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Aufenthaltsgenehmigung #218937
16/09/2007 12:44
16/09/2007 12:44
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Emotionless Offline OP
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Wie ist das eigentlich ..

Wenn ich heirate kann ich dann Automatisch mit 'meinem dann Mann' in Tunesien leben oder muss da einiges auch erst wieder geregelt werden?

Arbeit: wenn ich einen Tunesische, Deutschen, Schweizer Arbeitsvertrag habe... bekomme ich dann automatisch die Aufenthaltsgenehmigung fuer des Land?? (also logischer weiße ja dann so lang wie der Vertrag läuft) oder ist das dann alles auch nur bis zu 3 bzw 4 monaten also so ein Vertrag? ;\) ...

so im mom fällt mir nix mehr ein wenn ich noch fragen hab häng ich die hinten dran \:D .. freu mich schon auf die antworten \:D

Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: Emotionless] #218949
16/09/2007 15:17
16/09/2007 15:17
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Mahdia_haeti Offline
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Mahdia_haeti  Offline
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soweit mir bekannt ist,kannst Du nur bleiben wenn Du verheiratet bist.. Aber ich kann mich auch täuschen....

LG Yvonne

Re: Aufenthaltsgenehmigung [Re: Mahdia_haeti] #218956
16/09/2007 17:24
16/09/2007 17:24
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Frogger Offline
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Ja, das ist richtig - es kann dann zunächst eine Carte Sejour beantragt werden und man erhält eine Arbeitserlaubnis.