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beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten #264340
02/07/2008 12:05
02/07/2008 12:05
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Franken
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shortyxl Offline OP
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shortyxl  Offline OP
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halli hallo.

ich hätte mal eine frage und zwar fahr ich in den sommer ferien mti meiern freundin nach tunesien. da sie aber noch minderjährig ist habe ich mich ein bisschen schlau gemacht und auf der homepage des auswärtigen amts das hier gefunden:

"Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen."

was ist das denn jetzt genau und woher bekomm ich die beglaubigte vollmacht!?

oder ist es überhaupt notwendig wenn man eien pauschalreise macht soetwas zu besitztn!?

schonmal ganz vielen danl für euree hilfe

mfg josse

Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: shortyxl] #264342
02/07/2008 12:13
02/07/2008 12:13
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Lyle Nhary Offline
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Dreiländereck


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: shortyxl] #264348
02/07/2008 13:26
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,

die Eltern deiner Freundin gehen zum Notar oder Gemeindeamt, oder Stadtverwaltung wo Beglaubigungen gemacht werden und schreiben, formlos, Ich xxx geb. am xxx in xxx erlaube meiner Tochter xxx geboren am , in der Zeit von xxx nach Tunesien zu reisen.

usw.

Unterschrift und dann Beglaubigung und gut ist

Claudia

Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #264371
02/07/2008 14:50
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Zum Kopieren der Orginal-Text des Tunesischen Konsulates:

AUTORISATION PATERNELLE/VÄTERLICHE ERLAUBNIS

Je soussigné / ich, der Unterzeichnende:
né(e)le / geboren am: xx.xx.xxxx
à /in: xxxxxx
employè / beschäftigt bei: xxxxxxxx
demeurant à / wohnhaft in: xxxxxxxx
autorise / erlaube
né(e)le / geboren am: xx.xx.xxxx
à / in: xxxxxxxxx

à voyager en compagnie de / in Begleitung von Herrn/Frau: xxxxx xxxxx
pour se rendre en Tunisie et revenir en Allemagne
nach Tunesien und zurück nach Deutschland zu verreisen.

Fait à / ausgestellt in: xxxxxxxx
le /am : xx.xx.xxxx

Signature / Unterschrift ...................

----------------------------------------------------------------
Dieses Schreiben von den Erziehungsberechtigten des Kindes bei einer Behörde beglaubigen lassen.

Diese beglaubigte Erlaubnis incl. Kopie des Passes/Ausweises des Erziehungsberechtigten wird in der Regel auch zur Ausreise aus Deutschland benötigt!!!





Last edited by Dilan*; 02/07/2008 14:51. Reason: Schreibfehler

Dilan

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Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: Dilan*] #264401
02/07/2008 15:36
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Ich habe für mein Patenkind auch eine Vollmacht gehabt, die hatte die Mutter beim Jugendamt bekommen. Gibt es auch beim Amt welches den Pass ausstellt.
Sieht so richtig offiziell aus mit Stempel und Unterschrift vom Amt.

Last edited by dreamfighter; 02/07/2008 15:36.

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Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: dreamfighter] #264459
02/07/2008 19:12
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Das "Kind" war bei uns ein 15-jähriger Junge.
Das "Kind" das meine Bekannte in den Marokko-Urlaub mitnahm war ein 16-jähriger Junge. Die strenge Kontrolle war in beiden Fällen bei der Ausreise aus Deutschland.


Dilan

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Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: Dilan*] #264479
02/07/2008 20:41
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo Dilan,

muss man dieses Schreiben auch wenn beide Eltern Deutsch sind, so haben, oder nur wenn der Vater Tunesier ist?

Denn als meine Nichte mit mir in Tunesien war, reichte es so formlos aus und es wurde auch bei der Paßkontrolle danach gefragt.

Claudia

Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #264787
04/07/2008 14:54
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sunnygirl1975 Offline
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ich hab den text selber aufgesetzt, als meine ellis mit samira jetzt in TN waren.
erst hatte uns das standesamt [hier fuer beglaubigungen zustaendig] gesagt, sie machen das. dann aber doch nicht weil es in sachsen ein neues gesetz gab, wo drin steht, sowas sind private willenserklaerungen und dafuer beglaubigt kein amt. bin dann zum notar. kam dort dann halt mehr - 12 euro. aber ok.
sehen wollten es uebrigens nur DIE DEUTSCHEN BEI DER RUECKREISE! NACH ANKUNFT IN LEIPZIG! frag mich was die gemacht haetten, wenn meine ellis das papier nicht gehabt haetten - samira retour nach TN?!?! *hihiµ

lg,
sandra

Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: sunnygirl1975] #264809
04/07/2008 15:50
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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 Antwort auf:
wenn meine ellis das papier nicht gehabt haetten - samira retour nach TN?!?! *hihiµ


Sandra nein das ganz sicher nicht, aber deine Tochter hätte man mitgenommen und dem zuständigen Jugendamt übergeben um so die Eltern ausfindig zu machen, was ich auch absolut richtig finde, da es hier ja nur um einen Schutz für die Kinder geht. Kindesentführungen, Kinderhandel sind leider auch heute noch und auch hier bei uns ein großes Thema und ich freue mich immer, wenn ich lese, das die Behörden sich diese Beglaubigung zeigen lassen.
Es gibt auch Ausreiserkinder und die Eltern wüssten nicht wo das Kind sich aufhält, so auch hier eine Sicherheit.

Claudia

Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #264824
04/07/2008 16:33
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mein patenkind war vor 2 jahren 5 jahre alt und der zoll wollte das papier auch bei der ausreise sehen. er meinte noch "sehr vorbildlich" :-)


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Re: beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten [Re: dreamfighter] #264894
04/07/2008 22:19
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Bundesgrenzschutz (der im Falle eines Falles ja der Beteiligte ist ;\) ):
Sollte Ihr Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne den/die Erziehungsberechtigten eine Auslandsreise unternehmen, empfiehlt es sich, ihm eine formlose Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
http://bundesgrenzschutz.com/

Unterschriftenbeglaubigungen können weiterhin bei den Ämtern gemacht werden, jedoch sind die Preise leider unterschiedlich. Viele Gemeinden und auch Botschaften/Konsulate haben Vordrucke für "Alleinreise minderjähriger Kinder"
LG Simla