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Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 #263156
26/06/2008 01:33
26/06/2008 01:33
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YasminHabibi Offline OP
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YasminHabibi  Offline OP
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HI,

kann mir jemand sagen ob ein Antrag wegen sehr geringen Einkommens abglehnt werden kann, z,B. Empfang ALG 1 oder ALG 2?


Stehe etwas hilflos da, wäre nämlich so´n Fall leider ohne Arbeit im Moment!

LG Yasmin


16.05.2008 Mein Traum wird war
Liebe dein Leben, lebe deine Liebe.
Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: YasminHabibi] #263157
26/06/2008 01:45
26/06/2008 01:45
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Mach Dir mal keine Gedanken, das haben schon andere geschafft...

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Mahdia_haeti] #263158
26/06/2008 01:47
26/06/2008 01:47
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Hi,

hab echt gesagt riesen Schieß hab morgen Termin un soll Unterlagen für Einkommen mitbringen.Was soll ich machen wenn ein großes NEIN kommt???


lg Yasmin


16.05.2008 Mein Traum wird war
Liebe dein Leben, lebe deine Liebe.
Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: YasminHabibi] #263159
26/06/2008 01:48
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Das wird net kommen, Ihr bekommt doch IRGENDWAS oder?

Egal was, aber ein geringes Einkommen ist doch vorhanden oder?

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Mahdia_haeti] #263166
26/06/2008 03:56
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...ein geringes Einkommen ist doch vorhanden...

spielt überhaupt keine Rolle, es besteht ein Rechtsanspruch auf die Familienzusammenführung - außer, wenn es sich um ein Touristenvisum mit anschließender Familienzusammenführung handelt ("Heiratsvisum").

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Frogger] #263171
26/06/2008 08:56
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Dank dir Frogger,

ich hoffe es geht alles gut.Habe eine schalflose Nacht,eitwas zerknüllt im Gesicht aber frohen Mutes.

LG Yasmin


16.05.2008 Mein Traum wird war
Liebe dein Leben, lebe deine Liebe.
Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: YasminHabibi] #263172
26/06/2008 09:28
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Wenn sie euch ein Familienzusammenführungsvisa wegen zu geringem Einkommen ablehnen, verstößt dies auch gegen das Grundgesetz. Dort gibt es einen § (sorry ich muss erst suchen welcher) wo dis geegelt ist.

Bei einem Touristenvisa sieht das anders aus, wie frogger schon schrieb.

Claudia

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: YasminHabibi] #263180
26/06/2008 10:19
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Grundgesetz Artikel 6:

Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Frogger] #263232
26/06/2008 15:22
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 Original geschrieben von: Frogger

es besteht ein Rechtsanspruch auf die Familienzusammenführung - außer, wenn es sich um ein Touristenvisum mit anschließender Familienzusammenführung handelt ("Heiratsvisum").

Ein Rechtsanspruch???........... Es werden auch Visa z.B. im Falle auf Verdacht einer Scheinehe abgelehnt!

Ein Touristenvisum mit anschliessender Familienzusammenführung?
Kann auch böse Enden. Somit wäre der angegeben Einreisegrund (HEIRATEN) verschwiegen worden! Manche ABHs lehnen eine AE ab und schicken den Ehegatten ins Heimatland --> damit er dort ein "passendes" Visum beantragen kann.
LG Simla

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: LOE110119] #263242
26/06/2008 16:00
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...Es werden auch Visa z.B. im Falle auf Verdacht einer Scheinehe abgelehnt!...

Es besteht nur dann ein Rechtsanspruch, wenn es sich um eine Ehe im Sinne des Gesetzes handelt. Eine "Schein-Ehe" ist dagegen nicht schützenswert. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, wenn man dagegen ein Gerichtsurteil anstrebt, wird man so gut wie immer gewinnen.

...Somit wäre der angegeben Einreisegrund (HEIRATEN) verschwiegen worden! ...

Keinswegs - ich schrieb: Touristenvisum mit anschließender Familienzusammenführung (Heiratsvisum). Genau dieses wird benötigt, wenn man in Deutschland heiraten will (streng amtlich ist das allerdings lediglich eine Variation eines Familienzusammenführungsvisums, ich habe es nur zur Verdeutlichung so bezeichnet, weil die Erteilung hierzu andere Voraussetzungen hat). Die finanzielle Garantie (Verpflichtungserklärung) gilt dabei nur bis zum Zeitpunkt der Hochzeit und kann natürlich auch von einem Dritten übernommen werden, bei einem echten FZF-Visum NACH einer Heirat spielt dagegen das Einkommen keine Rolle - insofern ist bei beiden die finanzielle Leistungsfähigkeit des deutschen Ehepartners keine Erteilungsvoraussetzung.

Davon zu unterscheiden ist ein bloßes Touristenvisum, zu dem NACH der Heirat dann erst in Deutschland ein anderer Aufenthaltstitel beantragt wird. Dieses KANN abgelehnt werden, und der Ehegatte muß dann zunächst in seinem Heimatland eine Familienzusammenführung beantragen. Wird aber bei Ehen mit einem deutschen Staatsangehörigen nur selten vorkommen, zumal dann nicht, wenn bereits ein gemeinsamer Hausstand in Deutschland für einige Monate bestand und der ausländische Ehegatte "unaufällig" war. Dieser Weg wird meist gewählt, wenn das Ausländeramt eine andere Meinung über die Ehe hat, als das Standesamt (denn beide prüfen unabhängig voneinander, ob es eine ernsthafte Ehe ist).

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Frogger] #263244
26/06/2008 16:36
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Ah, jetzt klingt das schon anders ;\) (TouristVisa mit FZF.... )

Aber Frogger, um nochmal auf die Unterstellung einer Scheinehe zurück zu kommen. Wer was finden will, der sucht. Und wenn die ABH aufGrund des ALG-Bescheids ggfs. eine Empfehlung an die Botschaft gibt, dann gibts eben nen fetten Fragebogen - an dem leider immernoch viele scheitern.

