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Pure Verzweiflung! #245358
01/04/2008 21:24
01/04/2008 21:24
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Hallo,

einige von euch kennen schon meine Geschichte, noch einmal in Kurzfassung: Mein Mann und ich haben in Tunesien geheiratet, dann gab es Streitigkeiten und er ist sozusagen untergetaucht und ich habe lange nichts mehr von ihm gehört.
Ich habe versucht ihn zu erreichen, keine Chance.

Jetzt kam heute nach all der langen Zeit ein Einschreibenbrief vom Anwalt aus Tunesien.
Ich solle 36.000 Dinar bezahlen, ich nehme an Unterhalt oder sowas?!
Wir haben damals bei der Eheschließung zwar Gütertrennung vereinbart, aber da dort ja viele korrupt sind traue ich meinem (Ex) Mann auch durchaus zu irgendwas gedreht zu haben.

Was soll ich nur tun???
Hat er überhaupt eine Chance diese seltsamen "Forderungen" hier in Deutschland gegen mich durchzusetzen?
Ich habe mir schon überlegt zu einem Anwalt zu gehen, aber das ist auch wieder so teuer...Ich weiß nicht mehr weiter...

Vielleicht weiß jemand Rat.

lg Suse

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Suse80] #245360
01/04/2008 21:27
01/04/2008 21:27
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Anty1 Offline
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 Original geschrieben von: Suse80
Ich habe mir schon überlegt zu einem Anwalt zu gehen, aber das ist auch wieder so teuer...


Hallo Suse,

mach das auf jeden Fall mit nem Anwalt! Was sind schon 500 oder 1000 Euro gegen 36 000 Dinar? Das Schlimmste wäre, wenn du garnix unternimmst..

Drücke dir ganz fest die Daumen,
Anty


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Pure Verzweiflung! [Re: Anty1] #245385
01/04/2008 22:37
01/04/2008 22:37
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lovegirl Offline
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Ich würde erstmal gar nichts zahlen.

Suse ich weiß deine Situation íst echt verfahren, leider bleibt dir nichts anderes übrig als zu einem Anwalt zu gehen.

Mach doch erstaml das Beratungsgespräch bei deinem Anwalt, bei mir hat das gar nichts gekostet.

Viel glück



Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.

Bertrand Russell
Re: Pure Verzweiflung! [Re: lovegirl] #245393
01/04/2008 22:52
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Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, und achte auch darauf, wo der seine Schwerpunkte hat.
Es gibt Beratungsstellen wo es kostenlos ist zu Anfang, und je nach dem was du verdienst hast du ggf. auch Anspruch auf Kostenbeihilfe.
Nur keine Angst vor dem Anwalt, wer weiss was da sonst noch kommt.

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Suse80] #245395
01/04/2008 22:58
01/04/2008 22:58
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 Original geschrieben von: Suse80

Jetzt kam heute nach all der langen Zeit ein Einschreibenbrief vom Anwalt aus Tunesien.
Ich solle 36.000 Dinar bezahlen, ich nehme an Unterhalt oder sowas?!


Hast du dir den Brief denn schon übersetzen lassen?


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*
Re: Pure Verzweiflung! [Re: Suse80] #245396
01/04/2008 22:58
01/04/2008 22:58
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Katousti Offline
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Hallo Suse,

ich würde auch erstmal gar nichts bezahlen. Ich würde mir den Brief erstmal von jemandem übersetzen lassen, damit du weißt, was da gefordert wird. Wir haben hier im Forum einen Übersetzer, er heißt Annadi.
Dann würde ich auch auf jeden Fall einen Anwalt fragen, der auf solche Fälle im Ausland spezialisiert ist. Das Geld würde ich auf jeden Fall investieren.
Sag uns Bescheid was dabei rauskommt, ja?

viele Grüße


Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
Re: Pure Verzweiflung! [Re: Katousti] #245412
02/04/2008 00:19
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Also das ist ja mal wirklich unverschämt! Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke nicht, dass du dir große Sorgen machen musst. Vor allem weil er ja von Tunesien aus keine Handhabe gegen dich hat.
Hast du eure Heiratsurkunde noch?
LG,
annadi

