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Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: JN4ever] #312685
21/08/2009 00:52
21/08/2009 00:52
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LOE140707 Offline
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Hi JN4ever,

in der Auzsbildung hast du kein Recht auf Wohngeld.
Sondern auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit.

Als wir das erste Visum beantragt haben, wurde von mir der Mietvertrag, meine letzten 3 Lohnbescheinigungen und die Bescheinigung vom BAB gefordert.

Leider achtete die ABH hier auf den Verdienst! Ich müsse meinem Mann ein halbes Jahr unterstützung gewährleisten, ohne dass er vom Staat leben müsse.
Hätte ich keine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich in 3 Monaten übernonnen werde, hätte die ABH das Visum abgelehnt.

Wenn ich mich recht erinnere, müssen nach allen Abzügen noch mindestens 375€ zum Leben übrig sein.

Bitte verzweifle nicht gleich, denn in anderen Gemeinden und Städten wird es anders gehandhabt.
Bitte informiere dich bei der Zuständigen ABH um ganz sicher zu sein.

Lg Rotti

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE140707] #312729
21/08/2009 13:55
21/08/2009 13:55
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LOE120908 Offline
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Original geschrieben von: Rottiwhiskey
Hi JN4ever,

in der Auzsbildung hast du kein Recht auf Wohngeld.
Sondern auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit.

Als wir das erste Visum beantragt haben, wurde von mir der Mietvertrag, meine letzten 3 Lohnbescheinigungen und die Bescheinigung vom BAB gefordert.
Leider achtete die ABH hier auf den Verdienst! Ich müsse meinem Mann ein halbes Jahr unterstützung gewährleisten, ohne dass er vom Staat leben müsse.
Hätte ich keine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich in 3 Monaten übernonnen werde, hätte die ABH das Visum abgelehnt.
Wenn ich mich recht erinnere, müssen nach allen Abzügen noch mindestens 375€ zum Leben übrig sein.

Bitte verzweifle nicht gleich, denn in anderen Gemeinden und Städten wird es anders gehandhabt.
Bitte informiere dich bei der Zuständigen ABH um ganz sicher zu sein.

Lg Rotti



allo, ja das würde ich gerne wissen: wollen die immer einen Mietvertrag und die letzten drei Lohnbescheinigungen?
Muss man ein bestimmtes Einkommen haben oder eben so wie Rotti schrieb so viel haben, dass nach alllen Anzügen noch 375 E übrig bleiben?
danke an alle, die antworten, lg, a

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE120908] #312790
21/08/2009 23:08
21/08/2009 23:08
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Katousti Offline
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Hallo Anchadia,

bei mir wollte die ABH vor 4 Jahren keinen Mietvertrag und keine Gehaltsabrechnung sehen. Ich musste dort auch nicht zum Vorsprechen oder zur Befragung erscheinen. Aber wie wir hier schon oft gehört haben, ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

viele Grüße


Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE140707] #312809
22/08/2009 01:11
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Hi Rotti,

also habe ich keine chance , dass mein ehemann hierübr kommt, solange ich die ausbildung nicht beendet habe??

Kennst du dich mit der ABH in Düsseldorf aus??
DEnn wenn ich dort anrufe, dann können die mir noch nicht einmal sagen, wiviel ich mind. verdienen muss.
also bekomme ich von denen gar keine info..

oh mann, irgendwie will es nicht klappen und warum ist es von ABH zu ABh unterscheidlich?? Ist doch ein land oder nicht??

BIn seit heute auch voll krank, weil mich das alles hier kaputt macht.

Paare die sich wirklich lieben und endlich zusammen leben möchten, bekommen es irengendwie nicht hin und andere , die darauf nur business machen und nur wegen den papieren hier sind, die sind schon hier.

Wirklich cooles Leben alles:(

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: JN4ever] #312818
22/08/2009 05:50
22/08/2009 05:50
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Jetzt mach dich mal nicht so verrückt!!!
Wird alles wieder! s45

An deiner Stelle würde ich zur ABH gehen, persönlich.
Und mich dort informieren.
Wenn die dir nen Paragrafen geben können, wo es gesetzlich geschrieben ist, wie der Verdienst des deutschen Ehepartners aussehen muss, kannst du ja hinterher googeln, ob es in deinem Fall greift.

Habt ihr denn schon den FZF Antrag gestellt?

Wünsch dir gute Besserung... s36

Lg Rotti

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE140707] #312819
22/08/2009 06:00
22/08/2009 06:00
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Hab da gerade gegoogelt
Zitat:

Vom Zusammenführenden kann der Nachweis verlangt werden, dass er über einen angemessenen Wohnraum verfügt, der den allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsnormen genügt, sowie über eine Krankenversicherung, feste Einkünfte, die für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreichen und dass er sich den Integrationsmassnahmen anpasst und dabei das nationale Recht beachtet. Ein Mindestaufenthalt von höchstens zwei Jahren in dem betreffenden Mitgliedstaat kann ebenfalls zur Bedingung für den Nachzug der Mitglieder seiner Familie gemacht werden.

