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Re: Staatsbürgerschaft
#14278
22/10/2004 23:46
22/10/2004 23:46
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530 H.
steffihamm
Member
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
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Hallo Ihr Lieben, he das ist ein Forum und jeder sollte seine Meinung sagen. Ich kann Dir nur raten: Wenn dann überhaupt nur die Doppelte Staatsbürgerschaft. Und ich habe dafür mir Unterlagen aus dem Internet und dem zuständigen Amt schicken lassen. Das ist kein Theme, bei den genannten Vorraussetzungen und Du musst ein Antrag stellen, das Du die Deutsche Staatsbürgerschaft behältst. Aber Du kannst das alles im Netz nachlesen. Guck einfach bei verschiedenen Suchmaschinen nach. Lass einfach alles auf Dich zukommmen. Und dann entscheide später. Du hast doch noch viel Zeit. Weisst Du was - Du hast ein LEBEN und bist für Dich verantwortlich. SEI FROH, lass Dir das auch nicht nehmen. Ich weiss nicht wie darüber Du Dir im klaren bist, wie schnell überhaupt ein Leben wieder verlöschen kann. Geniese jeden Tag und überhaupt - SORRY LEUTE! Anna, etc. Mein Hund hat Gift gefressen und das schlimmste ist, man kann nur noch bangen und hoffen, es geht ihm relativ gut, für seine Blutwerte. Hat Infussionen bekommen und nun muss ich bis Montag warten. Ich weiss, sicher interessiert das eh niemanden hier, aber damit Ihr nur Bescheid wisst, das ich im Moment am ENDE bin. Will doch nächsten Samstag nach Tunesien fliegen: Ist doch alles mist so. Mein Hund, ein CockerSpaniel,Braunschimmel, echt süss - hat so einen ******* TOD nicht verdient. Wer kann mir folgendes auf Tunesisch oder Französisch übersetzen: Ich muss warten, ob die Infussionen noch die Nieren reinigen können und wieder anfangen den Körper richtig zu reinigen, ansonsten vergiftet der Körper sich weiter von Innen - wahrscheinlich durch ein Gift das die Nieren - Lahmgelegt hat. Es geht meinen Hund noch nicht einmal sehr schlecht, aber laut der Blut/Nierenwerte müsste er nur da liegen und fast Tod sein. Aber er leidet nicht und es geht ihm wieder besser. Ich muss noch warten, und wenn ich Glück habe , dann hat er nur Gift gefressen und dann kann er es schaffen - sagt der Tierarzt , eben weil er noch relativ fit ist. Man muss einfach abwarten. Es ist so schrecklich, nicht helfen zu können und nur dazu sitzen und zu warten. Alles Mist. DANKE - wenn mir das jemand übersetzen würde, denn ich glaube mein Habibi macht sich fast total verrückt und habe Ihm ja schon versucht alles zu erklären, aber es ist nicht einfach. DANKE
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Re: Staatsbürgerschaft
#14281
24/10/2004 00:49
24/10/2004 00:49
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Joined: May 2001
Beiträge: 1,862
nonameb
gesperrt!
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Joined: May 2001
Beiträge: 1,862
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Hallo blacktears, Zitat: (2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaats zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Vor der Erteilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu hören.
hier hätten wir den für dich wichtigen Abschnitt aus Claudias Text. Mußt also wie mabrouk es schrieb, möglichst bald hier einen Antrag stellen, auf Beibehaltung der dt SBS. Und bevor du drüben die SBS beantragst unbedingt einen Bescheid von hier haben.
Die dt Botschaft in Tunis schreibt:
Zitat: Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden. Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich. Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt: Ministère de l'Intérieur et du Développement local Service des Etrangers 1, Avenue Habib Bourguiba 1001 Tunis Tel.: 00216-71-333.000
Ich denke mal deine Frage nach Beschleunigung des Ganzen, kannst du nur vor Ort klären, wenn du die zuständige Stelle aufgesucht hast oder dein Hase dort angerufen hat. Jetzt alles klar? Gruß ines
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Re: Staatsbürgerschaft
#14285
23/10/2004 15:02
23/10/2004 15:02
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Es müssen aber sehr wichtige Gründe vorliegen um zwei Staatsbürgerschaften zu bekommen.
Gründe wären:
wenn du Besitz / Grundstücke in Deutschland hast schon jetzt, da es auf die Daten darauf ankommt
wenn du Beamter usw. bist
so ohne Weiteres bekommt man keine 2 Staatsbürgerschaften, denn die CDU hat dies erst im Juli 2004 im Bundestag abgelehnt, wenn es nach der Rot/Grünen Regierung gegangen wäre, wäre dies kein Problem.
Man sollte alles lesen und so steht es auch aktuell auf der Seite vom Auswärtigen Amt.
Ehemalige Deutsche, die nach dem bisherigen Recht ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag verloren hatten (§ 25 StAG), können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen bei Wohnsitznahme im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit unter erleichterten Voraussetzungen wieder erwerben.
Ehemalige Deutsche können auch bei Beibehaltung ihres Wohnsitzes im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben, wobei der Stellungnahme der zuständigen Auslandsvertretung wesentliche Bedeutung zukommt (§ 13 StAG).
Ausländer können auch im Ausland eingebürgert werden, sofern besondere Bindungen an Deutschland dies rechtfertigen (§ 14 StAG).
Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.
Wehrpflichtige Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes. Der Verlust tritt bei Personen, die nicht der deutschen Wehrpflicht unterliegen, in jedem Fall ein, da sie eine Zustimmung eines Kreiswehrersatzamtes nicht erhalten können.
Wenn dies alles bei dir zutrifft dann kannst du beide Staatsbürgerschaften behalten, aber dies ist das aktuelle Gesetz welches am 01.01.2000 in Kraft trat.
Claudia
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Re: Staatsbürgerschaft
#14295
26/10/2004 20:24
26/10/2004 20:24
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Zitat: Ich ziehe bald runter nach Tunesien zu Habibi. Möchte auch gerne die Staatsbürgerschaft annehmen (Deutsch auch behalten), mein Schatz meint man nimmt die automatisch an wenn man 5 Jahre in TN gelebt hat. Geht es nicht auch anders das es schneller geht. Also vieleicht durch die Heirat?
Nein ich bin nicht von den Beiträgen zum Brik Rezept usw. ausgegangen sondern von dem Zitat hier im Beitrag.
Wenn jeder Bundesbürger nach 5 Jahren Ausland automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes annimmt wo er arbeitet / lebt dann wäre es sehr sehr schlimm. Weißt du wieviele Deutsche in Botschaften, Hilfsorganisationen usw. tätig sind, alle die würden nach 5 Jahren ob sie wollen oder nicht automatisch eine andere Staatsbürgerschaft bekommen, das würde einfach zu weit gehen und es müsste weltweit gleiche Gesetze geben.
Wenn ich eine Person mit einer anderen Staatsbürgerschaft heirate, hat dies noch nie etwas mit dem Wechsel in diese Staatsbürgerschaft zu tun.
Du schriebst dann du hast dich erkundigt das es geht beide zu bekommen / haben. Da müsstest du aber auch die besonderen Bedigungen die man haben muß gelesen haben. Denn ohne Weitere geht es eben nicht beide zu haben.
Aber okay du wirst es richtig machen und deine Infos sind sicher auch richtig.
Claudia
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