Re: Pure Verzweiflung! [Re: annadi] #245414
02/04/2008 00:29
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hallo suse,
vielleicht ist das auch nur eine Fälschung?!!
In München gibt es eine ANWÄLTIN sie ist spezialisiert was Tunesien angeht!!Sie lebt in München und ist auch ständig in Hammamt!!Leider weiß ich ihren Namen nicht,aber vielleicht bekommst du diesen irgendwie raus???Oder jemand anderes kennt sie?

Mir kommt das ziemlich spanisch vor!!!Meine Freundin wohnt in Sousse(ist Tunesierin,sie meint auch das höre sie zum erstenmal)..

gruss sina

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Suse80] #245486
02/04/2008 13:27
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Wenn ihr in Tunesien geheiratet habt, hat er m.E. ohnehin keinen Anspruch auf Unterhalt, da der nur bis zur Scheidung gezahlt wird. Hier ist es u.U. wichtig, ob Du in Deutschland die Scheidung eingereicht hattest.

Du solltest allerdings unbedingt einen Anwalt aufsuchen, wenn z.B. die Ehe noch immer besteht - hier müßte dann auch festgestellt werden, ob die Forderung mit einem Gerichtsurteil in Tunesien unterstützt wird oder es einfach nur erst einmal eine Privatforderung ist. Der Anwalt sollte auf internationales Personenstandsrecht / Privatrecht spezialisiert sein. Je nach Einkommenslage oder Rechtsschutzversicherung könntest Du auch u.U. Hilfen bekommen, das kann Dir aber der Anwalt dann auch näher sagen.

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Frogger] #245491
02/04/2008 13:54
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Hallo,
also wir haben in TN geheiratet, die Ehe wurde von mir hier nie registriert oder so, und Scheidung habe ICH auch keine eingereicht.
Was er dort gemacht hat kann ich nicht sagen weil in TN darf meines Wissens der Mann sich auch ohne die Zustimmung der Frau scheiden lassen.

lg suse

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Suse80] #245697
03/04/2008 13:24
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Eine formale Registrierung ist nur interessant, wenn z.B. die Steuerklasse berücksichtigt werden soll oder staatliche Leistungen bezogen werden sollen (auch Krankenversicherung etc.).

Eine zivilrechtmäßig in Tunesien geschlossene Ehe (also keine "Moschee-Ehe") ist jedoch in jedem Falle auch in Deutschland rechtsgültig, weil beide Staaten Unterzeichner eines entsprechenden Abkommens zum Personenstand sind.

So gesehen wäre der Mann dumm, wenn er sich scheiden ließe, denn er hat als Ehegatte u.U. einen Unterhaltsanspruch, wenn er z.B. arbeitslos oder krank ist.

In welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, ist eine andere Frage, da ihr vorher wohl kaum zusammengelebt habt, konnte man da nicht von einem "erwrobenen Lebensstandard" reden und es dürften m.E. lediglich ortsübliche Zahlen zugrundegelegt werden können.

Jedoch - wie gesagt, hier ist es unabdingabr, einen Anwalt hinzuziehen, der sich auf dieses Fachgebit spezialisiert hat.

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Frogger] #245710
03/04/2008 14:28
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Also wir hatten ja eigentlich die Gütertrennung vereinbart, es sei denn er hat da irgendwas gedreht, keine Ahnung.
Diese ganze Unsicherheit.
Was, wenn er wirklich irgendwas gedreht hat und ich ihm was bezahlen muss. Das wäre wirklich mein Untergang.....

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Suse80] #245727
03/04/2008 15:00
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Hast DU denn nicht auch Unterlagen eurer Hochzeit? Tunesisches Familienbuch, Heiratsurkunde oä.?? Da steht das auch drin - und wenn bei dir Gütertrennung drin steht, da kann er 5 mal was drehen. Du wirst hier keine tunesische Urkunde oder Familienbuch fälschen können...


