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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: Mahdia_haeti]
#283115
15/11/2008 11:57
15/11/2008 11:57
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LOE110119
Anonym auf Wunsch
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Hallo Yvonne, die Deutsche Botschaft ist eine übergeordnete Behörde. Wenn die ABH(Rathaus) eine Verpflichtungserklärung ausstellt, kann die Botschaft trotzdem weitere Nachweise verlangen bzw. diese nicht anerkennen. Den Bundesvordrucken für eine VE kann man entnehmen, dass auch eine VE ausgestellt wird, wenn die Bonität nicht geprüft wurde bzw. nicht ausreichend ist. Grundvoraussetzunge für die Abgabe einer VE ist der Nachweis über monatliches Einkommen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.....z.B. ausreichendes Vermögen. Wobei "ausreichend" auch wieder eine Ermessenssache ist. Handelt es sich also nur um Ersparnisse, dann muss bewiesen werden, dass diese längere Zeit vorhanden sind - und nicht kurz eben mal geliehen zum Zwecke einer VE. Und und und......... Unterschreibt man also eine VE mit dem Beruf "Hausfrau", frage ich mich, was als Arbeitgeber eingetragen wurde. Auf jeden Fall würde ich anraten vollständige beglaubigte Nachweise mitzuschicken (was aber glaube ich hier geschrieben wurde). Hat man die VE mit der Lohnabrechnung des Mannes abgegeben, so würde ich eine beglaubigte Vollmacht befügen. Ein Mensch, welcher nicht mehr arbeiten muss, da genug Holz vorm Haus nennt sich auch nicht Hausfrau, sondern Privatier. LG Simla
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: LOE120908]
#300647
31/03/2009 05:16
31/03/2009 05:16
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Das Touristenvisum berechtigt zum Besuch JEDES Landes, welches das "Schengener Abkommen" unterzeichnet hat.
Es ist insbesondere völlig egal, in welchem dieser Länder der Besuch beginnt, endet, oder ob überhaupt das Land aufgesucht wird, aus dem das Visum "stammt".
Inwieweit man einen Besuch in Frankreich als Grund bei der BEANTRAGUNG eines Visums bei der Deutschen Botschaft angeben sollte (oder umgekehrt), das mag sich jeder selbst überlegen. :-)
Eine Ticketreservierung ist keine Buchung - die kriegt man überall, sogar am Flughafen in Monastir oder Tunis innerhalb einer Minute und wird, wie schon an anderer Stelle einmal geschrieben, von der Botschaft nur dafür verwendet, den ersten Gültigkeitstag und die Dauer des Visums festzulegen.
Danach muß man weder das reservierte Ticket buchen, noch überhaupt ein Flugzeug zum Verlassen des Landes verwenden (oder eine Fähre, falls es eine Fährenreservierung war).
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: Mahdia_haeti]
#303065
02/05/2009 00:19
02/05/2009 00:19
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Joined: Mar 2008
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LOE120908
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Also ich habe immer beide Pässe dabei, beide Lohnabrechnungen und fülle das Formular dort aus mit beiden Namen usw drin. Ich unterschreibe und gut... Scheinbar geht es denn bisjetzt haben wir 4 mal eingeladen und es hat immer geklappt und gab nie irgendwelche Komplikationen oder irgendwelche Fragen...
mehr weiss ich nicht, bei uns geht das immer so...
lg Yvonne Hallo MH, das ist ja krass. Wenn es dann mal schief geht, also Dein Mann einen schrägen Freund einlädt, der nicht mehr ausreist, wärest Du dann nicht rein rechtlich ganz alleine verantwortlich und zur Übernahme der Kosten verpflichtet? Schließt Ihr denn immer eine Versicherung ab, die auch für die Abschiebekosten oder so zuständig wird im Falle des Falles? kÖnnte auch Dein Mann alleine Unterschreiben, d.h. eine Person einladen, ohne dass Du es weisst? Bist Du Dir da sicher, dass es da je nach AB andere Bestimmungen geben kann? Ist das evtl. von Bundesland zu bundesland unterschiedlich? Gibt es vielleicht noch ein Paar Leute, die zu einer 1 zu 1 Einladung (eine Person, die ein Person eonlädt) über den Betrag und andere Anfordeungen berichten können? Danke schön in Voraus
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
[Re: LOE120908]
#305444
27/05/2009 02:55
27/05/2009 02:55
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Joined: Mar 2008
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Deutschland
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Hi weiss gerade jemand aktuell ob jetzt Ende Mai /anfang Juni die Vereinbarung eines Termins in der Botschaft nötig ist, oder ob es reicht, so zu kommen... das würde mich nich interessieren, ob die gesamten beiträge der Sozialversicherung beigebracht werden müssen oder nur von einem Jahr??? Danke schon mal, LG, anchadia Hallo ochmal, bitte dringend um Antworten, auch möchte ich faregen, ob man allgemein drei Lohnbescheinigungen übersetzen lassen muss, wenn sie jedesmal bis auf 10 Dinar gleich, aber eben auf arabisch sind`danke gutes Nächtle,anchadia
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