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Unterhaltsbefähigung #192554
22/01/2007 01:34
22/01/2007 01:34
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SkaLin Offline OP
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SkaLin  Offline OP
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Was braucht man genau, damit man von den Behörden dazu befähigt erklärt wird die Ehefrau unterhalten zu können?

Gibt es eine bestimmte Mindesthöhe des Gehalts? Wenn man über kein großes Gehalt verfügt, genügt dann eine bestimmte Summe auf dem Konto? Kann auch jemand Anderes für mich "bürgen", sofern ich weder über Gehalt, noch über eine hohe Geldsumme verfüge?

Verbessert sich die Situation, wenn man nachweisen kann, dass die Unterkunft kostenlos ist?

Last edited by SkaLin; 22/01/2007 01:46.
Re: Unterhaltsbefähigung [Re: SkaLin] #192555
22/01/2007 15:17
22/01/2007 15:17
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Avalona Offline
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Meinst du für ein Visum zum Zwecke der Eheschließung oder für die FZF? Für ersteres musst du ein monatliches Einkommen von 354 Euro pro Person die im Haushalt lebt (also auch für den zukünftigen Ehemann) + Warmmiete nachweisen.

Re: Unterhaltsbefähigung [Re: Avalona] #192556
22/01/2007 16:01
22/01/2007 16:01
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Frogger Offline
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...Für ersteres musst du ein monatliches Einkommen von 354 Euro pro Person die im Haushalt lebt (also auch für den zukünftigen Ehemann) + Warmmiete nachweisen...

und zwar mindestens für den Zeitpunkt von der Einreise bis zur Hochzeit.