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Re: Pure Verzweiflung! [Re: Frogger] #245734
03/04/2008 15:16
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 Antwort auf:
So gesehen wäre der Mann dumm, wenn er sich scheiden ließe, denn er hat als Ehegatte u.U. einen Unterhaltsanspruch, wenn er z.B. arbeitslos oder krank ist.
In welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, ist eine andere Frage, da ihr vorher wohl kaum zusammengelebt habt, konnte man da nicht von einem "erwrobenen Lebensstandard" reden und es dürften m.E. lediglich ortsübliche Zahlen zugrundegelegt werden können.

D.h. er hätte deiner Meinung nach tatsächlich Anspruch auf Unterhalt (wenn auch nur auf tunesischem Niveau)? Das kann ich mir fast nicht vorstellen. Wenn sich das herumspricht, könnte das ein neuer Markt für Bezness werden. Frau heiraten, sich absetzen und sich dann nach 10 Jahren mit Unterhaltsforderungen melden.
Wirkliche Klarheit in diese Sache kann definitv nur ein Anwalt bringen. Und eines solltest du auf jeden Fall noch versuchen: dich endlich scheiden zu lassen. Da du jetzt ein offizielles Schreiben hast, ist doch auch die Adresse deines Mannes bekannt. Du musst dringend etwas unternehmen, auch wenn dich das wohl sehr viel Nerven und Zeit kosten wird.
LG,
annadi

Re: Pure Verzweiflung! [Re: annadi] #245774
03/04/2008 17:38
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Ja, ich kenne Fälle, bei denen ein solcher Unterhaltsanspruch bejaht wurde (z.B. Mann arbeitsunfähig).

Inwieweit das auch dann gilt, wenn sich jemanden "abgesetzt" hat und keinen Anspruch gestellt hat, obwohl er es GEKONNT hätte, das ist eine Frage für Spezialanwälte. Meines Wissens wird jedenfalls in Tunesien dann keine Unterhalt mehr gezahlt, wenn jemand (kinderlos) geschieden ist (was hier ja noch nicht der Fall ist). Es geht aber in diesem konkreten Falle auch wohl eher um den Unterhalt IN der Ehe als den Unterhalt NACH der Ehe (und während der Ehe kann man Unterhaltsleistung nach deutschem Recht nicht ausschließen, das dürfte im tunesischen Recht das gleiche sein).

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Frogger] #245777
03/04/2008 17:48
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Hi,

hatte diese Forderung in meine Bekantenkreis auch.
Aber es wurde abgelehnt,da das Paar nicht in D verheiratet war UND die Ehe auch nicht 3 Jahre überschritten hatte.

Kannst du denn nicht Prozesskostenhilfe beantragen?
Bzw. bist du im Rechtschutz?

Blöde Frage,hast dich sicher schon informiert...sorry.
Aber in so einem Fall sieht man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht!

Wünsche dir viel Kraft.Und ein Anwalt ist wohl unerlässlich!

Re: Pure Verzweiflung! [Re: alusch] #245908
04/04/2008 09:39
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Also die Ehe überschreitet 3 Jahre nicht.
Im Rechtsschutz bin ich, aber normal gilt bei Familiensachen eigentlich kein Rechtsschutz.

Zu der anderen Frage: Leider hab ich keine Dokumente. Er wollte nach der Heirat die Heiratsurkunde auf der Botschaft legalisieren (oder sowas) lassen, aber da danach der Kontakt ja bald abgebrochen ist hab ich leider nix.

lg

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Suse80] #245910
04/04/2008 09:53
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 Original geschrieben von: Suse80
Also die Ehe überschreitet 3 Jahre nicht.
Im Rechtsschutz bin ich, aber normal gilt bei Familiensachen eigentlich kein Rechtsschutz.

Zu der anderen Frage: Leider hab ich keine Dokumente. Er wollte nach der Heirat die Heiratsurkunde auf der Botschaft legalisieren (oder sowas) lassen, aber da danach der Kontakt ja bald abgebrochen ist hab ich leider nix.

lg


Hallo..