Quelle:http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l33118_de.htm

Frag aber bitte bei deiner ABH nach!
Es ist eine KANN Verordnung, aber keine MUSS!!

Viel Glück.

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE140707] #312820
22/08/2009 06:19
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Und jetzt hab ich was aktuelles mit Bsp.:

Die Sätze gelten ab 01.07.2009

Der Beurteilung der Frage, wie hoch ein Einkommen sein muss, um von einem gesicherten Lebensunterhalt ausgehen zu können, sind zunächst der Regelsatz von öffentlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe) und die Höhe der Miete zugrunde zu legen (Regelsatz + Miete). Bei Personen, die Ihr Wohneigentum selbst nutzen sind anstatt der Miete die tatsächlichen Aufwendungen (Wohngeld sowie ggf. monatliche Belastung durch Kredite für die Immobilie) nachzuweisen und entsprechend zu berücksichtigen.

Unverheiratete Haushaltsvorstände und Alleinstehende: 359,00 €
Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 323,00 €
Kinder
- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215,00 €
- ab Vollendung des 6. und bis Vollendung des 14. Lebensjahres 251,00 €
- ab Vollendung des 14. und bis Vollendung des 25. Lebensjahres 287,00 €

Quelle: http://forum.konsulate.de/fzf-leistungsnachweis-t-8063.html

Last edited by Rottiwhiskey; 22/08/2009 06:19.
Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE140707] #312825
22/08/2009 11:12
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..und hier der wichtige Rest dazu:

Quelle:
Vorläufige Anwendungshinweise der Ausländerbehörde Berlin
Stand: 31.07.2009

Für die genaue Berechnung frage doch die für dich zuständige ABH........


Jede ABH hat andere Sätze und man kann pauschal keine Auskunft geben, da jeder Fall ein Einzelfall ist.
Lass Dir einen Termin geben, sprich vor......
LG Simla

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE140707] #312826
22/08/2009 11:13
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Original geschrieben von: Rottiwhiskey

in der Auzsbildung hast du kein Recht auf Wohngeld.
Sondern auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit.

.....aber nur, wenn man keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat, oder?????
LG Simla

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE140707] #312873
22/08/2009 22:26
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Hallo,

ja irgendwie blicke ich nicht so wirklich durch. DEnn einige haben ja am Anfang erzählt, dass der Verdienst nicht so wichtig ist, wichtiger ist mehr die eigene Wohnung und jetzt ist der Verdienst doch mehr von Bedeutung.

Oh mann, ist echt alles schon kompliziert und man weiss wirklich nicht an was man sich so wirklich orientieren kann...

Alle die es geschafft haben, können wirklich soo glücklich sein und ich gratuliere euch allen.

Liebe grüße

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: JN4ever] #312876
22/08/2009 23:21
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Jetzt mach dich nicht verrückt, sprich erst mal bei der ABH vor, und dann kannst du dich immer noch entscheiden wie du das problem lösen wirst.

@ Simla:
Ich glaube ich hab Kindergeld noch bekommen!
Muss mal meine Unterlagen durchforsten
... is ja auch schon ein weilchen her.

Das wird schon JN4ever..
ich drück dir die Daumen..

Lieben gruß

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: JN4ever] #312954
23/08/2009 17:32
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suche msl in bishrigen theads, da war schon vor ein paar Monaten nochmal was drüber, wo ich mich auch über die Unregelmäßigkeiten gewundert habe...
da stand u.a., dass sie gar nicht nach dem Verdienst gehen und auch keinen Mietvertrag sehen wollen, wenn DU regelmäßig in D gelebt haST und nicht ein paar Monate/Jahre im Ausland warst.

AM besten msl nachfragen, DU hast ja dadurch keine Nachteile.
lg und viel Erfolg, kopf hoch.

lg,anchadia

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: LOE120908] #312971
23/08/2009 21:27
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Vielen lieben dank euch allen,

die mir Mut machen in der Hinsicht. Inshallah wird alles gut werden. Es muss es ja schließlich. denn wir haben ja nach 7 jahren aus liebe geheiratet und nicht wegen papieren oder sonstiges. Die können auch von mir aus sonst wieivele tests machen bezüglich scheinehe oder sonst was. ist mir auch egal. hausptsache wir sind dann letztendlich zusammen und das sehr bald. Wenn nicht, dann wird dann eben tv eingeschaltet wenn die weiterhin so ein psychoterror mit menschen machen.

Liebe grüße, eure JN4Ever

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: JN4ever] #313018
24/08/2009 06:26
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Geh doch einfach mal direkt zur ABH, anstatt da immer nur anzurufen und hier im Forum zu fragen.
Die sind Deine Ansprechpartner und die werden Dir sagen können, was zu tun ist!

