Eine im Ausland geschlosene Ehe muss in Tunesien nochmals geschieden werden wenn der tunesische Partner wieder heiraten will (nehme mal an, darum gehts...).
Wenn die Ehe (noch) nicht in Tunesien registriert ist (was natürlich nicht korrekt ist...), also in seiner Geburtsurkunde auch kein Vermerk diesbezüglich steht, könnte er theoretisch in Tunesien wieder eine Tunesierin heiraten, denn er gilt ja dort noch als "ledig"... Wenn er eine Ausländerin heiraten will, bleibt ihm aber wohl nichts anderes übrig, als die Eheschließung (evtl. via Konsulat) nachträglich in TN registrieren zu lassen und anschließend bei einem tunesischen Gericht die (zusätzlich zu der in Europa durchgeführten Scheidung) erforderliche tunesische Scheidung zu beantragen. Das dauert sicherlich ein paar Monate, aber anders wird er wohl kaum die erforderlichen Dokumente für eine erneute Heirat (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) beantragen können.