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Klage abgewiesen???? und nun???? #142037
10/05/2006 16:47
10/05/2006 16:47
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Schnucki Offline OP
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Schnucki  Offline OP
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Hessen
Wie einige von euch wissen,ist meinem Mann das Visum auf FZF verwehrt worden.
Verdacht auf Scheinehe [Mad]

Wir habe im November Klage beim VG in Berlin durch einen Anwalt eingereicht und gestern kam ein Brief von Berlin in dem drin steht,die Klage sei abzuweisen,weil mein Mann nur die
AE haben wolle.

Hat jemand von euch erfahrungen,was ich da machen kann????

bin für jeden Tip dankbar. [Frown]

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142038
10/05/2006 17:40
10/05/2006 17:40
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CapeCoral Offline
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Oh je, das tut mir leid für euch!!! [Frown]

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142039
10/05/2006 19:27
10/05/2006 19:27
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Hayati Offline
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Mein Vorschlag: alle rechtlichen Möglichkeiten mithilfe eines Anwaltes prüfen! Und, wenn alles nicht hilft, eventuell Öffentlichkeit herstellen.

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142040
10/05/2006 19:36
10/05/2006 19:36
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Avalona Offline
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Irgendwie verstehe ich das nicht. Müssen sie denn nicht beweisen, dass es sich um eine Scheinehe handelt? Da kann doch nicht der Verdacht genügen, oder der Glaube, dein Mann möchte eine Aufenthaltsgenehmigung. Woher wollen sie das denn so genau wissen? Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren, der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat. Und wie Hayati schon schreibt, würde ich es auch mit der Öffentlichkeit versuchen, mich mal an Zeitungen oder evtl. Fernsehsender wenden. Oder gibt es Leute, die bezeugen können, dass ihr eine Lebensgemeinschaft führt? Vielleicht einfach mal von verschiedenen Leuten ein Schreiben aufsetzen lassen. Ich wünsche euch jedenfalls ganz viel Glück und Kraft. LG, Manuela

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142041
10/05/2006 20:35
10/05/2006 20:35
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Schnucki Offline OP
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eider führen wir noch keine Lebensgemeinschaft.Mein Mann ist in Tunesien und ich hier.

Ich war jetzt im April wieder 3 wochen bei ihm.
Öffentlich habe ich es schon versucht.
Hatte einen Fernsehsender an der Hand ,der eine Repotage drehen wollte,aber wa wurde erst mal zurück gestellt,weil so wenige Interesse besteht [hammer]

Am 15.5 habe ich einen Termin beim Anwalt,mal sehen,was der sagt.

Bin soooo traurig.

Warum lässt man uns nicht unsere Ehe leben.
Es gab von 112 Fragen nur 5 Unstimmigkeiten und die sind auch daher geholt.
Mein Mann sagte ,meine Kinder sind 4 und 12,mittlerweile ist ein Jahr verganbgen und sie sind 5 und 13, Tunesier feiern ja keine Geburtstage.
Ihm wird daraufhin gleich vorgeworfen,er kenne meine familläre Situation nicht [hammer]

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142042
11/05/2006 08:41
11/05/2006 08:41
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Assia Offline
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Kann das nur an diesen 5 Fragen gelegen haben? Oder habt Ihr einen grossen Altersunterschied, oder war er hier schon mal verheiratet oder oder oder?

LG Assia

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142043
11/05/2006 08:57
11/05/2006 08:57
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nonameb Offline
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Hallo Schnucki,
für der "Verdacht auf Scheinehe" muss ja einen Grund geben - diesen Grund würde ich versuchen mit hilfe eines Anwaltes herauszufinden.

Ich kann mich an den "Fall" einer Freundin erinnern, deren Mann wurde die Einreiseerlaubnis auch nicht erteilt, weil ihn zwei andere Frauen bei der Botschaft angezeigt hatten. Meine Freundin konnte mit Hilfe eines Anwaltes vor Ort herausfinden, woran es lag - sie dachte auch erst die fehlende Übereinstimmung bei den Fragen sei der Grund.
Lieben Gruß, ines