Ich drück jedem Paar, sofern es beide um das gleiche geht, die Daumen.
LG Simla

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Hayati] #263253
26/06/2008 17:21
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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 Original geschrieben von: Hayati
Grundgesetz Artikel 6:

Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.



Ich danke für die Infos.

Claudia

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #263268
26/06/2008 18:47
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ihr seht mich

angeblicht gibt es eine neue Gesetzesregelung in dem die finanzielle Seite neben Deutschkenntissen fest gehalten ist.

Oh Gott ich hab nich soviele Taschentücher, wir stecken in der Schwebe ich muß nich bis nächsten Donnerstag warten da wir ein schwerwiegender Fall sind muß beraten werden.

Ich überleb kein Nein!



16.05.2008 Mein Traum wird war
Liebe dein Leben, lebe deine Liebe.
Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: LOE110119] #263287
26/06/2008 20:42
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...dann gibts eben nen fetten Fragebogen - an dem leider immernoch viele scheitern...

hmm, ich kenne den - und fand ihn gar nicht so wild. Was da gefragt wurde, sollte eigentlich jedes Paar von sich selbst schon wissen, wenn sie denn ernsthaft eine gemeinsame Zukunft planen bzw. schon eine angemessene Zeit zusammen waren. Die beiden wollen ja keinen gemeinsamen 2-Wochen-Urlaub im selben Zimmer machen, sondern ihr ganzes Leben zusammen verbringen:-)

Da ging es u.a. um Kinderwunsch, um Ort und Art des Kennenlernens, um die Meinung der Familienmitglieder zur Ehe, um Bestandteile der Zukunftsplanung, um den Beruf des anderen, usw.

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Frogger] #263288
26/06/2008 21:01
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Hi Frogger,

diesen Bogen für die große Befragung hab ich hier und hab ihn mir auch mal durchgelesen,im allgemeinen gehen die Fragen aber ich kann mit Sicherheit sagen das mein Mann nicht weis wo die Waschmaschine steht oder welchen Bodenbelag wir im Schlafzimmer haben,also über solche Themen haben wir eigentlich noch nicht geredet.
Naja Fragebogen hin oder her es gab heut kein nicht klein noch groß.
Die einzige Frage war das Einkommen und das gefällt der Dame nicht.

LG Mandy


16.05.2008 Mein Traum wird war
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Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: YasminHabibi] #263297
26/06/2008 21:40
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Würde er die Fragen beantworten,wo z.B die Waschmaschine steht,oder welchen Bodenbelag du hast!!Liegt der Verdacht auf Scheinehe,und es wird abgelehnt!!Denn Sie sagen dann woher soll er das wissen wenn er noch nie in D.land war,also habt ihr euch abgesprochen ...

Also das sind auch viele Fangfragen-nur weiß man nicht welche!!

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: sina_marie] #263298
26/06/2008 21:55
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Gut zu wissen,also werd ich ihm das nicht verraten.


LG Yasmin


16.05.2008 Mein Traum wird war
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Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: YasminHabibi] #263299
26/06/2008 22:08
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Frogger wenn das abgelehnt werden sollte kann sich Yasmin dann auf diesen Artikel 6 im GG berufen?

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Mahdia_haeti] #263301
26/06/2008 22:14
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Soweit ich weiß, hat man überhaupt keine Chance wenn das Visum abgelehnt wird,nicht mal eine Auskunft darüber warum es abgelehnt wurde müssen Sie dir nennen!!!

Es heißt wenn die Liebe doch sooo groß ist, warm geht sie dann nicht nach TN!!Das dieses Satz total dumm und sinnlos ist muss ich ja nicht sagen!!

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: sina_marie] #263302
26/06/2008 22:19
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Wenn ich das lese schwindet meine Hoffnung ganz!


Aber wir können doch nicht meinen Sohn allein lassen auch wenn er beim Vater lebt.Er ist erst 11 Jahre.

Ich glaub ich dreh durch.


16.05.2008 Mein Traum wird war
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Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: sina_marie] #263303
26/06/2008 22:20
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nene Sina-Marie das stimmt nicht, ich kenne da n anderen Fall....

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: YasminHabibi] #263304
26/06/2008 22:20
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Süße Du/ihr schafft das....

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: sina_marie] #263306
26/06/2008 22:22
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 Original geschrieben von: sina_marie
Soweit ich weiß, hat man überhaupt keine Chance wenn das Visum abgelehnt wird,nicht mal eine Auskunft darüber warum es abgelehnt wurde müssen Sie dir nennen!!!



Das ist so nicht ganz richtig Sina..bei der 2. Ablehnung müssten sie dir den Grund nennen und dann kannst du remonstrieren.Am besten nehme man sich nen Anwalt, der sich in Auslandsangelegenheiten auskennt! Spätestens der hat dann Einsicht in die Akten und man kann entsprechend sein "Veto" einlegen!


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Anty1] #263307
26/06/2008 22:25
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sag ich doch....


Anty ich bin mir sicher du hast nen guten Anwalt für Yasmin an der Hand oder????

Re: Ablehnung Familienzusammenführung bei ALG1 oder ALG2 [Re: Mahdia_haeti] #263308
26/06/2008 22:27
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 Original geschrieben von: Mahdia_haeti
sag ich doch....


Anty ich bin mir sicher du hast nen guten Anwalt für Yasmin an der Hand oder????


Hier in Berlin hätte ich schon einen, ja...aber noch ist es nicht soweit, dass sie einen braucht! ;\) Halte dir alle Daumen, Yasmin..

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