Hallo,
dies ist ein interessantes Thema nur findet man sehr wenige Infos.
OB dies eine aktuelle Info ist kann ich nicht sagen.
Rentenansprüche
Haben Sie als Arbeitnehmern in mehreren Ländern in die Rentenkasse eingezahlt, dann erhalten Sie später auch die Renten aus den unterschiedlichen Ländern und zwar jeweils für die Jahre, die Sie dort gearbeitet haben. Waren Sie beispielsweise mehrere Jahre in Deutschland, Belgien und Frankreich beschäftigt, dann bekommen Sie nach Eintritt in das Rentenalter eine Rente aus Deutschland, eine aus Belgien und eine aus Frankreich. Den Antrag auf die jeweilige Rente müssen Sie in dem entsprechenden Land stellen. In manchen Ländern leitet der dortige Rententräger aber Ihren Antrag auch an die zuständigen Anstalten im Ausland weiter. Außerdem kann es sein, dass das Rentenalter national unterschiedlich ist und Sie aus dem einen Land bereits eine Rente beziehen, aus dem anderen Land aber nicht.
Arbeitnehmer, die im Ausland ‚für kleines Geld' jobben und deren Arbeitgeber keine Rentenbeiträge bezahlt, sollten sich darüber klar sein, dass diese Zeiten nicht auf die Rentenansprüche angerechnet werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, freiwillig und aus eigener Tasche in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen, um einen Anspruch zu erwerben oder lückenlos beizubehalten.
http://www.stepstone.de/tips/content/stepstone/europa/allgemein.cfm?referer=