ich hätte mal eine frage und zwar fahr ich in den sommer ferien mti meiern freundin nach tunesien. da sie aber noch minderjährig ist habe ich mich ein bisschen schlau gemacht und auf der homepage des auswärtigen amts das hier gefunden:
"Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen."
was ist das denn jetzt genau und woher bekomm ich die beglaubigte vollmacht!?
oder ist es überhaupt notwendig wenn man eien pauschalreise macht soetwas zu besitztn!?
schonmal ganz vielen danl für euree hilfe
mfg josse
Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten
[Re: shortyxl]
#264342 02/07/200812:1302/07/200812:13
die Eltern deiner Freundin gehen zum Notar oder Gemeindeamt, oder Stadtverwaltung wo Beglaubigungen gemacht werden und schreiben, formlos, Ich xxx geb. am xxx in xxx erlaube meiner Tochter xxx geboren am , in der Zeit von xxx nach Tunesien zu reisen.
Zum Kopieren der Orginal-Text des Tunesischen Konsulates:
AUTORISATION PATERNELLE/VÄTERLICHE ERLAUBNIS
Je soussigné / ich, der Unterzeichnende: né(e)le / geboren am: xx.xx.xxxx à /in: xxxxxx employè / beschäftigt bei: xxxxxxxx demeurant à / wohnhaft in: xxxxxxxx autorise / erlaube né(e)le / geboren am: xx.xx.xxxx à / in: xxxxxxxxx
à voyager en compagnie de / in Begleitung von Herrn/Frau: xxxxx xxxxx pour se rendre en Tunisie et revenir en Allemagne nach Tunesien und zurück nach Deutschland zu verreisen.
Fait à / ausgestellt in: xxxxxxxx le /am : xx.xx.xxxx
Signature / Unterschrift ...................
---------------------------------------------------------------- Dieses Schreiben von den Erziehungsberechtigten des Kindes bei einer Behörde beglaubigen lassen.
Diese beglaubigte Erlaubnis incl. Kopie des Passes/Ausweises des Erziehungsberechtigten wird in der Regel auch zur Ausreise aus Deutschland benötigt!!!
Last edited by Dilan*; 02/07/200814:51. Reason: Schreibfehler
Dilan
Niemand ist sicher vor Gedanken; Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun! (Marguerite Duras)
Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten
[Re: Dilan*]
#264401 02/07/200815:3602/07/200815:36
Ich habe für mein Patenkind auch eine Vollmacht gehabt, die hatte die Mutter beim Jugendamt bekommen. Gibt es auch beim Amt welches den Pass ausstellt. Sieht so richtig offiziell aus mit Stempel und Unterschrift vom Amt.
Last edited by dreamfighter; 02/07/200815:36.
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Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten
[Re: dreamfighter]
#264459 02/07/200819:1202/07/200819:12
Das "Kind" war bei uns ein 15-jähriger Junge. Das "Kind" das meine Bekannte in den Marokko-Urlaub mitnahm war ein 16-jähriger Junge. Die strenge Kontrolle war in beiden Fällen bei der Ausreise aus Deutschland.
Dilan
Niemand ist sicher vor Gedanken; Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun! (Marguerite Duras)
Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten
[Re: Dilan*]
#264479 02/07/200820:4102/07/200820:41
ich hab den text selber aufgesetzt, als meine ellis mit samira jetzt in TN waren. erst hatte uns das standesamt [hier fuer beglaubigungen zustaendig] gesagt, sie machen das. dann aber doch nicht weil es in sachsen ein neues gesetz gab, wo drin steht, sowas sind private willenserklaerungen und dafuer beglaubigt kein amt. bin dann zum notar. kam dort dann halt mehr - 12 euro. aber ok. sehen wollten es uebrigens nur DIE DEUTSCHEN BEI DER RUECKREISE! NACH ANKUNFT IN LEIPZIG! frag mich was die gemacht haetten, wenn meine ellis das papier nicht gehabt haetten - samira retour nach TN?!?! *hihiµ
lg, sandra
Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten
[Re: sunnygirl1975]
#264809 04/07/200815:5004/07/200815:50
wenn meine ellis das papier nicht gehabt haetten - samira retour nach TN?!?! *hihiµ
Sandra nein das ganz sicher nicht, aber deine Tochter hätte man mitgenommen und dem zuständigen Jugendamt übergeben um so die Eltern ausfindig zu machen, was ich auch absolut richtig finde, da es hier ja nur um einen Schutz für die Kinder geht. Kindesentführungen, Kinderhandel sind leider auch heute noch und auch hier bei uns ein großes Thema und ich freue mich immer, wenn ich lese, das die Behörden sich diese Beglaubigung zeigen lassen. Es gibt auch Ausreiserkinder und die Eltern wüssten nicht wo das Kind sich aufhält, so auch hier eine Sicherheit.
Bundesgrenzschutz (der im Falle eines Falles ja der Beteiligte ist ): Sollte Ihr Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne den/die Erziehungsberechtigten eine Auslandsreise unternehmen, empfiehlt es sich, ihm eine formlose Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten. http://bundesgrenzschutz.com/
Unterschriftenbeglaubigungen können weiterhin bei den Ämtern gemacht werden, jedoch sind die Preise leider unterschiedlich. Viele Gemeinden und auch Botschaften/Konsulate haben Vordrucke für "Alleinreise minderjähriger Kinder" LG Simla