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Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #280410
03/11/2008 15:02
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dreamfighter Offline
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weil sie ganz klar alle mütter hier angesprochen hat. und da ich eine mutter bin...

da braucht man keine umfrage. wenn man hier etwas dabei ist dann kennt man die mitglieder, denn die meisten kamen hier an mit der frage visum, fzf, heirat usw.


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Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: dreamfighter] #280411
03/11/2008 15:04
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Ach Du kennst die Mitglieder? und mit was kam ich?

Ps: Ich bin auch Mutter

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: dreamfighter] #280428
03/11/2008 15:44
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Mutter = Mutter, oder?

Oder erhält man den besonderen Schlauberger-Ritterschlag, wenn man diese Reihenfolge einhält: Urlaub, große Liebe zu Kellner, Ani, Barman, Reitlehrer, Bazarbesitzer, nach 6 Monaten Heiratspläne, Heirat, FZF, Einreise und DANN Kind – und DANN Feststellung nach 1-3 Jahren : es war nix!

Wat denn nu? Ich verstehe hier auch die Aufregung nicht und das sich Angegriffen-Fühlen? Die Quintessenz des Ganzen ist doch, es gibt letztendlich keine absolute Sicherheit gegen Kindesentführung in binationalen Beziehungen....um mal wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen..

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Sajana] #280533
03/11/2008 18:36
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Möchte eher auf sachlicher Ebene mal fragen, ob es nicht zwei verschiedene Dinge sind, den Vater auf der Geburtsurkunde anzugeben und dem Kind den Nachnamen des Vaters zu geben.
Eine Frau kann doch in D und in Tunesien Ihren Nachnamen behalten und Ihrem Kind auch diesen Namen geben. Damit wäre zumindest nicht gleich offensichtlich, dass er als Tunesier "berechtigter" Vater ist.
Die Mutter hätte immer die Oberhand, der Vater könnte mit dem Kind nicht so große Sprünge wagen, also jeweils über die Grenze genausowenig.
Liebe Grüße

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #280544
03/11/2008 19:07
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Mmmhh.......auch verheiratete können den Mädchennamen beibehalten und man kann gemeinsam den Nachnamen des Kindes bestimmen. Es macht da also keinen Unterschied ob ledig oder verheiratet.
Aber wieso hat dann die Mutter die Oberhand?
Hat ein Kind einen tunesischen Vater, ist das Kind automatisch ab Geburt zusätzlich Tunesier.
Tunesische Pässe werden OHNE Zustimmung der Mutter ausgestellt - bei den deutschen sieht es da anders aus ;\)
LG Simla (ich hoffe sachlich genug?)

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #280545
03/11/2008 19:08
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Dabei wäre vielleicht folgendes zu bedenken: Wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht, dann hat er als Vater auch Anspruch auf eine Geburtsurkunde. Mit dieser Geburtsurkunde kann er (ohne Einwilligung bzw.Unterschrift der Mutter) in Tunesien oder auf dem tn. Konsulat einen Pass für das Kind ausstellen lassen (lautend auf den Familiennamen des Vaters, auch wenn das Kind laut der hiesigen Geburtsurkunde den Familiennamen der Mutter trägt).

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Nela] #280546
03/11/2008 19:14
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Und zusätzlich schreib ich dann noch---> ist das Kind einmal beim Tunesischen Konsulat angemeldet (z.B. durch den Vater und die ihm zustehende Geburtsurkunde), wird dieses Kind automatisch in Tunesien angemeldet. Man erhält somit auch in Tunesien eine Geburtsurkunde für sein in Deutschland geborenes Kind!

Der letzte TNGrenzer sagte mir, dass dt-tn-Kinder durch das Konsulat in den "GrenzComputer" kommen und da alle Pässe (tunesische sowie Kinderreisepässe) maschinenlesbar sind (die alten Modelle laufen aus).......fallen automatisch die dt-tn-Kinder beim Grenzübertritt "in die Falle".....ach wenn das Kind Lisa Müller heisst!
LG Simla

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #280548
03/11/2008 19:22
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 Antwort auf:
Und zusätzlich schreib ich dann noch---> ist das Kind einmal beim Tunesischen Konsulat angemeldet (z.B. durch den Vater und die ihm zustehende Geburtsurkunde), wird dieses Kind automatisch in Tunesien angemeldet. Man erhält somit auch in Tunesien eine Geburtsurkunde für sein in Deutschland geborenes Kind!

So isses!

 Antwort auf:
Der letzte TNGrenzer sagte mir, dass dt-tn-Kinder durch das Konsulat in den "GrenzComputer" kommen und da alle Pässe (tunesische sowie Kinderreisepässe) maschinenlesbar sind (die alten Modelle laufen aus).......fallen automatisch die dt-tn-Kinder beim Grenzübertritt "in die Falle".....ach wenn das Kind Lisa Müller heisst!