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142044
11/05/2006 09:00
11/05/2006 09:00
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Hayati Offline
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Generell geht es jetzt darum, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Es gibt ja ein paar grundsätzliche Dinge im Gesetzbuch, die Stellung der Familie betreffend. Inwieweit die bei der bisherigen Klage benannt wurden, ist zu prüfen. Da aber die Familie unter dem besonderen Schutz des Gesetzes/der Gesellschaft steht, muss man da den Hobel ansetzen. Bissl Spitzfindigkeit und wohldosierte Dramatik, die in diesem Fall sicher auch echt ist, sollten auch eingesetzt werden. Vielleicht gibt es auch im EU-Recht Hilfestellung. Du bist ja schliesslich verheiratet und da gehört das Recht auf ein gemeinsames Leben dazu. Da Kinder mitbetroffen sind, die ihren Lebensmittelpunkt in D haben, gibt es noch mehr unwiderlegbare Punkte, warum ihr euer gemeinsames Leben HIER führen wollt. Wichtig ist hier sicher, einen Anwalt suchen der sich schwerpunktmässig mit diesen Themen befasst. Eventuell beim Amtsgericht fragen.

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142045
11/05/2006 23:11
11/05/2006 23:11
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Avalona Offline
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Ich war heute Morgen auf der Ausländerbehörde und habe nach dieser Problematik gefragt. Der Mitarbeiter (sehr sachlich, aber nicht unfreundlich), hat mir gesagt, dass z.B. eine vorausgegangene kurze Ehe in Europa oder eine andere komplizierte Geschichte nicht gleich ein Problem darstellen muss. Bei einem sehr großen Altersunterschied sähe das schon anders aus (wobei er 10 Jahre nicht als sehr groß definiert hat). Er sagte mir, es sei das Beste offen und ehrlich zu reden und vor allem müsse es erkennbar sein, dass sich die Eheleute untereinander ganz gut kennen (klar, das ist alles nichts Neues). Er sagte, wenn die Klage beim Amtsgericht abgelehnt wurde, kann man dagegen noch 1x Beschwerde einlegen. Also sehr gut überlegen, welchen Anwalt man beauftragt!!!

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142046
11/05/2006 23:15
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candela Offline
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candela  Offline
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Na das sind für dich dann doch erstmal ganz gute Aussichten noch und deine Aussagen helfen auch den anderen hier sicher weiter.

Meine Taktik gleich von Anfang an sagen was Sache ist dann sehen sie auch das man es ernst meint und sich Gedanken macht.

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142047
11/05/2006 17:08
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Schnucki Offline OP
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Danke für eure Antworten.

Wir haben einen guten Anwalt und ich bin gespannt,was am 15 .5 raus kommt.
Ich werde euch auf dem laufenden halten. [daumen1]

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142048
11/05/2006 19:45
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ich habe dir eine PN geschickt.

Claudia

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142049
12/05/2006 14:40
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Assia Offline
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Danke auch für die Antwort, schnucki. LG Assia

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142050
12/05/2006 16:19
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annadi Offline
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Hallo Schnucki!
Tut mir leid für dich! Diese Befragungen kenne ich gar nicht. Bei meiner Fraum und mir gab es das damals nicht.
Lass den kopf nicht hängen!
LG,
Annadi

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142051
13/05/2006 20:17
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
in Zukunft wird es sicher noch strenger werden und man wird bei fast allen diese Befragungen durchführen. Habe dir auf deine PN geantwortet.

Claudia

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142052
14/05/2006 09:57
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jambo Offline
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Viele wissen ja, dass bei meinem mann die aufenthaltsgenehmigung auch nicht mehr neu erteilt wurde......nachdem wir einige jahre in tunesien gelebt haben....grund; er wurde früher mal straffällig....und somit hiess es; nicht mehr erwünscht......wir waren aber damals schon eine intakte familie die seit etwas 13 jahren bestand und 3 kinder hat!!! nicht mal das wurde berücksichtig!!!! nun kämpfen wir seit 7 jahren, waren 2mal beim bundesgericht, hat viele tausend franken gekostet, an der gesundheit gezehrt usw......heute sieht es so aus, dass mein mann ev. eine neue chance bekommt......wir geben die hoffnung nicht auf......
aber ich glaube kaum, dass wenn ein verdacht besteht wegen scheinehe, dass man chance hat. da muss ja schon was konkretes vorhanden sein.......wenn man bedenkt, dass einer familie soviele steine in den weg gelegt werden.....
naja, ich hoffe du hast glück und es lohnt sich dafür zu kämpfen!!!

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142053
14/05/2006 16:44
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
woran will man sich ganz sicher sein ob es eine Scheinehe ist? Ich denke das kann keine Behörde genau beweißen, oder wie sind eure Meinungen?

