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Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau
[Re: LOE140707]
#312729
21/08/2009 13:55
21/08/2009 13:55
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 537 Deutschland
LOE120908
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 537
Deutschland
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Hi JN4ever,
in der Auzsbildung hast du kein Recht auf Wohngeld. Sondern auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit.
Als wir das erste Visum beantragt haben, wurde von mir der Mietvertrag, meine letzten 3 Lohnbescheinigungen und die Bescheinigung vom BAB gefordert. Leider achtete die ABH hier auf den Verdienst! Ich müsse meinem Mann ein halbes Jahr unterstützung gewährleisten, ohne dass er vom Staat leben müsse. Hätte ich keine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich in 3 Monaten übernonnen werde, hätte die ABH das Visum abgelehnt. Wenn ich mich recht erinnere, müssen nach allen Abzügen noch mindestens 375€ zum Leben übrig sein.
Bitte verzweifle nicht gleich, denn in anderen Gemeinden und Städten wird es anders gehandhabt. Bitte informiere dich bei der Zuständigen ABH um ganz sicher zu sein.
Lg Rotti
allo, ja das würde ich gerne wissen: wollen die immer einen Mietvertrag und die letzten drei Lohnbescheinigungen? Muss man ein bestimmtes Einkommen haben oder eben so wie Rotti schrieb so viel haben, dass nach alllen Anzügen noch 375 E übrig bleiben? danke an alle, die antworten, lg, a
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Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau
[Re: LOE140707]
#312809
22/08/2009 01:11
22/08/2009 01:11
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Joined: Aug 2009
Beiträge: 11 Deutschland
JN4ever
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Deutschland
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Hi Rotti,
also habe ich keine chance , dass mein ehemann hierübr kommt, solange ich die ausbildung nicht beendet habe??
Kennst du dich mit der ABH in Düsseldorf aus?? DEnn wenn ich dort anrufe, dann können die mir noch nicht einmal sagen, wiviel ich mind. verdienen muss. also bekomme ich von denen gar keine info..
oh mann, irgendwie will es nicht klappen und warum ist es von ABH zu ABh unterscheidlich?? Ist doch ein land oder nicht??
BIn seit heute auch voll krank, weil mich das alles hier kaputt macht.
Paare die sich wirklich lieben und endlich zusammen leben möchten, bekommen es irengendwie nicht hin und andere , die darauf nur business machen und nur wegen den papieren hier sind, die sind schon hier.
Wirklich cooles Leben alles:(
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Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau
[Re: LOE140707]
#312820
22/08/2009 06:19
22/08/2009 06:19
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Joined: Apr 2008
Beiträge: 314 Deutschland
LOE140707
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Beiträge: 314
Deutschland
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Und jetzt hab ich was aktuelles mit Bsp.: Die Sätze gelten ab 01.07.2009 Der Beurteilung der Frage, wie hoch ein Einkommen sein muss, um von einem gesicherten Lebensunterhalt ausgehen zu können, sind zunächst der Regelsatz von öffentlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe) und die Höhe der Miete zugrunde zu legen (Regelsatz + Miete). Bei Personen, die Ihr Wohneigentum selbst nutzen sind anstatt der Miete die tatsächlichen Aufwendungen (Wohngeld sowie ggf. monatliche Belastung durch Kredite für die Immobilie) nachzuweisen und entsprechend zu berücksichtigen. Unverheiratete Haushaltsvorstände und Alleinstehende: 359,00 € Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 323,00 € Kinder - bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215,00 € - ab Vollendung des 6. und bis Vollendung des 14. Lebensjahres 251,00 € - ab Vollendung des 14. und bis Vollendung des 25. Lebensjahres 287,00 € Quelle: http://forum.konsulate.de/fzf-leistungsnachweis-t-8063.html
Last edited by Rottiwhiskey; 22/08/2009 06:19.
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Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau
[Re: senoritau2]
#315170
09/09/2009 21:33
09/09/2009 21:33
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Joined: Apr 2008
Beiträge: 126 Deutschland
shila_S
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Joined: Apr 2008
Beiträge: 126
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Hallo senoritau
Habe gerade noch mal meinen alten Thread gelesen, war schon eine verdammt streßige Zeit, aber es lohnt sich. Mittlerweile haben wir ein gutes Jahr rum und so langsam läuft alles in festen Bahnen. Zur Befragung , das wichtigste ist, denke ich das Du so ruhig wie möglich an die Sache ran gehst, die Beamten nett und fair behandelst, sie tun ja auch nur Ihre Pflicht, und offen und ehrlich bist. Ich denke die merken schon , wenn man da irgend etwas vorspielt. Aber nach drei jähriger Beziehung werdet Ihr Euch bestimmt so gut kennen um die meisten Fragen richtig beantworten zu können.Nach meinem Gefühl, hatten wir höchsten 50% Übereinstimmung, z.B kenne ich bis heute nicht die Geburtstage seiner Geschwister, ganz einfach , weil ich mir auch andere Geburtstage kaum merken kann, oder wer kennt schon Handynr. aus dem Kopf, ich nicht. Das habe ich dem Beamten auch gesagt, das ich sogar meine eigene nicht kenne , worauf er erwiderte , er seine auch nicht , schließlich ist sie ja gespeichert.Also 100% Übereinstimmung sieht halt sehr nach Absprache aus. Was auch nicht verkehrt ist, nimm Fotos von Euch oder Dir mit Familie mit, Flugtickets oder ähnliches,was besagt das Du häufiger bei Ihm warst, schaden kann es bestimmt nicht. Falls Du noch Fragen hast melde dich und ich drück Euch die Daumen, das alles gut wird.
LG Gabi
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