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Rentenansprüche.........? #25034
01/04/2006 22:54
01/04/2006 22:54
Joined: Oct 2002
Beiträge: 499
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flipperli Offline OP
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flipperli  Offline OP
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Beiträge: 499
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Hallöli,

da mein Mann und ich ja schon ein älteres Semester sind..... [Wink] habe ich mal eine Frage:

Zwischen Deutschland und Tunesien gibt es ein Abkommen, dass die erworbenen Rentenjahre aus Tunesien auch hier angerechnet werden. Kann denn die Tunesische Rente auch hier ausgezahlt werden, wenn der Mensch......in diesem Fall mein Mann..... [Smile] in Deutschland lebt?

Lieber Gruss!
Renate [katze1]

Re: Rentenansprüche.........? #25035
02/04/2006 16:15
02/04/2006 16:15
Joined: Apr 2005
Beiträge: 2,132
NRW
Tanit Offline
Mitglied
Tanit  Offline
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Joined: Apr 2005
Beiträge: 2,132
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@ Flipperli! Das würde mich auch mal interressieren.Hat dein Mann denn Unterlagen aus Tunesien oder wie ist das mit der Rente dort? [nixweiss1] Siggi. [winken1]

Re: Rentenansprüche.........? #25036
02/04/2006 17:34
02/04/2006 17:34
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
Moderatorin
Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
Moderatorin
Mitglied***

Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
Hallo,

dies ist ein interessantes Thema nur findet man sehr wenige Infos.
OB dies eine aktuelle Info ist kann ich nicht sagen.

Rentenansprüche

Haben Sie als Arbeitnehmern in mehreren Ländern in die Rentenkasse eingezahlt, dann erhalten Sie später auch die Renten aus den unterschiedlichen Ländern und zwar jeweils für die Jahre, die Sie dort gearbeitet haben. Waren Sie beispielsweise mehrere Jahre in Deutschland, Belgien und Frankreich beschäftigt, dann bekommen Sie nach Eintritt in das Rentenalter eine Rente aus Deutschland, eine aus Belgien und eine aus Frankreich. Den Antrag auf die jeweilige Rente müssen Sie in dem entsprechenden Land stellen. In manchen Ländern leitet der dortige Rententräger aber Ihren Antrag auch an die zuständigen Anstalten im Ausland weiter. Außerdem kann es sein, dass das Rentenalter national unterschiedlich ist und Sie aus dem einen Land bereits eine Rente beziehen, aus dem anderen Land aber nicht.

Arbeitnehmer, die im Ausland ‚für kleines Geld' jobben und deren Arbeitgeber keine Rentenbeiträge bezahlt, sollten sich darüber klar sein, dass diese Zeiten nicht auf die Rentenansprüche angerechnet werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, freiwillig und aus eigener Tasche in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen, um einen Anspruch zu erwerben oder lückenlos beizubehalten.

http://www.stepstone.de/tips/content/stepstone/europa/allgemein.cfm?referer=