Claudia

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142054
14/05/2006 17:53
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Eine Aktenansicht durch den Anwalt wird die Sache ins Licht bringen.
Die ..können das Ablehnen aber sie müssen sich an das Gesetz halten ob wollen oder nicht. Aber scheinbar ist ein HOBBY geworden bei der Behörde geworden. GESETZ MISSBRAUCH nenne ich das. [hammer] [hammer] [hammer]

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142055
14/05/2006 18:55
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja wobei es ja immer sein kann das eine Scheinehe geschlossen wurde, woran will man dies aber 100 %ig erkennen? Diese Frage stelle ich mir wirklich, wenn es beide Partner nicht sagen.

Claudia

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142056
14/05/2006 19:05
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Unter "Scheinehe" versteht man die Ehe eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats oder eines sich in einem Mitgliedstaat legal aufhaltenden Angehörigen eines Drittstaats mit einem Angehörigen eines Drittstaats, mit der allein der Zweck verfolgt wird, die Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Angehörigen dritter Staaten zu umgehen und dem Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis in einem Mitgliedstaat zu verschaffen.

Anhaltspunkte dafür, daß es sich bei einer Ehe um eine Scheinehe handelt, die sich aus Erklärungen der Betroffenen oder Dritter bzw. aus Schriftstücken oder im Zuge von Ermittlungen ergeben können, sind:

die fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft;
das Fehlen eines angemessenen Beitrags zu den Verpflichtungen aus der Ehe;
die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie begegnet;
die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), der Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betreffender wichtiger persönlicher Informationen;
die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache;
für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (abgesehen von den im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die Ehe gängige Praxis ist);
es gibt Anhaltspunkte dafür, daß ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind oder sich unbefugt in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben.
Begründen bestimmte Faktoren den Verdacht, daß es sich um eine Scheinehe handelt, so stellen die Mitgliedstaaten einem Angehörigen eines Drittstaats eine Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis aufgrund der Eheschließung erst dann aus, wenn die nach dem innerstaatlichen Recht zuständigen Behörden überprüft haben, daß es sich bei der Ehe nicht um eine Scheinehe handelt und die übrigen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt erfüllt sind. Diese Überprüfung kann ein getrenntes Gespräch mit jedem der beiden Ehegatten umfassen.

Wenn die nach dem innerstaatlichen Recht zuständigen Behörden feststellen, daß es sich bei einer Ehe um eine Scheinehe handelt, wird die zum Zwecke der Eheschließung ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis des Drittstaatsangehörigen grundsätzlich entzogen, widerrufen oder nicht verlängert.

Der Drittstaatsangehörige hat die Möglichkeit, eine Entscheidung, wonach ihm die Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis verweigert, entzogen, widerrufen oder nicht verlängert wird, gemäß dem einzelstaatlichen Recht vor Gericht anzufechten oder durch die zuständige Verwaltungsbehörde überprüfen zu lassen.

Diese Entschließung bezweckt nicht, eine systematische Kontrolle der mit Angehörigen von Drittländern geschlossenen Ehen einzuführen, jedoch sollen Überprüfungen vorgenommen werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht.

Der Rat überprüft ab 1. Januar 1999 einmal jährlich die Anwendung dieser Entschließung.
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33063.htm

Spezielle Probleme des Ausländerrechts: Scheinehen mit Ausländern. Erkennen, Ermitteln, erforderliche Maßnahmen, Verwaltungsverfahren
Spezialseminar
Der Umgang mit der so genannten "aufenthaltsrechtlichen Scheinehe" konfrontiert sowohl Standesbeamte als auch Bedienstete von Ausländerbehörden in der täglichen Praxis mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Problemen. Die Scheinehe, aber auch die Scheinpartnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, dient bestimmten Ausländern zur Festigung des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel des Daueraufenthalts. Die Sachbearbeiter/innen sind oftmals machtlos und müssen die Aufenthaltserlaubnis erteilen, obwohl das Vorliegen der Scheinehe offensichtlich ist, aber die konkreten Beweise fehlen. Dies liegt auch daran, dass die Sachbearbeiter/innen oft nicht wissen, welche Möglichkeiten ihnen offen stehen, um das Phänomen der Scheinehe erfolgreich zu bekämpfen. Das Spezialseminar soll den Mitarbeiter/innen vor allem aus Ausländerbehörden und Standesämtern zeigen, dass mit Einsatzbereitschaft, verstärkter Kooperation und auch verwaltungsuntypischen Mitteln die Behördenmitarbeiter/innen nicht von vornherein auf verlorenem Posten stehen. Zudem soll der Weg bis zum rechtskräftigen Abschluss anhand von Fallbeispielen und mittels praktischer Übungen aufgezeigt werden.

