Themen in dieser Ausgabe:

1. RA Mohamed Abbou
Von: SOS Tunesien

Presseerklärung

Mit großer Empörung nahmen wir das Urteil gegen Herrn Rechtsanwalt Mohamed Abbou zur Kenntnis.

Wir drücken unsere Solidarität mit allen aus, die sich für ihn eingesetzt haben, besonders natürlich Human Rights Watch, Reporters ohne Grenzen, und alle Rechtsanwälte aus Tunesien.

Die kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte in Tunesien, gibt zu großer Sorge Anlass. Meinungsfreiheit und die Freiheit der Medien sind Teil dieser Menschenrechte - das bedarf keiner Feststellung.

Wir fordern eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Herrn Rechtsanwalt Mohamed Abbou. Eine Wiederaufnahme muss zu einem Freispruch führen, wenn die Rechtssprechung in Tunesien den internationalen Standards entspricht.

Unsere Solidarität gilt allen Menschen in Tunesien, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.

05.05.2005
SOS Tunesien
- der Vorstand -