Registriert das Tunesische Konsulat (und somit der "Grenz-Computer") das Lieschen denn auch als Lieschen Müller oder nur als Lieschen Ben XY? Denn das wäre ja die Voraussetzung für eine Erkennung.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Nela] #280551
03/11/2008 19:28
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Gute Frage..........ich denk mal
als Lieschen bent Mohammed Müller BenAli
Ganz so blöd sind die ja auch nicht wenns um die Kinder geht ;\)

Wenn ich da an meine Carte de sejour denke.....mein dt. Pass läuft auch nur auf den tunesischen Familiennamen, die Carte de sejour aber nur auf den Geburtsnamen. Aber die fischen mich immer raus

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: dreamfighter] #280581
03/11/2008 20:30
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 Original geschrieben von: dreamfighter
oder wie sehen das die anderen mitglieder... sollte ich falsch liegen und die meisten haben es dann tut es mir natürlich aufrichtig leid, denn ich ging von einer anderen situation der meisten mitglieder hier aus. also erst mann kennenlernen, dann heirat, dann kind.



Unterste Schublade, da Frag ich mich wer hier beleidigt?

Naja....Schönen Abend, Assia


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Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Assia] #280591
03/11/2008 20:42
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Ich habe mitbekommen dass oft junge Frauen, die ein Kind von einem Ausländer bekommen(-von einem Exoten), dem Kind den Familiennamen vom Vater geben!!Entweder um ganz Öffentlich zu zeigen, seht das ist das Kind von Üzgür, oder um den Vater das Gefühl zu geben, er müsse sich um das Kind kümmern, denn es trägt ja seinen Namen..

Eine Frage, muss man sein Kind beim tun.Konsulat in D.-land anmelden?Wenn ja was bringt einem das?

P.S:ich bin noch keine Mama!!Ich mach`s schön der Reihe nach

Ich stell es mir auch brutal schwierig vor,dann hat man ja 2 Kinder zu Hause

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: sina82] #280598
03/11/2008 20:55
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Hallo Sina,
über die Arten von Namen kann man sich streiten. Grundsätzlich geht sicherlich jede Mutter von einer dauernden Familie aus. Müller klingt genauso bescheuert wie Yildirim.
Ich finde aber Vornamen wie Pumuckel, April, Paris, Feh, Merlin genauso daneben!

Ein Tunesier muss sein Kind beim Tunesischen Konsulat melden.
Bringt einem nix. Dem Konsulat Zufriedenheit, dem Kind 2 Staatsangehörigkeiten usw.

Zu den 2 Kindern sag ich jetzt mal lieber nix
LG Simla

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #280604
03/11/2008 21:05
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Echt du hast was gegen Pumuckel??Ich fand ``Meister Eder``, immer eine sehr schönen Namen für meinen ersten Sohn

Ok, also alles schön beim Konsulat melden!!!Ich wo ja auch erst nach über einem Jahr gecheckt habe, dass ich mein erstes Kind(damit meine Ich den Mann ) beim Konsulat anmeldet muss...
Ich sag ja alles schön der Reihe nach....

danke Simla, für die Info...

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: dreamfighter] #280607
03/11/2008 21:10
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 Original geschrieben von: dreamfighter
... sollte ich falsch liegen und die meisten haben es so wie assia gemacht... sich erst schwängern lassen und dann mal geschaut was das überhaupt für ein kerl ist?!?


Dies ist der Richtige Ausschnitt.

Danke nochmals für diese Einschätzung (in diesem Fall = Beleidigung )

Assia


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Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Assia] #280844
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Halli Hallo.

Also ich bin neu hier und wollt mich auch gleich mal zu "Wort" melden.

Ich habe hier gelesen das man vorbeugen kann, indem man den Vater nicht angibt. Es kommt drauf an ob der Vater weiß, das er der Vater ist oder nicht. Denn wenn er weiß, das er der Vater ist, kann er das anfechten und somit kann der Vater über das Amt oder Gericht drauf bestehen (auch wenn die Mutter das ablehnt) das ein sogenannter Vaterschaftstest gemacht wird.
Und dann kann er das nachtträglich auf die Geburtsurkunde eintragen lassen.

Viele Grüße an alle.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: sina82] #280876
04/11/2008 17:57
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Hallo Simla und Sina...
vielen Dank für Eure Beiträge, das hilft doch schon sehr viel weiter, bestimmt nicht nur mir...
Man sollte vielleicht, nach all diesen Überlegungen davon ausgehen, dass man selbst nach dem ersten Grenzübertritt nach einer Eheschließung mit einem T. dann sowieso als Ehefrau eines Tunesiers angesehen wird und so auch im Computer gespeichert wird, was meint Ihr, geht das zu weit?. Kommen dann im Folgenden Kinder dieser Mutter, die ja einen tun. Mann hat, ins Spiel, so kann dieses Kind sofort in den Zusammenhang gebracht werden- ganz abgesehen von dem tun. Kinderpaß und der Meldung der Geburt beim Konsulat.
Eine Frage noch zum Anmelden des tunesischen Mannes auf dem Konsulat, wie ist das gemeint, man doof gefragt? L:G:

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #280883
04/11/2008 18:07
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Aber wie steht es mit der anderen Möglichkeit, natürlich nur von Nutzen in Bezug auf Deutschland: der Bestimmung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts?
Ich meine, liebe Simla, oder auch ein anderes Mitglied, Du hast mal geschrieben, wenn beide Eltern in Tunesien wohnen kann einer Mutter sogar in Tunesien das alleinige Sorgerecht zugeteilt werden. Meintest Du das in Bezug auf Ehe oder Trennung/Scheidung?
LG

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #280886
04/11/2008 18:14
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 Antwort auf:
Eine Frage noch zum Anmelden des tunesischen Mannes auf dem Konsulat, wie ist das gemeint, man doof gefragt?


Jeder "Auslands-XY" muss sich, wenn er im Ausland lebt, dort beim Konsulat seines Landes melden. Bin nicht ganz sicher, inwieweit es verpflichtend ist (also bei Unterlassung Konsequenzen bzw. eine Strafe drohen würden), aber ich als in D lebende Schweizerin bin z.B auch beim hiesigen Konsulat gemeldet. Die Tunesier erhalten von ihrem Konsulat die "Rote Karte", eine Art Ausweis, der bescheinigt, dass sie hier leben und gemeldet sind.

Oder meintest du etwas anderes?

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #280891
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Stimmt es eigentlich, dass nur nicht-tunesische Ehefrauen/Mütter diese "autorisation paternelle" benötigen, wenn sie alleine mit dem Kind aus TN ausreisen, und Tunesierinnen nicht? Wurde mir so erzählt, würde mich aber wundern.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Nela] #280922
04/11/2008 18:50
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kann ich mir nicht vorstellen. die tunesischen ehefrauen werden es wohl nicht brauchen, da sie nicht verreisen


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Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Nela] #280962
04/11/2008 21:40
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 Original geschrieben von: Nela

Stimmt es eigentlich, dass nur nicht-tunesische Ehefrauen/Mütter diese "autorisation paternelle" benötigen, wenn sie alleine mit dem Kind aus TN ausreisen, und Tunesierinnen nicht? Wurde mir so erzählt, würde mich aber wundern.

Jede Mutter eines tunesischen Kindes braucht diese Erlaubnis, egal welche Staatsangehörigkeit.
Meine Nichte (tunesische Eltern) ist mit 17 Jahren zu Besuch gekommen und hatte auch eine Erlaubnis des Vaters.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #280966
04/11/2008 21:43
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 Original geschrieben von: anchadia

Man sollte vielleicht, nach all diesen Überlegungen davon ausgehen, dass man selbst nach dem ersten Grenzübertritt nach einer Eheschließung mit einem T. dann sowieso als Ehefrau eines Tunesiers angesehen wird und so auch im Computer gespeichert wird, was meint Ihr, geht das zu weit?.

Nein, das denke ich nicht. Ich wurde erst für die Tunesier interessant, als ich die Carte de sejour hatte (und somit immer brav 60 TND bei der Ausreise zahlen muss in Finanzbriefmarkenform).

Da ich aber in TN geheiratet habe, war ich ab der Eheschliessung dort angemeldet und erhalte auch in TN meine Geburtsurkunde

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #280970
04/11/2008 21:46
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 Original geschrieben von: anchadia

Du hast mal geschrieben, wenn beide Eltern in Tunesien wohnen kann einer Mutter sogar in Tunesien das alleinige Sorgerecht zugeteilt werden. Meintest Du das in Bezug auf Ehe oder Trennung/Scheidung?
LG

Das alleinige Sorgerecht im Scheidungsfall kann man erhalten, wenn man dort nachweislich lebt und arbeitet. Einfach die Sorge abgeben ist nicht möglich.
Wobei eine Freundin zwar das TNsorgerecht hat, jedoch trotzdem zur Ausreise die Erlaubnis des Vaters benötigt..... \:\(

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #281010
05/11/2008 01:18
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Da ich davon ausgehe, dass eine Scheidung im Falles des Falles sowieso über ein Jahr dauert und es eben genau in dieser Zeit häufig zu Entführung des Kindes kommt, sehe ich dies noch eine Alternative, die der Frau in D die gleichen Rechte wie dem tun. Mann in Tunesien geben würde. Damit wäre das Ganze enwas ausgewogener im Risiko. Sie ist natürlich nur von Nutzen in Bezug auf Deutschland: die Bestimmung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Frau ab Geburt?

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #281014
05/11/2008 06:44
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Du als Deutsche musst die Marken kaufen?
Das liegt aber doch nur an Deiner Carte de sejour?
Ich dachte immer, dass sei nur für Tunesier auf Besuch.......

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