Schwerpunkte:

Anhaltspunkte für den Verdacht auf das Vorliegen einer Scheinehe/ einer Scheinpartnerschaft
Was ist das "jugoslawische Modell" einer Scheinehe?
Scheineheverdacht in Einreisefällen
Möglichkeiten und Grenzen der Ermittlung: Taktische Varianten bei der Wahrnehmung des Außendienstes; Personenbefragungen; Datenerhebung und Datenermittlung; Hausdurchsuchungen
Fertigung von Protokollen
Möglichkeiten und Grenzen, die Schließung von Scheinehen zu verhindern
Kooperation zwischen Ausländerbehörde, Standesamt und Polizei
Beweisführung im Verwaltungsverfahren
Strafverfahren: Strafanzeige; Zeugenaussage des Sachbearbeiters; Ausweisung.

Zielgruppe: Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Ausländerbehörden, die sich Kenntnisse auf diesem Fachgebiet aneignen wollen; Standesbeamtinnen/Standesbeamten; sonstige Interessenten. Grundkenntnisse des Ausländerrechts werden vorausgesetzt.

Benötigte Arbeitsmittel: Aufenthaltsgesetz (Neufassung durch Zuwanderungsgesetz)

http://www.kbw.de/semi/348.htm

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142057
15/05/2006 07:46
15/05/2006 07:46

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A



Zitat:
Eine Aktenansicht durch den Anwalt wird die Sache ins Licht bringen.
Die ..können das Ablehnen aber sie müssen sich an das Gesetz halten ob wollen oder nicht. Aber scheinbar ist ein HOBBY geworden bei der Behörde geworden. GESETZ MISSBRAUCH nenne ich das.

Naja, als Hobby würde ich das nicht sehen. Es gibt auch eine Menge Besipiele, bei denen die Erteilung des Visums funktioniert hat.

Ich kann Schnucki nur wünschen, dass Sie Recht bekommt und sie und ihr Mann irgendwann, hoffentlich in naher Zukunft, gemeinsam dort leben können,wo sie es wollen.

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142058
15/05/2006 10:21
15/05/2006 10:21
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Das Problem ist, dass bei der FZF sowieso nur ein Verdacht auf Scheinehe bestehen kann, denn die Lebensgemeinschaft existiert ja noch gar nicht (da kann niemand zu Hause gucken, ob beide Zahnbürsten im selben Becher stehen). Und wenn der Widerspruch nach der Klage dann auch abgelehnt wird, hat man eben Pech gehabt. Das habe ich auch dem Beamten bei der Ausländerbehörde gesagt, dass man doch gar keinen Beweis erbringen kann, wenn die Ehe erst noch geführt werden soll. Darauf konnte er nur mit den Schultern zucken... [Roll Eyes]

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142059
15/05/2006 10:48
15/05/2006 10:48

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Da wir oder die meisten hier die persönliche Situation von Schnucki nicht kennen (will ich auch gar nicht)können hier eh nur Spekulationen ausgesprochen werden. das halte ich jedoch eher für nicht förderlich.
Es gibt sicherlich schon in einigen Fällen (hat jetzt nichts mit Schnucki zu tun) Indizien dafür, dass eine Scheinehe vorliegen könnte.

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142060
15/05/2006 12:59
15/05/2006 12:59
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Habe gleich einen Anwaltstermin und werde euch heute 'Abend berrichten.

Raschidi.....wir haben Akteneinsicht.....und es steht nichts besonderes drin.

Mein Mann war nicht straffällig oder schonmal verheiratet.
Nichts.
Anwalt nennt es Willkür.............

[hammer]

Re: Klage abgewiesen???? und nun???? #142061
15/05/2006 16:50
15/05/2006 16:50
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Zitat:
Mein Mann war nicht straffällig oder schonmal verheiratet.
Nichts.
Anwalt nennt es Willkür...

Ich meinte kleine Notiz Zetteln in der Akte(z.B. TelefonNr, Aussagen von SPIONE, wo sie Anfrage gemacht haben..Exe)
Aber wenn Du sagst nicht drin UM SO BESSER FÜR EUCH eine Klage zu erheben, denn eine Klage beim Verwaltungsgericht nimmt viel Zeit mit sich.

NUR eine sage ich Dir: Gedult und Zeit muss Du haben.
Guck mal bitte was Claudia gestern geschrieben hat vom EU Parlament.

Viel Glück wünsch ich Dir und ihm. [winken3]

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