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Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2
[Re: LOE110119]
#263242
26/06/2008 16:00
26/06/2008 16:00
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Frogger
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...Es werden auch Visa z.B. im Falle auf Verdacht einer Scheinehe abgelehnt!...
Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch, wenn es sich um eine Ehe im Sinne des Gesetzes handelt. Eine "Schein-Ehe" ist dagegen nicht schützenswert. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, wenn man dagegen ein Gerichtsurteil anstrebt, wird man so gut wie immer gewinnen.
...Somit wäre der angegeben Einreisegrund (HEIRATEN) verschwiegen worden! ...
Keinswegs - ich schrieb: Touristenvisum mit anschließender Familienzusammenführung (Heiratsvisum). Genau dieses wird benötigt, wenn man in Deutschland heiraten will (streng amtlich ist das allerdings lediglich eine Variation eines Familienzusammenführungsvisums, ich habe es nur zur Verdeutlichung so bezeichnet, weil die Erteilung hierzu andere Voraussetzungen hat). Die finanzielle Garantie (Verpflichtungserklärung) gilt dabei nur bis zum Zeitpunkt der Hochzeit und kann natürlich auch von einem Dritten übernommen werden, bei einem echten FZF-Visum NACH einer Heirat spielt dagegen das Einkommen keine Rolle - insofern ist bei beiden die finanzielle Leistungsfähigkeit des deutschen Ehepartners keine Erteilungsvoraussetzung.
Davon zu unterscheiden ist ein bloßes Touristenvisum, zu dem NACH der Heirat dann erst in Deutschland ein anderer Aufenthaltstitel beantragt wird. Dieses KANN abgelehnt werden, und der Ehegatte muß dann zunächst in seinem Heimatland eine Familienzusammenführung beantragen. Wird aber bei Ehen mit einem deutschen Staatsangehörigen nur selten vorkommen, zumal dann nicht, wenn bereits ein gemeinsamer Hausstand in Deutschland für einige Monate bestand und der ausländische Ehegatte "unaufällig" war. Dieser Weg wird meist gewählt, wenn das Ausländeramt eine andere Meinung über die Ehe hat, als das Standesamt (denn beide prüfen unabhängig voneinander, ob es eine ernsthafte Ehe ist).
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Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2
[Re: LOE110119]
#263287
26/06/2008 20:42
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Frogger
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...dann gibts eben nen fetten Fragebogen - an dem leider immernoch viele scheitern...
hmm, ich kenne den - und fand ihn gar nicht so wild. Was da gefragt wurde, sollte eigentlich jedes Paar von sich selbst schon wissen, wenn sie denn ernsthaft eine gemeinsame Zukunft planen bzw. schon eine angemessene Zeit zusammen waren. Die beiden wollen ja keinen gemeinsamen 2-Wochen-Urlaub im selben Zimmer machen, sondern ihr ganzes Leben zusammen verbringen:-)
Da ging es u.a. um Kinderwunsch, um Ort und Art des Kennenlernens, um die Meinung der Familienmitglieder zur Ehe, um Bestandteile der Zukunftsplanung, um den Beruf des anderen, usw.
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