Auch wenn bei Familiensachen kein RS greift, kannst du aber eine anwaltliche Beratung über einen Beratungsschein abrechnen lassen.
Kommt aufs Einkommen an, frage bitte einen Anwalt oder informiere dich beim Amtsgericht.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Hayati] #245936
04/04/2008 12:36
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bandy Offline
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Es giebt aber eine Rechtschutz in der Familiensachen drinn sind. Und ich glaube in meiner Rechtschutz ist das mit drinn ist ne Kombi da ist auch Beruf und solche Sachen mit drinn. Kann ja nochmal schauen.
lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Pure Verzweiflung! [Re: bandy] #245942
04/04/2008 12:44
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sunnygirl1975 Offline
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hmm, ich hab auch ne kombi-rechtsschutz.
aber familiensachen (ehescheidungen) klammern die meist aus, da sie sich sonst (oft) dusselig zahlen würden.
in meiner ist eine erstberatung i.h.v. bis zu 250 euro drin - selbstbehalt liegt aber bei 150 euro - also zahlt die versicherung maximal 100 euro oder so.
hab das grad selber durch, aber den wisch dem anwalt gegeben und der wird die kohle dann schon irgendwie so hin- und herrechnen, dass mehr die versicherung einspringt und nicht ich...
alles gute!



hoff ich mal....

Re: Pure Verzweiflung! [Re: bandy] #245948
04/04/2008 12:49
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Hallo Bandy.. \:\)

es gibt die Privat-RS, aber Scheidungen fallen nicht drunter. Aber allemal ne Rechtsberatung, evtl. auch mit Beratungsschein, den sollte der Anwalt eh vorrätig haben. Ich habe jetzt meine RS auch geändert um um die Selbstbeteiligung drumrum zu kommen, dann hat man zwar nen höheren Beitrag aber im Zweifelsfall keine Eigenleistung zu zahlen.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Pure Verzweiflung! [Re: Hayati] #245951
04/04/2008 12:52
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Da magst du recht haben denn auch eine Beratung ist heute ganz schön teuer mein Anwalt meinte das kostet bis zu 300 Euro und das ist nur ne beratung.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Pure Verzweiflung! [Re: bandy] #246006
04/04/2008 20:23
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Also ich bin auch im RS und hatte ein Beratungsgespräch "umsonst".Da ich für den Rest der RS auch nicht mehr zuständig war.

Da muss es doch eine Lösung geben,das gibts doch nicht!
Greift den auch schon im Vorfeld die Prozesskostenhilfe ein...??

Re: Pure Verzweiflung! [Re: alusch] #246007
04/04/2008 20:31
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So weit ich weiß nicht...
Erst wenn schon was konkretes am laufen is.. und du musst auch aussicht auf erfolg haben.



Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.

Bertrand Russell
Re: Pure Verzweiflung! [Re: Frogger] #246079
05/04/2008 14:41
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 Original geschrieben von: Frogger

Eine formale Registrierung ist nur interessant, wenn z.B. die Steuerklasse berücksichtigt werden soll oder staatliche Leistungen bezogen werden sollen (auch Krankenversicherung etc.).


\:o ach so, und wenn man das nicht braucht, tut man einfach so als wäre nichts gewesen und es wird schon keinem was auffallen?
Und nach Jahren hat man das alles gut verdrängt (die kleine Eheschliessung), bindet sich neu und heiratet dann?? Obwohl man evtl. noch nicht mal geschieden ist???
Ab und zu würde ich einfach mal nachdenken!
Heiratet man im Ausland, ist man hier aber gemeldet, ist man verpflichtet Personenstandsänderungen mitzuteilen!

@Suse.....ich würde einfach erst mal den Brief übersetzen lassen, damit Du überhaupt weisst um was es geht!
Sich tot-stellen ist nicht immer die beste Lösung! Vorallem würde ich Dir dann raten keinen Fuss mehr in dieses Land zu setzen!
LG Simla

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