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Re: Hochzeit im Juni [Re: sousse-anne] #204778
05/06/2007 11:25
05/06/2007 11:25
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Naja...

Darüber kann man geteilter Meinung sein.

Ich denke die meisten Standesbeamten denken sich nur Ihren Teil, und sagen eben nichts.

Ich finde es nicht unbedingt verkehrt, wenn einer den Mund aufmacht.

Klar ist es für jemanden in der Situation unverständlich und untertrieben gesagt ärgerlich, aber mancheine/r hätte sich wahrscheinlich viel Ärger erspart.

Gut, das weiss man/frau ja aber auch erst hinterher.

Da ist man ja meistens schlauer...

Re: Hochzeit im Juni [Re: sousse-anne] #204779
05/06/2007 13:14
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...Seit wann ist das Sache des Standesamtes?...

Ja, wie schon andere Mitglieder geschrieben haben, der Standesbeamte kann seine "Mitwirkung" verweigern wenn ihm etwas komisch vorkommt. Das geht auch in Ordnung, denn er ist ja der Staatsbeamte, der die Eheschließung vornimmt, und wenn er meint, daß diese nicht dem normalen Ziel (Begründung einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft) entspricht, kann er dies verweigern - immerhin ist er ja der Verfassung verpflichtet, die die Ehe einem besonderen Schutz unterstellt (und im Umkehrschluß dann auch einen Mißbrauch abwehren muß). Und außerdem ist er der letzte, der vor einer Eheschließung noch erkennen kann (auch aufgrund seiner Erfahrung), ob einer der Partner vielleicht übervorteilt werden soll. Durch geschickte Fragen im Zusammenhang mit der Hochzeit vermag er außerdem auch noch Dinge zu erfahren, die z.B. der AB normalerweise verborgen bleiben.

In jedem Falle sollte man daher nicht vergessen, daß der StandesBEAMTE nicht nur ein reiner "Zeremonialmeister", sondern u.a. dem Staate und seinen Bürgern verpflichtet ist. Wenn der sich seinen Teil nur denkt, aber nicht sagt, dann könnte das vor diesem Hintergrund u.U. sogar eine Amtspflichtsverletzung sein.

Siehe hierzu auch:
http://www.tunesien.org/ubbforum/showflat.php?Cat=0&Number=135723&an=0&page=0#Post135723

Re: Hochzeit im Juni [Re: Frogger] #204780
05/06/2007 14:06
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Nchtrag: @sousse-anne:

Die ABH kommt ja -ich vermute- nur ins Spiel wenn in TN geheiratet wird und dann das Visum zur Familienzusammenführung beantragt wird... oder ist das auch die Stelle die bei einer Heirat in D schon dem Heiratsvisum zustimmen muss...?

Wenn es sich also so verhält wie ich vermute, wäre der Standesbeamte ja in dem Fall die "prüfende" Staatsgewalt.

Weiss nicht ob das jetzt jemand kapiert was ich meine...?

@Feivel

das bei dir kapier ich nun gar nicht. Mir fehlt es zwar an praktischen eigenen Erfahrungen auf dem Gebiet, aber für mich heißt "Ehefähig" erst mal nur dass man eben nciht anderweitig schon verheiratet ist, sprich das Ding dasselbe wie eine "Ledigkeitsbescheinigung" ist... Lieg ich da falsch?

Nicht dass ich es nun unbedingt wissen müsste ,

aber so würde das für mich Sinn machen....

Re: Hochzeit im Juni [Re: PeppermintPatty] #204781
05/06/2007 14:23
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@ Peppy, wenn du wüsstest, was ich mir alles gedacht habe, wie die ehefähig getestet wird

ich denke schon, dass das standesamt die prüfende staatsgewalt ist, die ist es auch bei eheschließungen in d und kann auch d/d-paaren ordentlich die suppe versalzen.
für mich macht das schon sinn, was mein standesamt gemacht hat und dass sich die abh dann eben entsprechend die unterlagen für die zusammenführung ans standesamt weiterleitet. für mich macht es keinen sinn, dass andere paare (ich gönn es allen!) ihr ehefähigkeitszeugnis innerhalb eines tages haben und dann eben über die befragung stolpern.
mein standesamt hat klipp und klar ausgesagt, dass sie die stelle sind, die eheschließungen überprüfen und sollten sie einwände haben, werden diese auch erhoben und im fall der fälle das ehefähigkeitszeugnis eben nicht erteilt!
die abh sagt, wenn das standesamt keinen grund gesehen hat die eheschließung zu verweigern, wüssten sie keinen, warum sie einwände gegen die familienzusammenführung aufgrund eheschließung haben sollten. das standesamt hat unsere daten überprüft, ob jemand von uns schon mal verheiratet war, etc.... und eine "kleine" befragung durchgeführt, so in etwas die gleichen fragen, die die botschaft meinem mann auch gestellt hat (wann kennengelernt, wie und wo, kennt ihr teile der familien gegenseitig usw.)