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: Cheker] #315161
09/09/2009 20:00
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe es kann mir jemand helfen.
Nach 3jähriger Fernbeziehung, den euch vielleicht bekannten Papierwegen und einer sehr schönen Hochzeit im April in Monastir folgte nun der Antrag auf FZF. Mein tunesischer Mann und ich hoffen, nun bald hier zusammen sein zukönnen.Meine ABH hat alle Unterlagen schon hier, ist wohl auch alles i.O.
Nun sagte mir die Bearbeiterin hier, dass wir beide noch zu einer routinemäßigen Befragung bestellt werden. Also er bei der Botschaft in Tunis und ich hier bei der ABH.
Hat damit jemand Erfahrung von euch? Wir haben keinen Grund uns abzusprechen; kennen uns ja echt lange genug, aber interessieren würde es mich schon, was ihr da so erlebt habt.
Vielen Dank und liebe Grüße
Senoritau2

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: senoritau2] #315163
09/09/2009 20:10
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Sabrina Ghazali Offline
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Nrw/Hammamet
Hallo Senoritau,

du findest hier schon einige Beiträge zum Thema...hier ist einer dazu :

Befragung

Vielleicht hilft dir das ja schon mal weiter.

Lg

ViMo

Last edited by Violett_Moon; 09/09/2009 20:10. Reason: Tippfehler

illi byil 'ab ma'il qot bado yilqa chramischo
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wer mit der Katze spielt, muß ihre Kratzer vertragen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: Sabrina Ghazali] #315166
09/09/2009 20:26
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senoritau2 Offline
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Vielen Dank liebe ViMo s52
das hat schon etwas geholfen. Man sieht ja schon Gespenster nach diesen vielen Papieren etc.
Ich hoffe, es wird alles gut!
GlG
Senoritau2

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: senoritau2] #315170
09/09/2009 21:33
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shila_S Offline
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Hallo senoritau

Habe gerade noch mal meinen alten Thread gelesen, war schon eine verdammt streßige Zeit, aber es lohnt sich. Mittlerweile haben wir ein gutes Jahr rum und so langsam läuft alles in festen Bahnen.
Zur Befragung , das wichtigste ist, denke ich das Du so ruhig wie möglich an die Sache ran gehst, die Beamten nett und fair behandelst, sie tun ja auch nur Ihre Pflicht, und offen und ehrlich bist. Ich denke die merken schon , wenn man da irgend etwas vorspielt.
Aber nach drei jähriger Beziehung werdet Ihr Euch bestimmt so gut kennen um die meisten Fragen richtig beantworten zu können.Nach meinem Gefühl, hatten wir höchsten 50% Übereinstimmung, z.B kenne ich bis heute nicht die Geburtstage seiner Geschwister, ganz einfach , weil ich mir auch andere Geburtstage kaum merken kann, oder wer kennt schon Handynr. aus dem Kopf, ich nicht.
Das habe ich dem Beamten auch gesagt, das ich sogar meine eigene nicht kenne , worauf er erwiderte , er seine auch nicht , schließlich ist sie ja gespeichert.Also 100% Übereinstimmung sieht halt sehr nach Absprache aus.
Was auch nicht verkehrt ist, nimm Fotos von Euch oder Dir mit Familie mit, Flugtickets oder ähnliches,was besagt das Du häufiger bei Ihm warst, schaden kann es bestimmt nicht.
Falls Du noch Fragen hast melde dich und ich drück Euch die Daumen, das alles gut wird.

LG Gabi

Re: Bedingungen für die deutsche Ehefrau [Re: shila_S] #315174
09/09/2009 21:48
09/09/2009 21:48
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senoritau2 Offline
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senoritau2  Offline
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Hallo Shila,
danke für deine lieben Worte. Du hast völlig recht, ruhig bleiben ist wichtig. Mit der völligen Übereinstimmung, das ist genau der Punkt. Wir haben soviel zusammen erlebt und wissen soviel von einander, da könnten wir denen Romane berichten, aber andererseits kenne ich die Geburtstage seiner Eltern auch nicht., ganz einfach weil das dort in dieser Gegend wo er lebt fast keine Bedeutung hat und echt nicht gefeiert wird wie hier. Ich kenne alle Familienmitglieder sehr gut, aber umgekehrt er meine Schwestern nur telefonisch und per sms. Dafür hat er meine beiden erwachsenen Söhne kennengelernt, die auch bei der Hochzeit dabei waren. Das ist doch viel wichtiger als eine Handynummer auswendig vorzubeten.
Du hast mich sehr beruhigt! Vielen lieben Dank! Ich meld mich mal kurz, wenn es Neues gibt.
Euch beiden weiterhin alles erdenklich Gute!
Liebe Grüße
Senoritau2

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