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Re: Bei Trennung trotzem Aufenthaltsgenehmigung??
[Re: LOE090602]
#280150
02/11/2008 20:03
02/11/2008 20:03
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Joined: Jul 2007
Beiträge: 2,878 Ruhrpott
Jule1980
Mitglied*
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Beiträge: 2,878
Ruhrpott
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Also ich denke jeder der will (und bisschen Ahnung von PC hat), hätte ihren Namen herausfinden können...damit muss man heutzutage rechnen...und sie hat ja überall andere Wohnorte angegeben und nur allein vom Namen, kann man keinen Menschen so schnell ausfindig machen. Und vor allem, wo es die meisten Namen mehrmals in D. gibt. Vielleicht hilft es ihr und sie lernt aus ihren Fehlern. Wenn es jetzt gelöscht wird, hat sich die Sache ja erledigt...
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
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