für mich macht das schon sinn und Wolf hat es auch schön erklärt

Re: Hochzeit im Juni [Re: PeppermintPatty] #204782
05/06/2007 14:25
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eine Ledigkeitsbescheinigung bescheinigt ledglich die Ledigkeit - ein Ehefähigkeitszeugnis, daß du fähig bist, die Ehe einzugehen.... Deutsche benutzen für viele Dinge verschiedene Namen, oder...? Bürokratie!

Antwort auf:

Nicht dass ich es nun unbedingt wissen müsste



ok - nehmen wir das mal hin...


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*
Re: Hochzeit im Juni [Re: PeppermintPatty] #204783
05/06/2007 14:34
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...oder ist das auch die Stelle die bei einer Heirat in D schon dem Heiratsvisum zustimmen muss...

Ja, die Botschaft wird bei diesem Visum lediglich für die Ausländerbehörde tätig - nur bei einem Touristenvisum handelt sie in eigener Entscheidung.

...der Standesbeamte ja in dem Fall die "prüfende" Staatsgewalt...

beide - die Ausländerbehörde prüft ausländerrechtliche Dinge und der Standesbeamte eherechtliche. Im Normalfall werden die beiden sich aber gegenseitig beteiligen (müssen) und insofern zusammenarbeiten.

Re: Hochzeit im Juni [Re: Feivel] #204784
05/06/2007 14:35
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@feivel: man kann sowas auch abwälzen von verantwortlichkeit nennen...

standesamt: stellt das ehefähigkeitszeugnis aus, da aufgrund der unterlagen kein grund dagegen spricht und alles weitere sowieso von der ausländerbehörde geprüft werden muss.
ausländerbehörde: genehmigt familienzusammenführung aufgrund von....?

@wolf: so wird es wenigstens nicht langweilig. ich drücke dir die daumen, dass es egal wie aber auf alle fälle gut für dich ausgeht.

Re: Hochzeit im Juni [Re: Vic] #204785
05/06/2007 14:47
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Antwort auf:

... - ein Ehefähigkeitszeugnis, daß du fähig bist, die Ehe einzugehen...




Dein Wort in Gottes Ohr Vic

Und in Tunesien braucht man das Gesundheitsattest damit belegt ist dass man die Ehe auch "aushält" oder wie darf ich mir das vorstellen...??

Re: Hochzeit im Juni [Re: PeppermintPatty] #204786
05/06/2007 14:52
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genau - die nervliche Belastung halten auf Dauer nicht viele aus


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Re: Hochzeit im Juni [Re: dreamfighter] #204787
05/06/2007 14:54
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...egal wie aber auf alle fälle gut für dich ausgeht...

davon bin ich überzeugt. :-)

Re: Hochzeit im Juni [Re: dreamfighter] #204788
05/06/2007 15:02
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@ dreamfighter, warum werden dann auch d/d eheschließungen überprüft und ggf. die eheschließung von der behörde verweigert wenn nicht das standesamt zuständig ist?

anträge zur familienzusammenführung aufgrund eheschließung werden in meiner stadt ans standesamt weitergeleitet und abh genehmigt ja nicht, macht ja die botschaft

Re: Hochzeit im Juni [Re: Feivel] #204789
05/06/2007 15:06
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bist du dir da wirklich 100%tig sicher, dass die botschaft die familienzusammenführung genehmigt?
sollte das so sein, dann hat sich bei mir die botschaft aber von meiner ausländerbehörde ganz gewaltig vom gegenteil überzeugen lassen.

Re: Hochzeit im Juni [Re: dreamfighter] #204790
05/06/2007 15:16
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die abh kann doch nicht darüber entscheiden, die kann doch nur empfehlen, die entscheidung fällt die botschaft.

Re: Hochzeit im Juni [Re: Feivel] #204791
05/06/2007 16:50
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...die abh kann doch nicht darüber entscheiden, die kann doch nur empfehlen, die entscheidung fällt die botschaft...

nur beim Touristenvisum (da wird die AB nicht beteiligt, sondern prüft nur die Verpflichtungserklärung), sonst ist es umgekehrt (deshalb geht der Vorgang dann auch nach Deutschland und wird nicht vor Ort bearbeitet).

