.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (Zeiten während eines abgelehnten Asylverfahrens können z.B. in der Regel nicht angerechnet werden) und im Besitz eines gesetzlich festgelegten Daueraufenthaltstitel ist (z.B. Niederlassungserlaubnis).
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird bei jeder Geburt automatisch über das zuständigen Standesamt, welches auch die Geburtsurkunde ausstellt, geprüft. Personen, die durch Geburt in der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind normalerweise automatisch durch die ausländischen Eltern noch im Besitz von einer oder mehreren weiteren Staatsangehörigkeit/en. Sie müssen sich mit 18 Jahren entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen. Wenn ja, müssen sie die andere/n Staatsangehörigkeit/en aufgeben. Sie können nicht auf Dauer Mehrstaater sein. Für diese Personen gilt daher auch der Begriff "Options-Deutsche".

Somit bekommen sie aller Regel nach, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zugesprochen. Da das Sorgerecht nicht automatisch das AB mit einschließt bleibt dies erstmal zu vernachlässigen. Damit ist für den in Deutschland zurückgebliebenen Elternteil das tunesische Rechtssystem und deren Entscheidung völlig uninteressant, da man als deutscher Staatsbürger nicht daran gebunden ist. Relevant bleibt für sie daher die Entscheidung in Deutschland. Lassen sie nun ihr Kind Rückentführen bleibt die Angelegenheit in Deutschland straffrei, selbst wenn der tunesische Elternteil später in Deutschland wiederrum eine Strafanzeige stellen sollte. Dies ist eigentlich der Punkt, weshalb deutsche Entscheidungen so wichtig sind, denn ohne diese wird eine Rückentführung zur Straftat. Nachteil wird wohl sein, dass sie zukünftig nicht mehr nach Tunesien reisen können, da dort aller Regel nach Haftbefehl gegen sie besteht.

Die „illegale“ Rückführung bleibt ein Instrument, welches man wohl nur in der ersten Zeit nach dem K-Entzug anwenden sollte, solange noch keine Eingewöhnungsphase des Kindes stattgefunden hat. Ausnahmen hierzu bilden wohl starke Verletzungen des Kindeswohl. (Eingesperrt, keine Schulbesuche, keine Freunde und Bezugspunkte, körperliche und seelische Misshandlung etc.) Sinnvoll ist es vermutlich nicht, ein Kind, welches schon Jahre entzogen wurde wieder zurück zu holen. Hier wird das Kind wohl ein zweites Mal traumatisiert und aus einer „gewohnten“ Umgebung gerissen.

Für eine „illegale“ Rückführung bieten sich mehrere Möglichkeiten, wo ich wieder für Verständnis bitte, wenn wir diese hier nicht ausführlich beschreiben können, ich versuche es jedoch in groben Beispielen.

In aller Regel ergeht in Zusammenhang nach einer Entziehung nach §235 StgB ein internationaler Haftbefehl gegen den Entzieher, welcher natürlich vom Heimatland dessen nicht anerkannt wird. Also spart man sich diesen und beschränkt ihn lediglich auf den Schengen Raum. Sehr viele Entführer haben kein wirkliches Interesse in ihrem Heimatland zu bleiben, so dass sich oft sehr gut Möglichkeiten bei dieser Konstellation ergeben. Sagen wir mal einfach „Verlockende Falle“.

Weitere Möglichkeiten bietet auch gerne Geld. Eigentlich besteht diese Möglichkeit in fast allen Fällen jedoch mit dem Problem dass die „Preise“, zumindest in Tunesien in den letzten Jahren irrsinnig in die Höhe geschossen sind. Vor ca. 5 Jahren kam man bei guter Verhandlung mit der Familie mit ca. 6000 Euro weg, heute reicht das leider bei weitem nicht mehr aus, so dass diese Möglichkeit in Tunesien oftmals uninteressant wird. Zum Vorteil wird hier jedoch, dass der Entführer in seinem Heimatland in aller Regel als „Ernährer“ wegfällt, da er oftmals ohne Arbeit ist und die Zahlungen aus Deutschland an die Familie auch nicht mehr erfolgen. Also mehr Personen welche ernährt werden müssen und weniger die finanziell unterstützen. So entsteht ein gewisser Druck innerhalb der Familie auf den Entführer, welcher zum Vorteil ausgenutzt werden kann.

Weitere Optionen sind natürlich die Nähe zu Italien, bzw. zu Inseln welchem dem italienischen Hoheitsgebiet z.B. Isola di Pantelleria und somit dem Schengener Raum bzw. der EU unterliegen. Bitte hierzu wieder um Verständnis, wenn weitere Ausführungen ausbleiben.

Andere Möglichkeiten bestehen durch sogenannte „Passspielerreien“ und durch Bestechung.

Wie erwähnt ist jeder Fall individuell und wir möchten hier auch nicht ale Möglichkeiten aufzeigen. Die Möglichkeiten variieren auch von der örtlichen Gegebenheit. Sollte ein reeller Fall vorliegen können sie sich gerne außerhalb öffentlicher Foren mit mir in Verbindung setzen.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318319
25/10/2009 16:36
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich bin nicht betroffen, es hat mich halt interessiert, weil Du immer von deutscher Rechtsprechung geschrieben hast und auch bereits früher von Simla geschrieben wurde, dass für ein T-Kind nur tunesisches Recht gültig ist, sobald es in T ist, Du aber darauf nicht wirklich eingegangen bist.

Details wollte ich explizit nicht wirklich wissen, weil sowas auch nicht in einen öffentlichen Raum gehört.