Re: Hochzeit im Juni [Re: Feivel] #204792
05/06/2007 16:54
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komisch. die botschaft hat nicht zugestimmt, aber die ausländerbehörde...
habe die notiz der botschaft an meinen beamten von der ausländerbehörde gesehen.
aber vielleicht ist das in jedem bundesland anderst.

auch egal und gehört ja eigentlich auch nicht hierher.

sorry wolf!


Re: Hochzeit im Juni [Re: dreamfighter] #204793
05/06/2007 20:04
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Dreamfighter ist denn dein Mann schon bei dir bzw hat sein Visum?

Re: Hochzeit im Juni [Re: dreamfighter] #204794
05/06/2007 21:43
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Bei einem Touristenvisum entscheidet die Botschaft grundsätzlich in eigener Zuständigkeit - die Ausländerbehörde kann die Erteilung eines solchen Visum nicht verhindern; bei anderen hingegen muß die Ausländerbehörde beteiligt werden, weil diese dann danach auch für den Aufenthaltstitel zuständig ist. Bei einem Visum zur Hochzeit kann die Botschaft mitreden, doch bei einem FZF-Visum nicht, denn darauf besteht ein Rechtsanspruch (der allein dadurch zu erschüttern versucht wird, daß man das Argument der Scheinehe einbringt, das Ausländeramt hat dagegen noch zusätzlich Einwandsmöglichkeiten - z.B. Lebensunterhalt, Straffälligkeit - die die Botschaft aber nicht prüfen kann). Bei Arbeitsvisa sind darüberhinaus auch noch die Arbeitsverwaltungen beteiligt, bei allen Visa darüber hinaus auch die Verfassungsorgane von Deutschland, wie BND, MAD, etc.

Re: Hochzeit im Juni [Re: Frogger] #204795
06/06/2007 10:20
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die entscheidung ob ein visum zwecks familienzusammenführung erteilt wird, fällt die botschaft und nicht die abh! die abh prüft und gibt ihre beurteilung/empfehlung ab, die botschaft kann aber dagegen entscheiden, so wie im fall von dreamfighter.

Re: Hochzeit im Juni [Re: Feivel] #204796
06/06/2007 10:25
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@feivel: wenn du unbedingt meinst das du recht hast... von mir aus...

mein mann kommt am samstag (inshallah)

Re: Hochzeit im Juni [Re: dreamfighter] #204797
06/06/2007 10:59
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na dann alles gute !

Re: Hochzeit im Juni [Re: Feivel] #204798
06/06/2007 12:40
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...die entscheidung ob ein visum zwecks familienzusammenführung erteilt wird, fällt die botschaft...

Da gibt es keine Entscheidung, sondern es besteht ein Rechtsanspruch, der vor Gericht durchgesetzt werden kann - und das geschieht gar nicht mal so selten. Im übrigen habe ich den Eindruck, daß der Ball gerne hin- und hergespielt wird (mir sagte die Botschaft z.B. sie AB habe sich mit ihr in Verbindung gesetzt, die AB sagte hingegen, die Botschaft habe vielmehr sie angerufen, etc.).
Tatsache ist jedoch, daß die Botschaft nur bei einem Touristenvisum die alleinige Entscheidungsbefugnis hat - und deshalb wird es auch innerhalb von Stunden erteilt. Für ein Hochzeits- oder FZF-Visum stehen der Botschaft hingegen keine relevanten Informationen zur Verfügung UND die zur Verfügung stehenden Informationen sind irrelevant (Rückkehrwille, Arbeitsstelle, Finanzierung). Demzufolge kann die Botschaft hier nur für die Ausländerbehörde tätig werden, auch wenn sie streng nach dem Aufenthaltsgesetz für die Ausstellung eines Visums zuständig ist (die Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung ist übrigens kein Visum im Sinne der Gesetzes).

Re: Hochzeit im Juni [Re: Feivel] #204799
06/06/2007 13:21
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Re: Hochzeit im Juni [Re: Frogger] #204800
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und wie geht es bei euch jetzt weiter?

Re: Hochzeit im Juni [Re: dreamfighter] #204801
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Hi Dreamfighter, im Zweifelsfalle: gar nicht! :-)

Re: Hochzeit im Juni [Re: Frogger] #204802
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hallo wöfchen, mensch,was ist denn passiert? wo bist du den jetzt? in deutschland od.tn? wo ist deine junge hübsche frau/freundin??

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