P.S. Hier im Forum ist es, wie in allen anderen Foren auch, üblich, dass wir uns duzen......

In diesem Sinne!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Cheker] #318339
25/10/2009 21:36
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Kayla Offline
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Antwort auf:
P.S. Hier im Forum ist es, wie in allen anderen Foren auch, üblich, dass wir uns duzen......



Zum Glück hast du was gesagt, ich dachte schon, wir hätten neue Regeln hier und ich hätte diese nicht mitbekommen. Da wäre ich aber schön blöd dagestanden.



Lg

Kayla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318340
25/10/2009 23:17
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Habt Ihr aktuelle Erkenntnisse darüber, ob in Tunesien die Zollstellen vernetzt sind und Paßnummern in Realzeit ein- und ausgezählt werden? M.E. werden die Dokumente (noch) nur mit Negativlisten abgeglichen, die lokal vorgehalten werden.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318345
26/10/2009 01:06
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@ frogger, nach meinen letzten Infos, ist das immer noch so.

Ich habe eine ganz liebe Freundin, die es nach zwei Jahren geschafft hat,ihren Sohn nach Deutschland zubringen.
Sie wurde geschieden (bekam das alleinige Sorgerecht), aber ihr Ex-mann verweigerte die Zustimmung zur Ausreise!
Sie hatte insofern Glueck, sie hatte eine feste Anstellung und ein eigenes Haus.
Mit entsprechenden Mitteln gelang es ihr auszureisen!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318346
26/10/2009 01:35
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Original geschrieben von: Frogger
Habt Ihr aktuelle Erkenntnisse darüber, ob in Tunesien die Zollstellen vernetzt sind und Paßnummern in Realzeit ein- und ausgezählt werden? M.E. werden die Dokumente (noch) nur mit Negativlisten abgeglichen, die lokal vorgehalten werden.


Vernetzt sind derzeit nur die großen Flughäfen, großen Fährhafen, sowie die großen Zollstationen der tunesichen Außengrenzen. Allerdings lediglich über ein zentrales Backup-System mit einer Verzögerung von 3-4 Stunden. Da dort am Zoll auf Windows gesetzt wird, kann man als Faustregel davon ausgehen, wo Windows da Vernetzung. Dort wo noch die DOS-Systeme sind mit Liste.

Gruß
Jörg

PS. Da man in der Bearbeitungsmaske nicht immer zu 100% erkennt um welches System es sich handelt,(außer evtl an der Schriftfarbe) einfach an einem geschlossenen Zollschalter auf den Monitor schauen. Meist erkennt man es dann bei aktivem Bildschirmschoner.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318409
27/10/2009 17:50
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Original geschrieben von: Simla
Hier nun mein letzter Hinweis....
Ich habe mir gerade mal die Seite angeschaut, "Prävention" und glaube meinen Augen nicht.
Leider ist das zitieren nicht erlaubt, daher nur die drigenden Hinweise:

- eine Geburtsurkunde brauch man nicht verstecken, da sich jedes Elternteil stets eine neue holen kann
- man braucht der Eintragung in Pässe nicht widersprechen, da das TNkonsulat sowieso keine Mutter fragt und in deutsche Pässe ist das schon länger eh nicht mehr möglich
- wenn zur Prävention die Trennung und die Sorgerechtsklage gehört, dann wundert mich gar nichts mehr. Wozu eigentlich erst überhaupt ein Kind bekommen?

*kopfschüttel*


Hallo Simla,

ich habe nun von 2 Usern den Hinweis erhalten, dass die in deinem Post so lächerlich dargestellten Präventionsmaßnahmen unserer Seite nicht nur auf den von dir gelobten und aufgeführten Links, sondern auch genauso hier im Forum zu finden sind, gepostet von Claudia Poser, in Verbindung mit einem angehängten Thread in welchem Du selbst fleißig mitgeschrieben, dies jedoch nicht bemängelt oder als lächerlich empfunden hast.
Weiterhin habe ich den Hinweis erhalten, dass es die erste legale Rückführung aus TN bereist 1978 erfolgte. Schon da stelle das Appellationsgericht in Tunis das Wohl des Kindes über nationale und religiöse Interessen.
Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318410
27/10/2009 17:57
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puh ja, Du hast recht, ich bin schlecht und habe keine Ahnung.
Besser so, können wir das dann beenden?

Original geschrieben von: kindesentzug24

Weiterhin habe ich den Hinweis erhalten, dass es die erste legale Rückführung aus TN bereist 1978 erfolgte. Schon da stelle das Appellationsgericht in Tunis das Wohl des Kindes über nationale und religiöse Interessen.

Noch immer hast Du nicht verstanden um was es mir geht.
Dass tunesische Gerichte entscheiden, hab ich niemals angezweifelt - ich habe nur versucht zu erklären, dass deutsche Gerichtsurteile in Tunesien nicht einfach vollstreckbar sind.

Aber, ich habe keine Ahnung. Mir persönlich war es nur wichtig, dass man das Thema nicht als locker darstellt. Aber wie ich nun weiss, kann ich mir das alles sparen, da es ja eh nur 0,000....1 betrifft.
Komisch, eigentlich sollte ich alle Threads in jedem Forum verfolgen - ich gelobe Besserung.
Als "lächerlich" dargestellt.......Deine Empfindung? Wieso gehst Du nicht auf den Inhalt ein? Man kann doch einer Mutter nicht das Gefühl der Sicherheit geben indem sie meint mit einer versteckten Geburtsurkunde ist alles ok.
Egal - es bringt nichts!
s28 Simla

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